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Glocke (Begriffsklärung)

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Glocke bezeichnet

  1. ein selbsttönendes Musikinstrument (Aufschlagidiophon) siehe: Glocke
  2. etwas was einer Glocke ähnlich ist (z.B. Blüten der Glockenblume, "Steinerne Glocke" der Dresdner Frauenkirche)
  3. einen Bowler
  4. ein Geschirr, das man über etwas stülpt (Käse-, Butterglocke)
  5. im Fechten eine halbkugelförmige aus Metall bestehende Abdeckung zum Schutz für die Hand oberhalb des Waffengriffs, siehe Glocke (Fechtwaffenteil)
  6. eine bei schlagenden Studentenverbindungen verwendete Fechtwaffe, siehe Glocke (Fechtwaffe)

Siehe auch : Glockenspiel, Taucherglocke


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