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Pupillenkollegium

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Ein Pupillenkollegium war eine preußische Behörde, welcher die Aufsicht über Vormundschaftssachen oblag. Eine Erstbelegung des Begriffes stammt 1748 aus dem Project einer Sportul-Ordnung und eines Pupillen Collegii, Berlin.

Das Wort ist abgeleitet von lateinisch pupillus = Halbwaise.