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Großherzog

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Großherzog (franz. Grand-duc, engl. Grand duke, ital. Grandúca, lat. magnus dux) ist ein Titel für Fürsten im Rang zwischen König und Herzog.

Papst Pius V. verlieh 1569 dem Herzog Cosimo I. von Florenz zuerst diesen Titel, mit welchem 1699 das Prädikat "Königliche Hoheit" verbunden war, nachdem er von Florenz auf Toskana übergegangen war. Napoleon I. übertrug (1805) seinem Schwager Murat die Würde eines Großherzogs von Berg, worauf auch der Landgraf von Hessen-Darmstadt (1806), der Kurfürst von Baden und der Kurfürst von Würzburg infolge ihres Beitritts zum Rheinbund als souveräne Fürsten diesen Titel annahmen. Nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses führten außer Hessen-Darmstadt und Baden, auch die Regenten von Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Oldenburg (letzterer erst seit 1829) sowie, neben ihren andern Titeln, der Kaiser von Österreich als Großherzog von Toskana und Krakau, der König von Preußen als Großherzog vom Niederrhein und von Posen und der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg diesen Titel.