Fernwirken
Unter Fernwirken werden gewöhnlich steuerungstechnische, regelungstechnische oder sicherungstechnische Aufgaben verstanden, die "aus der Ferne", also über ein Telekommunikationsnetz ausgeführt werden.
Beispiele sind:
- Fernsteuerung von betriebs- und haustechnischen Anlagen wie Heizung, Küchengeräten, Videorekordern
- Kontrolle und Steuerung des Energieverbrauchs (Gaszähler, Stromzähler)
- Steuern von Straßenverkehrsanlagen
- Gefahrenmeldung: Einbruch, Feuer
- Notruf
Solche Dienste sind technisch charakterisiert durch bestimmte Anforderungen an Geräte und Übertragungswege:
- geringe Ausfallwahrscheinlichkeit
- geringe Bitfehlerrate
- schnelle Datenübermittlung
- besondere Maßnahmen für Sicherheit und Datenschutz
Es hat mehrfach Versuche gegeben, die Techniken für das Fernwirken zu vereinheitlichen, allerdings bisher mit geringem Erfolg, sodass es etliche firmenspezifische Produkte, aber kaum Standards gibt. Netzwerkprotokolle sind zum Beispiel
- [[IEC 60 870-5-101]],
- Siemens SINAUT,
- Modbus RTU
Produktabhängige Leistungsmerkmale sind zum Beispiel
- ereignisgesteuerte Datenübertragung
- Archivierung anhand von Zeitstempeln
- Überwachung und Visualisierung der WAN Verbindungen
- automatisches Aufdaten nach Beseitigung von Verbindungsstörungen
Fernwirkanlagen nutzen praktisch alle Telekommunikationsnetze, die Datenübertragung ermöglichen, so zum Beispiel
- Standleitungen (Kupferadern und Glasfaser)
- Private Funknetze
- Analoges Telefonnetz über Modem
- Digitales ISDN-Netz
- Mobilfunk-Netz (GSM, 900 MHz und 1800 MHz, in Deutschland D-Netz und E-Netz)
Hersteller solcher Systeme sind zum Beispiel die Siemens AG oder die Mauell GmbH.
Einen ähnlichen Aufgabenbereich hat die so genannte Telemetrie, sodaß dieser Begriff oft synonym verwendet wird.