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Diskussion:Unrechtsbewusstsein

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Februar 2007 um 16:51 Uhr durch Sechmet (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Sechmet

Zur wieder eingefügten Fußnote "§§ ohne Gesetzesangabe im folgenden Text beziehen sich ebenfalls auf das StGB ": - Es mag ja sein, dass ein junger Rechtsfreund dann Nestwärme spürt und vielleicht auch die Gepflogenheiten in den ersten Semestern für das Maß aller Dinge hält. Aber wir schreiben keine Klausur, sondern eine Enzyklopädie. Schon unter erwachsenen Juristen, die schon mehr Gesetze kennen gelernt haben, hört die Gewohnheit, die Gesetzesbezeichnung einzusparen, bald auf. Was man dem korrigierenden Professor zumuten kann, muss nicht das Richtige für eine Enzyklopädie sein, zumal nicht jeder alle Fußnoten lesen wird. Auch halbstarke Flegeleien ("hier ausnahmsweise richtig der BGH") haben selbst als Anmerkung im Quelltext nichts verloren. --wau > 18:56, 1. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Diese Fußnotenmasturbation ist wirklich völlig depla(t)ziert. Wenngleich dem Artikel auch noch im Zusammenhang mit § 17 StGB, § 3 JGG und dem potenziellen Unrechtsbewusstsein mehr Fett gegeben werden müsste. Und welcher juristische Laie weiß schon, wer GrSBGH ist? Ich hab mir den Artikel mal für nächste Woche vorgemerkt. --AHK 16:20, 6. Feb 2007
Danke für den Hinweis AHK. Ich habe leider momentan sehr viel zu tun, werde aber versuchen, mir in den nächsten zwei Wochen mal Zeit dafür zu nehmen. Sechmet Ω 15:51, 15. Feb. 2007 (CET)Beantworten