Mord am Zollikerberg
Der Mord am Zollikerberg ist ein Tötungsverbrechen, welches im Jahr 1993 bei Zürich stattfand und in der Schweiz erhebliche Auswirkungen auf den Umgang mit und die rechtlichen Bestimmungen für gefährliche Sexualstraftäter hatte.
Die Straftat
Am Nachmittag des 30. Oktober 1993 wurde auf dem Zollikerberg bei Zürich die Leiche der 20jährige [[Pfadfinder|Pfadiführerin] Pasquale Brumann aufgefunden. Schon nach kurzer Zeit wurde der wegen elf Vergewaltigungen und zwei Sexualmorde zu lebenslanger Zuchthausstrafe verurteilte Erich Hauert als Täter ermittelt. Er hatte das Verbrechen während eines Hafturlaubs begangen.
Juristische Reaktionen
Im September 1996 wurde Hauert erneut zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt und die Verwahrung auf unbestimmte Zeit ausgesprochen.
Eine Klage gegen die an der Hafturlaubsbewilligung beteiligten Justizbediensteten hatte keinen Erfolg. Diese wurden freigesprochen und erhielten fünfstellige Prozessentschädigungen. Der Kanton Zürich zahlte gegen den Verzicht auf weitere zivilrechtliche Ansprüche der Familie der Getöteten nach dem Prozess eine Million Franken.
Auswirkungen auf den Strafvollzug
Nach dem Mord wurden die Urlaubs- und Entlassungsrichtlinien verschärft und die Verwahrungen nahmen massiv zu.
Gesetzgebung
Als Reaktion auf den Mord am Zollikerberg und eine weitere Sexualstraftat im gleichen Jahr durch einen anderen Wiederholungstäter wurde eine Volksinitiative „Lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter“ ins Leben gerufen. Diese wurde am 3. Mai 2000 mit 194'390 gültigen Unterschriften eingereicht. Am 8. Februar 2004 wurde die Initiative mit einem Volksmehr von 56.2% angenommen und Art. 123a in die Schweizerische Bundesverfassung eingefügt.
Nach dem Willen der Initiative sollen Sexual- und Gewaltstraftäter, die in den für das Gerichtsurteil nötigen psychiatrischen Gutachten als extrem gefährlich und nicht therapierbar eingestuft wurden, bis an ihr Lebensende verwahrt bleiben. Alle Gutachten sollen von mindestens zwei von einander unabhängigen und erfahrenen Fachleuten erstellt werden. Für verwahrte Täter soll eine frühzeitige Entlassung und auch Hafturlaub ausgeschlossen sein. Neue Gutachten sollen erst erstellt werden können, wenn durch neue, wissenschaftliche Erkenntnisse erwiesen ist, dass der verwahrte Täter geheilt werden kann. Sollte aber aufgrund dieser neuen Gutachten ein Täter aus der Haft entlassen werden, soll die zuständige Behörde die Verantwortung dafür übernehmen, falls der Entlassene rückfällig wird.
Weblinks
"Dabei hätte ein Wort genügt" - Interview mit der Mutter der Getöteten