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Gegenpapst

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Als Gegenpapst (pseudopapa, antipapa) wird ein Papst genannt, wenn er zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes aufgestellt wurde. Zur Aufstellung von Gegenpäpsten kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Wegen unterschiedlicher Zählung, verschiedener Standpunkte und der zum Teil chaotischen Papstwahlen ist die wirkliche Anzahl der Gegenpäpste schwer festzustellen. Die Anzahl schwankt zwischen 25 und 40.

Bei einigen Päpsten ist es zudem schwierig festzustellen, ob sie rechtmäßig oder unrechtmäßig im Amt waren. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in der schwierigen Quellenlage. Als erster Gegenpapst gilt Hippolytos von Rom und als letzter Felix V..

siehe auch: Liste der Päpste, Konklave