Freie Stadt Frankfurt
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Die Freie Stadt Frankfurt war von 1816 bis 1866 einer von vier Stadtstaaten im Deutschen Bund. Sie war Sitz des Bundestages und ein Finanzzentrum von europäischem Rang. Nach ihrer Besetzung im Deutschen Krieg wurde sie am 2. Oktober 1866 durch das Königreich Preußen annektiert und 1868 in die Provinz Hessen-Nassau eingegliedert.
Geschichte
Koalitionskriege und Wiener Kongress
Frankfurt am Main war seit 1245 eine Freie Reichsstadt im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Aufgrund ihrer Bedeutung als Wahl- und Krönungsstadt der Kaiser wurde sie nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 nicht mediatisiert, wie die meisten anderen Reichsstädte, sondern behielt ihre Selbständigkeit. Erst im Rheinbundvertrag vom 12. Juli 1806 fiel die Reichsstadt an das von Napoleon dem letzten Erzbischof von Mainz, Carl Theodor von Dalberg, zugesprochene Fürstentum Aschaffenburg, das sich seit 1810 Großherzogtum Frankfurt nannte.
Napoleon plante das Großherzogtum als einen Pufferstaat zwischen Deutschland und Frankreich, den später Napoleons Stiefsohn Eugène Beauharnais übernehmen sollte. Dalberg führte eine Reihe von Reformen in der mittelalterlichen Stadtverfassung ein. Die nach dem Fettmilch-Aufstand erlassene Ratsverfassung von 1614, die den Patrizierfamilien der Ganerbschaften Alten Limpurg und Frauenstein die Vorherrschaft sicherte, wurde abgeschafft, Justiz und Verwaltung nach französischem Vorbild reformiert. Alle Bürger, gleich welcher Konfession, erhielten das Recht, die 28 Bürgerrepräsentanten, eine Art Stadtparlament, in gleicher und geheimer Wahl zu bestimmen. Am 28. Dezember 1811 erhielten auch die Frankfurter Juden gegen die Zahlung einer Ablösung von 440.000 Gulden die volle bürgerliche Gleichberechtigung, Leibeigenschaft und Frondienste der in den acht Frankfurter Dörfern wohnenden Landbevölkerung wurden abgeschafft. Die 1804 begonnene Schleifung der mittelalterlichen Stadtbefestigung wurde rasch abgeschlossen, und ein 1809 erlassenes Baustatut des Stadtbaumeisters Johann Georg Christian Hess schuf die Voraussetzung für die klassizistische Umgestaltung des Stadtbildes.
Die Bürger nahmen das Ende des Alten Reiches gelassen und zeigten sich den Dalbergschen Reformen gegenüber aufgeschlossen. Catharina Elisabeth Goethe kommentierte die territorialen Veränderungen: Mag meinetwegen das rechte und linke Rheinufer zugehören, wem es will, das stört mich weder im Schlaf noch im Essen. Zu den Reformen schrieb sie am 1. Juli 1808 an ihren Sohn: Die alten Perücken hätten so was bis an Jüngsten Tag nicht zuwege gebracht. Doch gab es auch Grund zur Unzufriedenheit. Die Emanzipation der Juden sorgte für Konkurrenz zu den christlichen Kaufleuten und Handwerkern, während die Wirtschaft insgesamt unter der Kontinentalsperre litt. 1810 wurde auf der Pfingstweide vor den Toren der Stadt ein großes Lager mit englischer Konterbande öffentlich verbrannt, und die Frankfurter Messen lagen danieder.

Nach der Völkerschlacht bei Leipzig am 18. Oktober 1813 wandte sich daher auch die städtische Bürgerschaft gegen die als Fremdherrschaft empfundene französische Besatzung. Nach letzten Gefechten am 31. Oktober 1813 zog die französischen Armee am 1. November ab. Der Großherzog war schon vorher ins Exil gegangen. Am 6. November zogen die Alliierten in Frankfurt ein. Der mit der Zivilverwaltung in den zurückeroberten Gebieten beauftragte Freiherrn vom Stein forderte schon im Dezember 1813, die Stadt Frankfurt mit ihrem ehemaligen Gebiete für eine freie deutsche Stadt zu erklären und in ihre alte Verfassung wieder einzusetzen.[1]. Dagegen regte sich Widerstand, da die Stadt vom Königreich Bayern beansprucht und diesem von Kaiser Franz I. von Österreich auch bereits zugesagt war. Aber auch Nassau forderte die Souveränität über Frankfurt. Erst nach zähen diplomatischen Verhandlungen beschloss der Wiener Kongress am 9. Juni 1815 in Artikel 46 der Kongressakte: La ville de Francfort, avec son territoire, tel qu'il se trouvait en 1803, est déclarée libre et fera partie de la Ligue Germanique[2]. Da es kein Reich und keinen Kaiser mehr gab, hieß die ehemalige Freie Reichsstadt nunmehr Freie Stadt und war, wie die anderen deutschen Länder, ein völkerrechtlich völlig selbständiger Staat. Dies lag damals durchaus im preußischen Interesse, weil es neben Österreich keine zweite süddeutsche Großmacht wollte und ein neutrales Frankfurt als Sitz des Deutschen Bundes favorisierte. Am 9. Juli 1815 erhielt die Stadt ihre Souveränitätsrechte übertragen.

Um die künftige Verfassung wurde noch über ein Jahr gerungen. Am 18. Oktober 1816 wurde die Konstitutionsergänzungsakte in einer feierlichen Bürgerversammlung auf dem Römerberg beschworen. Die neue Verfassung restaurierte in wesentlichen Teilen die alten reichsstädtischen Gesetze, wobei die Rolle des nun dem Senat zufiel. Nach der Konstitutionsergänzungsakte ruhte die Souveränität der Stadt auf der Gesamtheit der christlichen Bürgerschaft. Die Bewohner der Frankfurter Landgemeinden und die Juden galten wieder als Staatsuntertanen ohne volle Bürgerrechte. 1818 wurde die Leibeigenschaft der Dorfbewohner abgeschafft. Erst am 1. September 1824 beschloss die Gesetzgebende Versammlung nach achtjährigen Auseinandersetzungen, in der zuletzt Österreich und Preußen zugunsten der Frankfurter Juden interveniert hatten, das Gesetz zur privatbürgerlichen Gleichstellung der Juden.
Die Vorrechte der Patrizier wurden nicht wiederhergestellt, allerdings enthielt die Verfassung auch ständische Elemente, z.B. im Hinblick auf die Zusammensetzung des Senats und die Einschränkung der Gewerbefreiheit durch das Zunftwesen. Vor allem aber war die politische Mitbestimmung an das Bürgerrecht gebunden, das den Nachweis eines Vermögens von mindestens 5000 Gulden verlangte. 1817 waren von den 38657 Einwohnern[3] des kleinen Staates 4848 vollberechtigte Bürger, in deren Haushalten weitere 17.670 Angehorige wohnten. Hinzu kamen 3173 einheimische und 1170 auswärtige Juden, 1996 steuerpflichtige Beisassen, 3408 Permissionisten (vorübergehend ansässige Ausländer, hauptsächlich Diplomaten, Kaufleute und Handwerker) sowie die 6392 Bewohner der acht Frankfurter Dörfer.
Der 18. Oktober, Jahrestag der Völkerschlacht und der Konstitutionsergänzungsakte, wurde bis 1848 alljährlich als Frankfurter Nationalfeiertag festlich begangen.
Frankfurt als Bundeshauptstadt

Seit dem 5. November 1816 hatte der Bundestag seinen Sitz im Palais Thurn und Taxis in der Großen Eschenheimer Straße. Die Mitgliedsstaaten richteten in der Stadt Gesandtschaften ein. Die Zentraluntersuchungsbehörde, eine Koordinierungsstelle der politischen Polizei der Bundesmitglieder, hatte in Frankfurt seit den 1830er Jahren ihren Sitz.
Wirtschaftlich profitierte die Stadt in den folgenden Jahren nicht nur vom Handel, sondern vor allem von seiner wachsenden Bedeutung als Finanzzentrum. Insbesondere die Bankhäuser Rothschild und Bethmann dominierten den Handel mit europäischen Staatspapieren. Die vermögende Oberschicht der Stadt ließ an der Zeil, am Roßmarkt, entlang des Anlagenrings und an den Mainufern großzügige Wohnhäuser durch Architekten wie Salins de Montfort und Friedrich Rumpf entstehen und stiftete eine Reihe von wissenschaftlichen Gesellschaften, wie die Polytechnische Gesellschaft und den Physikalischen Verein. 1819 gründete Freiherr vom Stein die Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde (Monumenta Germaniae Historica), 1825 erbaute Stadtbaumeister Johann Friedrich Christian Hess die repräsentative Stadtbibliothek, gleichzeitig entstand am Eschenheimer Turm der Neubau der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft. Von hier aus ging Eduard Rüppell auf seine ausgedehnten Forschungsreisen nach Afrika. Die 1829 eröffnete Städelschule zog renommierte Künstler aus ganz Europa an, darunter Bertel Thorvaldsen, Philipp Veit, Eduard von Steinle und Moritz von Schwind. Auch das Kulturleben der Stadt wurde von bürgerlichen Stiftungen und Vereinen gepflegt, darunter die Museumsgesellschaft, der Cäcilienverein und das Städtische Theater.
1828 legte Stadtgärtner Sebastian Rinz etwa eine Viertelstunde außerhalb der alten Stadtmauern einen neuen Hauptfriedhof und einen jüdischen Friedhof an. Die noch aus dem Mittelalter stammenden alten Friedhöfe, der Peterskirchhof und der alte jüdische Friedhof wurden geschlossen. Ebenfalls 1828 begann die Firma Knoblauch & Schiele, das erste Gaswerk der Stadt, mit der Belieferung von Privathaushalten.
1830 regelte die Stadt in den beiden Dotationsverträgen den Unterhalt der im städtischen Besitz befindlichen Kirchen, die Besoldung der Pfarrer und das kirchliche Schulwesen. Viele der kleinen älteren Kirchen, vor allem die 1803 säkularisierten ehemaligen Klöster, verfielen oder wurden zu profanen Zwecken genutzt. Dagegen wurde der seit 1789 als Bauruine stehende Neubau der Paulskirche 1833 endlich vollendet.
Nur allmählich wuchs die Siedlungsfläche der Stadt über die auf dem Gelände der alten Stadtbefestigung angelegten Wallanlagen hinaus, zunächst entlang der alten Landstraßen. Noch bis 1837 wurden die schmiedeeisernen Stadttore jeden Abend bei Einbruch der Dunkelheit verschlossen. Wer später kam, musste wie im Mittelalter den Sperrbatzen zahlen, was 1830 und 1831 zu blutigen Krawallen (dem Sperrbatzenkrawall) führte.
Das Handels- und Verkehrszentrum

Obwohl die uralte Frankfurter Messe während der freistädtischen Zeit einen Tiefpunkt ihrer Geschichte erlebte, stieg Frankfurt zu einem Handels- und Finanzplatz von europäischer Bedeutung auf. Wichtigste Großbank war das in ganz Europa vertretene Haus Rothschild. Unter den christlichen Bankiers nahm das Haus Bethmann den ersten Rang ein. Gegen die preußischen Zollvereinspläne gab es erhebliche Widerstände, weil sie die Rolle Frankfurts empfindlich bedrohten. Die Stadt trat 1828 dem gegen die preußischen Aktivitäten gerichteten Mitteldeutschen Handelsverein bei, konnte jedoch nicht verhindern, dass der Nachbarstaat Hessen-Darmstadt sich dem preußischen Zollgebiet anschloss. Als nach der Gründung des Deutschen Zollvereins 1834 auch Nassau dazu gehörte, war die Stadt vollständig von preußischem Zollgebiet umschlossen. Dies hatte innerhalb kurzer Zeit einen dramatischen Rückgang des Frankfurter Handels zur Folge, während die Nachbarstädte Offenbach, Höchst und Bockenheim eine Blütezeit erlebten. 1836 trat die Freie Stadt als letzter Staat der Region dem Zollverein bei.
Günstiger verlief die Entwicklung Frankfurts zu einem Verkehrszentrum, wobei sich wie seit altersher die günstige Lage der Stadt bemerkbar machte. 1832 schloss die Stadt einen Freihandels- und Schifffahrtsvertrag mit England. Dafür wurde eigens die erste Stadtflagge entworfen: zwei rote und zwei weiße Streifen mit dem Frankfurter Adler.
Zwar blieb die von Simon Moritz von Bethmann geförderte und seit 1829 betriebene Dampfschifffahrt auf dem Main wegen der ungünstigen Wasserführung des nicht kanalisierten Flusses eine Episode, dafür nahm die Stadt beim Ausbau des deutschen Eisenbahnnetzes von Anfang an eine führende Rolle ein. Frankfurter Bankiers, an ihrer Spitze Moritz von Bethmann, förderten den Eisenbahnbau nach Kräften: Unsere Vaterstadt, in dem Mittelpunkte Deutschlands gelegen, wo sich die Straßen von Nord zu Süd, von Ost zu West begegnen, darf nicht versäumen, sich der Verbindungsmittel zu versichern...Die Eisenbahnen von Hamburg, Leipzig, Augsburg, Nürnberg, Basel, Mainz müssen in Frankfurt zusammentreffen. Ist dies erreicht, so ist auch der Wohlstand unserer Stadt aufs neue gesichert.[4] Die erste Eisenbahnanleihe war vierzigfach überzeichnet. Der Bau der ersten Frankfurter Eisenbahn gelang jedoch erst 1839 nach zähen Verhandlungen, da die 40 Kilometer lange Strecke der Taunusbahn nach Wiesbaden trotz ihrer Kürze über das Gebiet von drei Staaten führte, die miteinander im wirtschaftlichen Wettbewerb lagen. Bis 1848 war Frankfurt bereits ein Knotenpunkt, in dem fünf Eisenbahnstrecken aus allen Himmelsrichtungen zusammenliefen.
Schwarz-Rot-Gold


Frankfurt war eines der Zentren der revolutionären Bewegung des Vormärz. Ludwig Börne, der 1786 in der Judengasse geborene Publizist, wurde mit seinen satirischen Schriften zu einer herausragenden Figur des Jungen Deutschland. Obwohl der Bundestag und die um ihr Ansehen fürchtende städtische Obrigkeit versuchten, die politischen Vereine zu verbieten und die Verbreitung liberaler Schriften zu unterdrücken, waren die oppositionellen Kreise der Stadt spätestens nach der Julirevolution von 1830 von revolutionärem Geist erfüllt. Der Schritt vom idealistischen Eifer zur entscheidenden Tat misslang jedoch gründlich. Der Plan zum Frankfurter Wachensturm vom 3. April 1833 wurde verraten, die kleine Armee der Stadt, das Linienbataillon, schlug den vor allem von Studenten und polnischen Exil-Offizieren getragenen Aufstand blutig nieder. Für die bürgerliche Elite Frankfurts hatte das weitgehend folgenlose Ereignis trotzdem empfindliche Konsequenzen, da seitdem eine Garnison von 2500 österreichischen und preußischen Soldaten die städtische Souveränität herausforderte und die fürstlichen Bundestagsdiplomaten die Freie Stadt fortan als liberales Nest schmähten.[5]
In den vierziger Jahren wuchs das Nationalbewusstsein. Der Bildhauer Ludwig Schwanthaler schuf 1844 das Goethe-Denkmal, dessen feierliche Einweihung ebenso zur nationalen Kundgebung wurde wie 1846 der erste Germanistentag im Kaisersaal des Römers, der kurz zuvor von Künstlern wie Philipp Veit, Alfred Rethel und Eduard von Steinle mit den Bildern aller 52 Kaiser des Heiligen Römischen geschmückt worden war. Seit dem Winter 1845/46 tagte das Montagskränzchen, ein von dem Rechtsanwalt Maximilian Reinganum gegründeter Zusammenschluss der Frankfurter demokratischen Vereine.
Anfang März schwappte die revolutionäre Stimmung aus Frankreich kommend nach Deutschland. Wie überall wurde auch in Frankfurt die Forderung nach Presse- und Versammlungsfreiheit, staatsrechtlicher Gleichstellung aller Bürger, Amnestie der wegen politischer Delikte Inhaftierten und nach allgemeiner Volksbewaffnung erhoben. Am 3. März gestand der Senat alle Forderungen bis auf die völlige Emanzipation der Juden zu. Die Reformvereine des Montagskränzchens forderten eine Verfassungsreform auch für Frankfurt. Eine von allen Bürgern zu wählende Konstituante sollte eine neue Verfassung als Ersatz für die Konstitutionsergänzungsakte erarbeiten.
Am 9. März wehte die schwarz-rot-goldene Fahne über dem Bundespalais. Am 31. März trat das Vorparlament in der in aller Eile umgebauten Paulskirche zusammen. Wände und Fenster der Kirche wurden mit schwarz-rot-goldenen Fahnen geschmückt, die Kanzel wurde mit einem Tuch verhüllt, die Orgel durch einen breiten Vorhang verdeckt, der ein Frescogemälde von Philipp Veit zeigte: die Germania mit Fahne und Schwert, rechts und links von je ein Lorbeerkranz mit vaterländischen Versen. Anstelle des Altars wurde der Präsidententisch aufgebaut.
Am 18. Mai 1848 zogen die Parlamentarier der Frankfurter Nationalversammlung, des ersten frei gewählten deutschen Parlaments, feierlich in die Paulskirche ein. Zum Vertreter der Freien Stadt war am 28. April der Jurist Friedrich Siegmund Jucho gewählt worden. Er wurde Schriftführer der Nationalversammlung und schloss sich der Fraktion Westendhall der linken Mitte an, später gehörte er zu den Erbkaiserlichen um Heinrich von Gagern.

Mit zunehmender Dauer und Zähigkeit der Parlamentsdebatten schwand die schwarzrotgoldene Begeisterung der Frankfurter. Eine außerparlamentarische Opposition radikaler Demokraten und Sozialisten gewann zunehmenden Einfluss in den unterprivilegierten Bevölkerungsschichten und den zahlreichen in die Stadt geströmten Fremden. Im September 1848 kam es zum Wendepunkt der Revolution: Nachdem die Nationalversammlung am 16. September mit knapper Mehrheit im zweiten Anlauf den Waffenstillstand von Malmö im Schleswig-Holsteinischen Krieg angenommen hatte, radikalisierte sich der in seinen nationalen Gefühlen enttäuschte Mob. Am 18. September rissen Aufständische an vierzig Stellen der Stadt das Straßenpflaster auf und errichteten Barrikaden. Die preußischen Abgeordneten Felix Fürst von Lichnowsky und Hans von Auerswald wurden auf offener Straße ermordet. Erst das aus der Bundesfestung Mainz, aus Darmstadt und Friedberg herbeigerufene preußische und hessische Militär stellte die Ordnung gewaltsam wieder her. Dabei fielen 30 Aufständische und 12 Soldaten.
Von nun an gab es in Frankfurt stets eine Besatzungstruppe der großen Territorialstaaten Preußen, Österreich und Bayern. Die gemischte Patrouille wurde einerseits bespottet, sie erinnerte die Bürger andererseits schmerzlich daran, dass man der Stadt nicht mehr zutraute, die öffentliche Sicherheit und Ordnung alleine zu wahren. Die traditionsreiche Bürgerwehr wurde aufgelöst, ihre Waffen mussten sie abliefern. Die meisten Bürger begrüßten jedoch das Eingreifen des Militärs, so auch Arthur Schopenhauer, der die Hinterbliebenen der 12 gefallenen Soldaten testamentarisch bedachte.
Nach diesen Septemberunruhen polarisierte sich die Diskussion auch in der Nationalversammlung. Die Anhänger der Großdeutschen Lösung, die einen deutschen Nationalstaat unter Einbeziehung der deutschen Lande Österreichs forderten, konnten sich nicht durchsetzen. Als auch die kleindeutsche Lösung einer konstitutionellen Monarchie mit einer im preußischen Herrscherhaus erblichen Kaiserkrone scheiterte, löste sich die Nationalversammlung weitgehend auf. Ihre Reste zogen am 31. Mai 1849 nach Stuttgart um.
Auch in Frankfurt scheiterte die Revolution. Zwar wurden am 30. Oktober 1848 die 120 Mitglieder der Konstituante gewählt, doch kam die Arbeit an dem Verfassungsentwurf nur langsam voran. Im März 1849 scheiterte ein radikaler Entwurf, im September 1849 ein revidierter. Schließlich verabschiedete die Konstituante am 3. Dezember 1849 einen Entwurf, der sich in 195 Artikeln sehr stark an die Paulskirchenverfassung anlehnte. Inzwischen hatte sich die politische Großwetterlage aber so geändert, dass der Senat die Verfassungsreform unterband. Er verbot durch Beschluss vom 31. Dezember 1849 die geplante Volksabstimmung über die neue Verfassung und schrieb stattdessen reguläre Wahlen nach der alten Verfassung für die Gesetzgebende Versammlung aus, die am 21. Januar 1850 zusammentrat. Die Konstituante löste sich daraufhin selbst auf. Am 13. August 1850 wurde auch die schwarz-rot-goldene Flagge über dem Palais Thurn und Taxis wieder eingezogen.
Das Ende der Freien Stadt
Auch nach der Auflösung der Nationalversammlung und der Wiederherstellung der Bundestagsdiplomatie 1850 setzte sich die demokratische Opposition weiterhin für ihre Forderungen ein, auch wenn der Senat mit Rücksicht auf die deutschen Fürsten einen restaurativen Kurs steuerte. Trotzdem kam es allmählich auch in der altertümlichen Stadtverfassung zu Reformen. 1853 brachte eine Wahlrechtsreform den Bewohnern des Landbezirks das Wahlrecht. Die Gerichts- und Verwaltungsreform von 1856 führte die Gewaltenteilung ein, indem sie die Senatoren aus den Gerichten und der Gesetzgebenden Versammlung zurückzog. Gerichtsverfahren fanden künftig in öffentlicher und mündlicher Verhandlung statt und die anderswo längst üblichen Schwurgerichte wurden eingeführt.
1851 bis 1859 vertrat Otto von Bismarck die preußischen Interessen als Gesandter beim Deutschen Bundestag in Frankfurt. Die Liberalität der bürgerlichen Frankfurter Gesellschaft und die Freiheit der Presse missfielen ihm gründlich. Am 14. April 1853 schrieb er an den Minister von Manteuffel: Was die demokratische Stimmung und die Wühlereien unter der Bevölkerung von Stadt und Umgegend betrifft...so können wir meiner Überzeugung nach diesen Gefahren erst dann mit Erfolg entgegentreten, wenn wir diesen Teil von Deutschland einer militärischen Diktatur ohne jede Rücksicht auf gerichtliche Formen und deren Schutz unterwerfen...'[6]
1864 fielen nach jahrelangen Auseinandersetzungen endlich die Reste der mittelalterlichen Zunftordnungen. Die Gewerbefreiheit setzte sich durch, und auch die letzten Einschränkungen der Rechte jüdischer Bürger wurden abgeschafft. Kurz vor dem Ende der Freien Stadt, im Juni 1866, wurde anstelle des bisherigen, nach Berufsständen geordneten Wahlverfahrens für die Gesetzgebende Versammlung ein direktes Mehrheitswahlrecht für alle Bürger eingeführt, das allerdings weiterhin an das Bürgerrecht und damit ein Vermögen von mindestens 5000 Gulden gebunden war. Das neue Wahlrecht wurde vor der preußischen Annexion nicht mehr angewandt.
Wegen der von Handel und Handwerk bestimmten Wirtschaftsstruktur und der fehlenden Gewerbefreiheit gab es in Frankfurt bis 1866 kein Industrieproletariat. Dem 1863 gegründeten ersten Arbeiterverein Frankfurts gehörten nur 67 Mitglieder an, davon 33 Schneider.
Der preußisch-österreichische Gegensatz steuerte Deutschland inzwischen immer mehr auf einen Krieg zu. Auch der Frankfurter Fürstentag, im August 1863 auf Einladung Österreichs abgehalten, brachte aufgrund des preußischen Boykotts keine Lösung. Das Scheitern des Gipfeltreffens brachte aber die Frankfurter Öffentlichkeit, die schon seit jeher mit Österreich sympathisierte, vollends gegen Preußen auf. Auch die liberale Frankfurter Presse war mehrheitlich antipreußisch, vor allem die seit 1617 bestehende Frankfurter Ober-Post-Amts-Zeitung, das französischsprachige Journal de Francfort und die seit 1856 bestehende Handelszeitung. In der seit 1860 erscheinenden satirischen Zeitschrift Frankfurter Latern kritisierte Herausgeber Friedrich Stoltze die Politik Bismarcks in immer schärferen Glossen und Karikaturen. Er wurde daraufhin mit Haftbefehl in Preußen gesucht und konnte die Grenzen seiner Heimatstadt nicht mehr verlassen.
Im Umfeld des 1859 in Frankfurt gegründeten Deutschen Nationalvereins gab es jedoch auch einflussreiche Frankfurter, die an die „preußische Sendung“ zur Herstellung der deutschen Einheit glaubten. Ihr Sprachrohr war das nationalliberale, preußisch subventionierte Frankfurter Journal. Preußischer Generalkonsul in Frankfurt war der angesehene Bankier Moritz von Bethmann, der auch einer der Gastgeber des Fürstentages gewesen war. Aus Protest gegen die Bismarcksche Politik gab er sein Amt jedoch später auf.


Als sich im Frühsommer 1866 der Deutsche Krieg unausweichlich abzeichnete, blieb die Stadt getreu ihrer Devise Stark im Recht bundestreu. Sie stimmte am 14. Juni 1866 für die Bundesexekution gegen Preußen, erklärte jedoch gleichzeitig, dass sie sich nicht am Bruderkrieg beteiligen werde. Es gelang ihr jedoch nicht, sich aus den kriegerischen Verwicklungen herauszuhalten, da Preußen die Frankfurter Bundestreue als feindlich ansah und Bismarck entschlossen war, die deutsche Einheit unter Preußens Führung mit Gewalt herzustellen und Österreich aus der deutschen Politik zu verdrängen.
Am 16. Juli 1866 okkupierten Preußische Truppen unter General Eduard Vogel von Falckenstein die unverteidigte Stadt und belegten sie sofort mit schärfsten Repressalien. Bereits am 17. Juli wurde ihr eine erste Kontribution von rund 5,8 Millionen Gulden auferlegt, die sofort bezahlt wurde. Der am 20. Juli zum Nachfolger Falckensteins ernannte Edwin von Manteuffel erhob daraufhin eine zweite Kontributionsforderung von 25 Millionen Gulden, die von den damals etwa 35.000 Bürgern der Freien Stadt aufgebracht werden sollte (unter denen nur etwa 8000 steuerpflichtig waren). Zahlreiche Bürger, darunter alle Mitglieder des Senats, wurden mit Einquartierungen belegt, die Bürger hatten ihre privaten Reitpferde für die Armee zu stellen, die Händler und Gastwirte der Stadt gezwungen, große Vorräte an Lebensmitteln, Wein und Zigarren an die preußischen Feldintendantur auszuliefern. Den Frankfurter Zeitungen mit Ausnahme des Journals wurde das Erscheinen verboten, der Redakteur der Oberpostamtszeitung, Hofrat Fischer-Goullet, wurde verhaftet und erlitt bei einer Vernehmung einen tödlichen Schlaganfall. Die Senatoren Bernus, Müller und Speltz wurden als Geiseln in die Festung Köln gebracht, durften jedoch am 19. Juli gegen Verpfändung ihres Ehrenworts, wieder nach Frankfurt zurückkehren. Zahlreiche Frankfurter flohen ins Ausland, so Friedrich Stoltze nach Stuttgart und der Naturforscher Eduard Rüppell in die Schweiz. Ende 1866 durften die Emigranten im Rahmen einer allgemeinen Amnestie zurückkehren.
Der Senat unter Bürgermeister Fellner lehnte einen freiwilligen Anschluss der Stadt an Preußen nicht grundsätzlich ab und erklärte sich bereit, die Stadtgeschäfte als Bevollmächtigter der Eroberer weiterzuführen. Fellner wurde am 22. Juli vom preußischen Militärkommando vereidigt und plädierte im Senat dafür, die zweite Kontributionsforderung ebenso wie die erste zu erfüllen, jedoch bei der preußischen Regierung um eine Möglichkeit zur Ratenzahlung zu bitten.



Die Gesetzgebende Versammlung und die Ständige Bürgerrepräsentation der Freien Stadt lehnten diesen Vorschlag jedoch am 23. Juli 1866 ab, um gegen die Behandlung der Stadt zu protestieren. Der preußische Stadtkommandant, Generalmajor von Röder, legte dies als offene Rebellion aus und forderte Fellner auf, bis zum nächsten Morgen eine Proskriptionsliste mit den Namen und Besitzverhältnissen aller Mitglieder der städtischen Körperschaften offenzulegen. Andernfalls drohte er mit der Bombardierung und Plünderung der Stadt.
Fellner fand sich somit in einem unauflösbaren Konflikt zwischen seinen Pflichten gegenüber der Stadt und ihren Bürgern einerseits und seinem Eid als Regierungsbevollmächtigter andererseits – eine Situation, in der er keinen anderen Ausweg als den Selbstmord sah. Am Morgen seines 59. Geburtstages, dem 24. Juli 1866, erhängte sich Fellner in seinem Wohnhaus in der Seilerstraße.
Obwohl die Mitteilung seines Todes von der preußischen Militärbehörde unterdrückt wurde, verbreitete sie sich rasch in der Bürgerschaft. Über 6000 Bürger gaben ihm bei seinem Begräbnis auf dem Hauptfriedhof am 26. Juli 1866 das letzte Geleit, obwohl die Beerdigung auf Anordnung des Stadtkommandanten am frühen Morgen um vier Uhr 30 stattzufinden hatte. Bei der Trauerfeier überreichte Fellners Schwager, Appellationsgerichtsrat Kugler, dem neuen preußischen Landrat Dienst die leere Proskriptionsliste und den Strick, mit dem Fellner sich erhängt hatte.
Danach wurden die schlimmsten Repressalien gelockert. Bismarck hatte in diplomatischen Kontakten mit dem französischen Kaiser und dem russischen Zaren die Gewissheit gewonnen, dass diese der preußischen Annexionspolitik keinen Widerstand entgegensetzen würde. Eine Delegation der Stadt unter Führung des Senators Müller erreichte Ende Juli bei Bismarck in dessen böhmischen Hauptquartier einen Aufschub der Kontributionsforderung, erhielt aber zugleich die Mitteilung, dass die Annexion beschlossene Sache sei. Am 28. Juli setzte Preußen eine Zivilverwaltung unter dem Landrat Guido von Madai ein. Im September stimmten beide Häuser des preußischen Landtags für das von der Regierung vorgelegte Annexionsgesetz, das am 23. September veröffentlicht wurde. Die Annexion vollzog sich am 8. Oktober 1866 mit der öffentlichen Verlesung des Patentes wegen Besitznahme der vormaligen Freien Stadt Frankfurt und der Allerhöchsten Proclamation an die Einwohner der vormaligen freien Stadt Frankfurt durch den neuen Zivilgouverneur von Patow auf dem Römerberg. In das Hoch auf den König soll nur ein einziger der versammelten Frankfurter eingestimmt haben.
Nach dem Ende von über 600 Jahren als eigenständige Stadtrepublik verblieben in Deutschland nur noch drei Stadtstaaten: Lübeck, das 1937 an Preußen fiel, sowie Bremen und Hamburg, die diese alte Tradition bis heute fortsetzen.
Die Eingliederung in den preußischen Staat



Trotz der Einsicht in die realpolitische Notwendigkeit und der Gewissheit, dass die kleine Republik, deren Grenzen man an einem Tag umwandern konnte, im Zeitalter der Nationalstaaten schon längst ein Anachronismus geworden war, stürzte der Verlust der Freiheit und der politischen Bedeutung als Bundesstadt die Frankfurter Gesellschaft in eine tiefe Depression. Stoltze schrieb sarkastisch: No immerhin, die alte Frei-, Reichs-, Wahl-, Krönungs-, Meß- und Hannelsstadt is jetzt e preußisch Provinzstadt worn![7] Noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein bezeichneten sich die Frankfurter als Musspreußen.
Zu der Demütigung trat die Furcht vor dem wirtschaftlichen Ruin aufgrund der weiterhin bestehenden preußischen Kontributionsforderungen. Während die Frankfurter Verhandlungsführer die Rückzahlung der bereits geleisteten Kontribution verlangten, weil sie unrechtmäßig erhoben sei, und dabei Unterstützung beim preußischen Zivilgouverneur Patow und sogar im Landtag fand, weigerte sich das Finanzministerium, da die Gelder schon im Haushalt verplant seien. Schließlich griff Bismarck ein, der die Frankfurter öffentliche Meinung zugunsten Preußens beeinflussen wollte. Da König Wilhelm mit dem Annexionspatent für ein Jahr persönlich die alleinige gesetzgebende Gewalt für die Stadt übernommen hatte, konnte er im Sommer 1867 bei einer Audienz in Bad Ems den Vertretern der städtischen Gremien zusichern, dass der preußische Staat die „zur Deckung von Kriegslasten aufgenommenen Anleihen“ als Staatsschulden der früheren Freien Stadt Frankfurt ansehen und übernehmen werde.
Damit war der Weg für eine Aufteilung des staatlichen und des kommunalen Vermögens der Freien Stadt Frankfurt vorgezeichnet. Im Februar 1869 wurde der Frankfurter Rezess vereinbart. Das Königreich Preußen übernahmen Grundstücke, Gebäude und sonstiges Vermögen der Frankfurter Eisenbahnen, des Frankfurter Militärs, den Staatstelegraphen, die staatlichen Archivalien, verschiedene Straßen mit überörtlicher Bedeutung und die Mainbrücke sowie die Schuldtitel der Freien Stadt und die Pensionsverpflichtungen gegenüber ihren Beamten. Die Stadt behielt ihren Lotteriefonds, der jährlich 200.000 Gulden abwarf, bis 1872, dazu eine Entschädigung von zwei Millionen, die der König aus seinem Privatfonds um eine weitere Million aufstockte.
Als weitere versöhnliche Geste unterstützte der König den Wiederaufbau des am 15. August 1867 niedergebrannten Kaiserdomes. Der Brand der alten Wahl- und Krönungskirche der Kaiser in der Nacht vor dem Antrittsbesuch des preußischen Königs in seiner neuen Provinzstadt war den Frankfurtern als Fanal erschienen. Friedrich Stoltze fasste die Gefühle der Frankfurter in die Worte:
- Alles, was uns lieb und theuer,
- Was uns heilig, hoch und werth:
- Unsre Tempel fraß das Feuer,
- Unsre Freiheit fraß das Schwert.
Aber der Wiederaufbau der Ruine bot dem Bürgersinn der Frankfurter auch ein neues Betätigungsfeld. Dem am 29. August] gegründeten Dombauverein gehörten die angesehensten Honoratioren der Stadt an, darunter Mayer Carl von Rothschild. Auch die preußische Königin Augusta trat dem Verein bei, und König Wilhelm übernahm das Patronat.
Bereits am 25. März 1867 war die Frankfurter Gemeindeverfassung an den durch die Preußische Städteordnung gesetzten Rahmen angepasst worden. Bis auf eine spezifische Anpassung des Zensuswahlrechtes, die im wesentlichen dazu diente, die unbemittelten Bevölkerungsgruppen von der politischen Mitbestimmung auszuschließen, entsprach die neue Verfassung der echten Magistratsverfassung. Die Stadt Frankfurt und ihr ehemaliger Landbezirk mit den Gemeinden Bornheim, Bonames, Hausen, Niederrad, Oberrad und Niederursel bildeten nun den Stadtkreis Frankfurt im Regierungsbezirk Wiesbaden, der zur Provinz Hessen-Nassau gehörte. Am 1. Oktober 1867 trat die neue Verfassung in Kraft. In der ersten Stadtverordnetenversammlung erhielten die Liberalen eine klare Mehrheit. Zum ersten Oberbürgermeister Frankfurts ernannte der König den Frankfurter Bürger Daniel Heinrich Mumm von Schwarzenstein.
Einen wichtigen Meilenstein zur Versöhnung Frankfurts mit der Annexion stellte der Friede von Frankfurt dar. Bei den Verhandlungen am 10. Mai 1871 sagte Bismarck: Es ist mir ein schöner Gedanke, dass der erste große politische Akt des wiedererstandenen Deutschen Reiches gerade in Frankfurt, der alten deutschen Kaiser- und Krönungsstadt, sich hat vollziehen können. Ich wünsche von Herzen, dass der Friede von Frankfurt auch den Frieden für Frankfurt und mit Frankfurt bringen werde.[8]
Territorium
Das Staatsgebiet der Freien Stadt lag weitgehend innerhalb des heutigen Frankfurter Stadtgebiets, beiderseits des Mains. Die Nachbarstaaten Frankfurts waren das Großherzogtum Hessen im Süden (Provinz Starkenburg) und Norden (Provinz Oberhessen), das Kurfürstentum Hessen (Kreis Hanau) im Norden und Osten, die Landgrafschaft Hessen-Homburg im Nordwesten und das Herzogtum Nassau im Westen.
Das Territorium der Freien Stadt umfasste die eigentliche Stadt Frankfurt als „Stadtbezirk“ sowie acht Dörfer im „Landbezirk“.
Der Stadtbezirk bestand aus
- der staufischen Altstadt und der im 14. Jahrhundert gegründeten Neustadt, beide auf dem rechten Mainufer innerhalb der Anfang des 19. Jahrhunderts zu den Wallanlagen umgestalteten Stadtbefestigung gelegen,
- des ebenfalls bisher ummauerten Stadtteils Sachsenhausen auf dem linken Mainufer,
- und den sich allmählich mit Bebauung füllenden Bereich der Gemarkung, nämlich der heutigen Stadtteile Bahnhofsviertel, Gutleutviertel, Gallusviertel, Westend, Nordend und Ostend zuzüglich des außerhalb der Mauern gelegenen Teils von Sachsenhausen,
- sowie dem Forstbezirk, bestehend aus dem Stadtwald, dem Riederwald und der Exklave Hohemark im Taunus.
Der Landbezirk bestand aus den Gemeinden
- Bornheim, Oberrad und Niederrad, die unmittelbar an das Stadtgebiet angrenzten und sich immer mehr zu suburbanen Vorstädten entwickelten, und
- aus den Dörfern Hausen, Niederursel (zur Hälfte mit dem Großherzogtum Hessen), Bonames, Niedererlenbach und Dortelweil, die durch hessische und nassauische Gebiete vom Hauptstaatsgebiet getrennt waren und aufgrund der größeren Stadtferne ihren ländlichen Charakter weitgehend beibehielten.
Insgesamt umfasste das Territorium eine Fläche von ca. 117 Quadratkilometern, wovon 28,5 auf den Stadtbezirk, 58,5 auf den Forstbezirk und ca. 30 auf den Landbezirk entfielen. Dieses Territorium bestand nach der Annexion noch bis 1885 als preußischer Stadtkreis Frankfurt fort, bis auf die an das Großherzogtum Hessen im Tausch gegen eine Hälfte Niederursels abgetretenen Gemeinden Dortelweil und Niedererlenbach.
Einwohnerzahlen
Die Entwicklung der Einwohnerzahlen zeigt ab Ende der 40er Jahre ein stark beschleunigtes Wachstum, sowohl in der eigentlichen Stadt als auch in den bereits damals vorstädtisch geprägten Gemeinden, während sich die Einwohnerzahlen der ländlichen Gemeinden kaum veränderten.
| Jahr | 1837 | 1840 | 1843 | 1846 | 1849 | 1852 | 1855 | 1858 | 1861 | 1864 |
| Stadtbezirk | 54.037 | 56.217 | 56.348 | 58.519 | 59.366 | 62.561 | 64.316 | 68.049 | 71.564 | 78.221 |
| Vorstädtische Gemeinden | 6.296 | 6.562 | 6.630 | 6.860 | 7.052 | 7.587 | 7.522 | 8.254 | 8.880 | 9.866 |
| Landgemeinden | 2.818 | 2.743 | 2.853 | 2.861 | 2.936 | 3.002 | 2.946 | 2.975 | 2.946 | 3.063 |
| Gesamtes Staatgebiet | 63.151 | 65.522 | 65.831 | 68.240 | 69.354 | 73.150 | 74.784 | 79.278 | 83.390 | 91.150 |
Quelle: Statistische Abteilung des Frankfurter Vereins für Geographie und Statistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik der Freien Stadt Frankfurt. J. D. Sauerländer, Frankfurt, 1866. Tabelle 7, Seite 18.
Verfassung und Verwaltung

Das Grundgesetz der Freien Stadt Frankfurt war die 1816 erlassene Konstitutionsergänzungsakte, welche die alte von 1614 bis 1806 geltende Ratsverfassung modernisierte. Nach der Konstitutionsergänzungsakte ruhte die Souveränität der Stadt auf der Gesamtheit der christlichen Bürgerschaft. Die drei wichtigsten Verfassungsorgane waren der Gesetzgebende Körper, die ständige Bürgerrepräsentation und der Senat. Sie waren untereinander sowie mit der Justizverwaltung verflochten, so dass die Prinzipien der Gewaltenteilung nicht eingehalten waren.
Gesetzgebender Körper
Der Gesetzgebende Körper bestand aus 85 Mitgliedern. 20 davon stellte der Senat (bis 1856) und 20 die ständige Bürgerrepräsentation, während 45 in indirekter Wahl von den Bürgern bestimmt wurden. Dazu wählten diese jährlich ein Wahlkollegium aus 75 Bürgern, zu denen seit 1823 noch neun Deputierte aus den Landgemeinden kamen. Erst 1853 erhielten die Landbewohner das Wahlrecht. Mit der Wahlrechtsreform von 1866 wurde die direkte Wahl eingeführt, allerdings fand vor der preußischen Annexion keine Wahl mehr statt.
Der Gesetzgebende Körper war zuständig für die Gesetzgebung, die Bewilligung und Erhebung von Steuern, Genehmigung des Budgets und die Aufsicht über den Staatshaushalt. Der Vorstand des Gesetzgebenden Körpers bestand aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und einem Sekretariat von vier Rechtsgelehrten.
Ständige Bürgerrepräsentation
Die ständige Bürgerrepräsentation aus 61 Mitgliedern aller Stände stand unter dem Vorsitz eines aus ihrer Mitte gewählten Seniors. Ihr zur Seite standen ein bürgerlicher Konsulent und ein rechtsgelehrter Registrator. Aufgabe der ständigen Bürgerrepräsentation war die Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben sowie des städtischen Rechnungswesens. Die Rechnungsprüfung oblag dem aus neun Repräsentanten bestehenden Stadtrechnungs-Revisionscolleg, auch Neunerkolleg genannt.
Senat
Der städtische Senat war die Exekutive der Freien Stadt Frankfurt und der Nachfolger des Rates der reichsstädtischen Verfassung. Wie dieser bestand er aus drei Bänken mit je 14 Mitgliedern. Anders als vor 1806 lag die Vorherrschaft aber nicht mehr bei den patrizischen Ganerbschaften, vor allem der adeligen Gesellschaften Alten Limpurg und Frauenstein.
Die erste Senatsbank war die Bank der Schöffen, zu denen auch die vier städtischen Syndikusse gehörten. Ihre Mitglieder ergänzten sich nach dem Prinzip der Anciennität aus der zweiten Bank, der Bank der Senatoren, welche aus Juristen und Kaufleuten bestand. Die Dritte Bank setzte sich aus 12 zünftigen und zwei nichtzünftigen Ratsverwandten zusammen. Die Mitglieder der zweiten und dritten Bank wurden durch die Senatoren nach dem Verfahren der Kugelung kooptiert.
Bürgermeister
Ebenfalls durch Kugelung wurden jährlich die beiden Bürgermeister gewählt. Der ältere Bürgermeister führte den Vorsitz im Senat und war Chef der auswärtigen Beziehungen sowie des Militärwesens. Er entstammte immer der Schöffenbank. Der jüngere Bürgermeister aus der Senatorenbank hatte die Leitung der Polizei, des Zunftwesens und der Bürgerrechtsangelegenheiten und war Vertreter seines Kollegen.
Justiz
Die städtische Justizverwaltung bestand aus den Justizkollegien und den Justizämtern. Oberstes Justizkollegium war das Oberappellationsgericht in Lübeck. Das Appellations- und Kriminalgericht mit seinen sechs Appellationsgerichtsräten wurde von der Schöffen- und der Senatorenbank im Senat gewählt. Es bildete in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten die zweite Instanz zum Stadtgericht, das aus einem Direktor, einem Vizedirektor und vier Gerichtsräten bestand. Vor dem Stadtgericht wurden Zivilstreitigkeiten in erster Instanz verhandelt, darüber hinaus war es das oberste Vormundschaftsgericht und das Ehegericht für Protestanten. Zu den Justizkollegien gehörten ferner das Kuratelamt aus drei Senatoren, zuständig für Vormundschaftsangelegenheiten, sowie das Polizeigericht für Ordnungswidrigkeiten.
Justizämter waren das für strafrechtliche Untersuchungen zuständige peinliche Verhöramt unter dem Vorsitz des jüngeren Bürgermeisters, das Stadtamt und das Landamt, welche für zivilrechtliche Bagatellfälle unter 300 Gulden Streitwert im Stadtbezirk bzw. im Landbezirk zuständig waren, sowie die Hypotheken-, Transkriptions- und Währschaftsbehöre und das Fiscalat.
Verwaltung
Mit den städtischen Verwaltungsaufgaben waren 20 Ämter betraut, darunter die Aushebungskommission zur Rekrutierung des städtischen Militärs, das Bauamt, dem auch das Laternenamt, die Pflasterinspektion, die Stadtröhrbrunnen-Aufsicht, die Stadtgärtnerei, die Chausseedeputation und die Brandversicherungsanstalt zugeordnet waren, die Bücherinspektion als Zensurbehörde, die Zentralfinanzkommission, die Einkommensteuer- und Schuldentilgungskommission, das Forstamt, die Innungskommission für Zunftangelegenheiten, das lutherische und das reformierte Konsistorium sowie die Katholische Kirchen- und Schulkommission, das Kriegszeugamt, das Pfandamt, das Polizeiamt, das Rechnei- und Rentenamt, das Sanitätsamt, die Stadtkämmerei, die Stadtlotterie, die Stiftungsdeputation, die Untersuchungskommission und die Zollverwaltung. In den Diensten der Stadt standen unter anderem 12 lutherische und zwei reformierte Prediger nebst den acht lutherischen Dorfpfarrern, ein Polizeiassessor, ein Aktuar, zwei Kommissare, 64 Nachtwächter und zahlreiche Gendarmen, Türmer und Gefängnisaufseher. Unter der Aufsicht der Behörden standen 78 Ärzte, 11 Apotheker, 12 Wundärzte erster und acht zweiter Klasse nebst vier auf den Ortschaften, sieben Zahnärzte, 15 Hebammen in der Stadt und 10 in den Dörfern sowie fünf Tierärzte. Dem Polizeiamt unterstanden auch das Feueramt, das Fisch- und Fleischamt, die Marktaufsicht, das Arbeits- und Besserungshaus sowie die Aufsicht über das Hospital für Unreine (Lepra- und Geschlechtskranke).
Auswärtige Beziehungen
Die Freie Stadt Frankfurt unterhielt diplomatische Beziehungen mit zahlreichen europäischen Staaten sowie mit den Vereinigten Staaten von Amerika. Eigene Gesandtschaften und Konsulate in Frankfurt besaßen die Staaten Großherzogtum Baden, Königreich Bayern, Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Königreich Hannover, Kurhessen, Hessen-Darmstadt, Herzogtum Nassau, Österreich, Preußen, Russland, Sachsen, Schweden und Norwegen, beide Sizilien, die USA und Württemberg. Gemeinsame Vertretungen besaßen folgende Staaten:
- Hohenzollern, Liechtenstein, Waldeck, Reuß, Schaumburg-Lippe und Lippe,
- Mecklenburg,
- Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg sowie
- Die großherzoglichen und herzoglichen sächsischen Häuser.
Militärwesen


Das Militär der Freien Stadt Frankfurt bestand aus dem 700 Mann starken Linienbataillon unter dem Befehl eines Obristlieutenants, wovon die Stadt zum Bundeskontingent 579 Mann stellte. Das Linienmilitär bestand vorwiegend aus Söldnern. Alle männlichen Frankfurter zwischen 21 und 25 Jahren waren zwar zum Kriegsdienst verpflichtet, konnten sich aber durch Stellung eines Ersatzmannes vertreten lassen.
Das Linienbataillon blieb bei der Besetzung Frankfurts am Nachmittag des 16. Juli 1866 in seinen Kasernen und Wachlokalen. Am Abend übergab es die Hauptwache mit allen militärischen Ehren an die preußische Armee. 10 Tage später, am 26. Juli 1866, wurde das Bataillon nach einem letzten Appell aufgelöst und die Soldaten nach Abgabe ihrer Waffen aus dem Dienst entlassen. Je nach Dienstzeit erhielten sie eine Abfindung zwischen 50 und 250 Gulden. Viele von ihnen ließen sich anschließend von der französischen Fremdenlegion anwerben.
Bis 1848 bestand neben dem Linienmilitär das 1823 aufgestellte Corps der Freiwillige Bürgerwehr unter dem Kommando eines Obristen. Alle waffenfähigen Bürger waren, eingeteilt nach verschiedenen Altersklassen, waren einer der Einheiten der Stadtwehr zugeteilt:
- Eine Schwadron Reiterei, der Freiwillige Landsturm zu Pferde, mit einer Sollstärke von 200 Reitern,
- Ein Bataillon freiwilliger Jäger,
- Ein Bataillon freiwilliger Infanterie,
- Drei Bataillons Infanterie mit einem Löschbataillon, einer militärisch organisierten Einheit der Frankfurter Feuerwehr.
- Ein Bataillon Scharfschützen, dem sich im Kriegsfall auch die von den Dörfern gestellte Mannschaft anschloss.
Nach den Septemberunruhen 1848 wurde die Bürgerwehr entwaffnet und aufgelöst. Die Stadt erhielt eine Besatzung aus je einem Bataillon preußischer, österreichischer und bayerischer Infanterie, welche zusätzlich zum Frankfurter Linienmilitär die Sicherheit der Stadt und des Bundestages gewährleisten sollte. Ein fester Bestandteil des Stadtbildes war seitdem die gemischte Patrouille, eine Einheit aus je drei Soldaten der vier Militärverbände unter wechselndem Kommando.
Währung

Wichtigste Rechnungseinheit im Frankfurter Finanzwesen war der Gulden, eine Kurantmünze, deren Münzfuß seit dem Münchner Münzvertrag von 1837 auf 24 ½ Gulden auf eine feine Mark Silber festgelegt war. Ein Gulden entsprach somit 9,545 Gramm reinem Silber. Die in Frankfurt geprägten Münzen trugen auf einer Seite den Frankfurter Adler, auf der anderen Seite den Schriftzug „1 Gulden“ mit der Jahreszahl, umkränzt von Eichenlaub. Sonderprägungen zeigten andere Motive, z.B. zu Goethes hundertstem Geburtstag 1849. Auf den Rand der Münzen war die Devise Stark im Recht geprägt.
Der Gulden wurde unterteilt in 60 Kreuzer. Es gab Scheidemünzen zu einem, drei und sechs Kreuzern und Silbermünzen zu 12, 24 und 30 Kreuzern. Eine Münze im Wert von vier Kreuzern war der Batzen.
Ab 1857 prägte man in Frankfurt auch Vereinstaler mit einem Münzfuß von 14 Talern auf eine Mark Silber. Zwei Taler entsprachen damit im Wert 3 ½ Gulden. Die Frankfurter Vereinstaler trugen auf einer Seite das Profilbild einer allegorischen Frauengestalt, der Francofurtia, gestaltet von dem Bildhauer August von Nordheim. Vorbild für die Frankofurtia soll die Schauspielerin Fanny Janauscheck gewesen sein. Auf der anderen Seite zeigten die Taler den Frankfurter Adler mit dem umlaufenden Schriftzug „Ein Vereinstaler – XXX ein Pfund fein“. Auch bei den Talern gab es Sonderprägungen, z.B. anlässlich des Frankfurter Fürstentages.
Es ist nicht exakt möglich, die Kaufkraft des Gulden in heutiger Währung zu bemessen, da es keinen Warenkorb gibt. Der reine Silberwert des Guldens entspricht bei den heutigen Silberpreisen etwa 3,30 Euro. Eine andere Umrechnungsmethode führt über den von 1871 bis 1914 geltenden Goldstandard mit dem festen Umrechnungswert von 15,5:1 von Silber- in Goldwährung sowie den auf 1914 bezogenen Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes (aktuell: 10,947). Daraus ergibt sich ein rechnerischer Wert von 6,39 Euro je Gulden. Ein Kaufkraftvergleich, der auf Daten des Hamburger Staatsarchives und des Statistischen Bundesamtes basiert, ergibt für einen Gulden (1866) eine Kaufkraft von 8,62 Euro.[9]
Siehe auch
Literatur
- Friedrich Bothe: Geschichte der Stadt Frankfurt am Main. Verlag Wolfgang Weidlich, Frankfurt am Main 1977. ISBN 3-8035-8920-7
- Frankfurter Historische Kommission (Hrsg.): Frankfurt am Main – Die Geschichte der Stadt in neun Beiträgen. Jan Thorbecke Verlag, Sigmaringen 1991. ISBN 3-7995-4158-6
- Die Freie Stadt Frankfurt am Main nebst ihren Umgebungen. Ein Wegweiser für Fremde und Einheimische. Verlag der J. C. Hermannschen Buchhandlung, Frankfurt am Main 1843. Reprint beim Verlag Haag und Herchen, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-88129-592-5
- Wolfgang Klötzer, Frankfurt 1866. Eine Dokumentation aus deutschen Zeitungen. Frankfurt am Main, Verlag Dr. Waldemar Kramer, 1966 (Sonderausgabe des Archivs für Frankfurts Geschichte und Kunst, Nr. 50)
- Waldemar Kramer (Hrsg.): Frankfurt Chronik. Verlag Waldemar Kramer, Frankfurt am Main 1987 (3. Auflage), ISBN 3-7829-0321-8.
- Hans Lohne: Frankfurt um 1850. Nach Aquarellen und Beschreibungen von Carl Theodor Reiffenstein und dem Malerischen Plan von Friedrich Wilhelm Delkeskamp. Frankfurt am Main, Verlag Waldemar Kramer, 1967
Quellen und Referenzen
- ↑ R. Schwemer, Geschichte der Freien Stadt Frankfurt, Frankfurt am Main 1910/18, Bd. 1, S. 21
- ↑ „Die Stadt Frankfurt wird mit ihrem Territorium, wie es sich 1803 befunden hat, zur Freien Stadt erklärt und Teil des Deutschen Bundes werden“
- ↑ Genaue Einwohnerzahlen wurden erstmals für 1817 erhoben, Angaben nach: Rainer Koch, Grundlagen bürgerlicher Herrschaft. Frankfurt a.M. 1612–1866, Wiesbaden 1983
- ↑ R. Schwemer, Geschichte der Freien Stadt Frankfurt Band 3/1, S. 12f.
- ↑ W. Klötzer, Frankfurt, das Liberalennest, 1977
- ↑ Zitiert nach: Walter Gerteis, Das unbekannte Frankfurt. Neue Folge. Verlag Frankfurter Bücher, Frankfurt am Main 1961, S. 191
- ↑ Zitiert nach: Walter Gerteis, Das unbekannte Frankfurt. Dritte Folge, Verlag Frankfurter Bücher, Frankfurt am Main 1963, S. 18
- ↑ Zitiert nach F. Bothe, Geschichte der Stadt Frankfurt am Main, S. 313
- ↑ Quelle: Fredrik Mathäi [1], siehe auch den Artikel Goldmark.