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Exarch

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1) Der Exarch ist ein Bischof ostkirchlicher Prägung. Er steht einem kirchlichen Exarchat vor und kann als Diasporabischof bezeichnet werden. Ist der Exarch ein Bischof einer mit der römisch-katholischen Kirche unierten Kirche, so untersteht er dem römisch-katholischen Diözesanbischof, in dessen Bistum er seine Residenz hat. Er ist damit in diesem Bistum der Weihbischof für die Katholiken ostkirchlicher Prägung, deren Kirche mit der römisch-katholischen Kirche uniert ist. Hierbei erstreckt sich das Gebiet des Exarchen durchaus über ein oder mehrere Länder.

2) Byzantinischer Verwaltungsbeamte. Seit 584 bezeugt, leitet dieser mit zivilen und militärischen Kompetenzen ein Exarchat. Weiteres siehe dort.