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Alfred Jodl

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Alfred Jodl (*10. Mai 1890 in Würzburg; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein deutscher Generaloberst und Berufsoffizier.

Alfred Jodl lernt 1923 Adolf Hitler kennen. Anfang der 1930er Jahre wurde er Chef der Abteilung für Landesverteidigung beim Oberkommando.

Beziehungen zur NSDAP unterhielt er keine. Am 4. Februar 1938 wurde er Chef Wehrmachtführungsamt (ab 1940 umbenannt in Wehrmachtführungsstab) im Oberkommando der Wehrmacht (OKW). Nach einem Jahr als Truppenbefehlshaber per 1. April 1939 wurde er zum Generalmajor und Chef der Operationsabteilung des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW) ernannt. Am 19. Juli 1940 folgte die Ernennung zum General der Artillerie und damit verbunden das Amt als Hitlers „persönlicher Chef des Stabes“. In dieser Dienststellung war er Vertreter von Wilhelm Keitel und ihm fiel die eigentliche Planung der deutschen Angriffe nach dem Überfall auf Polen zu. Ab 1942 übernahm er die Leitung sämtlicher Kriegsoperationen gegen die Westalliierten. 1943 verlieh ihm die NSDAP das Goldenen Parteiabzeichen. Sein Stellvertreter war bis September 1944 General der Artillerie Walter Warlimont.

Generaloberst Jodl unterzeichnet in Reims die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht (7. Mai 1945)

Alfred Jodl unterzeichnete am 7. Mai 1945 im Auftrag des Reichspräsidenten Karl Dönitz in Reims in Eisenhowers Hauptquartier die Gesamtkapitulation der deutschen Wehrmacht gegenüber den Westalliierten. Am 23. Mai 1945 wurde er zusammen mit der Reichsregierung Karl Dönitz in Flensburg verhaftet.

In der Öffentlichkeit war Jodls Name weithin unbekannt, und er fehlte auch auf den meisten anglo-amerikanischen Listen der Hauptkriegsverbrecher. Auf die endgültige Liste der Hauptkriegsverbrecher kommt er erst im August 1945 auf Verlangen der Russen und Franzosen. Jodl beeindruckte die Anklagebehörde und den Gerichtshof durch seine Intelligenz und seine Entschlossenheit, sich energisch zu verteidigen. Die Richter aber hatten für Jodl, der kein liebenswürdiger Charakter war, wenig Sympathie. Bei der abschließenden Urteilsberatung am 10. September 1946 stimmten die russischen Richter für schuldig nach allen vier Punkten, und forderten folgerichtig die Todesstrafe. Am 12. September 1946 kam es zu einer kurzen und makabren Schlussberatung. Die Franzosen, die wussten, dass die Fürsprecher der Todesstrafe sie drei zu eins überstimmen konnten, widersprachen nun nicht länger der Hinrichtung, forderten jedoch Erschießen statt Erhängen. Russen wie Engländer beharrten darauf, dass Jodl hängen müsse. Es kam zu einem kurzen Patt, weil zwei der ordentlichen Mitglieder für Erschießen eintraten, die beiden anderen für Erhängen. Eine Einigung wurde schließlich gefunden, als der amerikanische Richter Engländern und Russen darin beistimmte, dass sowohl Keitel als auch Jodl erhängt werden sollten.

Am 1. Oktober 1946 wurde Jodl wegen Verbrechen gegen den Frieden (Planung eines Angriffskrieges) und gegen die Menschlichkeit (Kriegsgefangene) zum Tode durch den Strang verurteilt. Am 16. Oktober 1946 wurde das Urteil vollstreckt.

Jodl nichts mehr genützt hat die Tatsache, dass er am 28. Februar 1953 von einer deutschen Spruchkammer posthum von allen Verbrechen freigesprochen wurde, für die er verurteilt wurde, mit der Begründung, dass er sich als Militär auf rein operative Fragen beschränkt habe. Nicht erörtert wurde dabei die Verbrechen gegen den Frieden, für die Jodl ebenfalls verurteilt worden war, da es in Deutschland keinen eigenen Straftatbestand darstellte.