Gegenpapst

Als Gegenpapst (pseudopapa, antipapa) wird ein Papst bezeichnet, wenn er zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten (und nicht zurückgetretenen) Papstes aufgestellt wurde. Zur Aufstellung von Gegenpäpsten kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete oder der Kaiser bzw. römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Wegen unterschiedlicher Zählung, verschiedener Standpunkte und der zum Teil chaotischen Papstwahlen ist die wirkliche Anzahl der Gegenpäpste schwer festzustellen. Die Angaben liegen zwischen 25 und 40.
Bei einigen Päpsten ist es zudem schwierig festzustellen, ob sie rechtmäßig oder unrechtmäßig im Amt waren. Die Gründe hierfür liegen unter anderem in der schwierigen Quellenlage und in den nicht mehr nachvollziehbaren Umständen während der Wahl bzw. Ernennung. Als erster Gegenpapst gilt Hippolyt (217 - 235) und als letzter Felix V. (1439 - 1449).
Auch Benedikt XVI. wird in seiner Amtszeit von sedisvakantistischen Gruppierungen abgelehnt, deren Oberhäupter selbst den Anspruch erheben, der rechtmäßige Papst zu sein, wie etwa Clemente Domínguez y Gómez (als Gregor XVII.; † 22. März 2005) bzw. sein Nachfolger Petrus II., David Allen Bawden (als Michael I.) oder Lucian Pulvermacher (als Pius XIII.). Allerdings unterscheiden diese sich insofern von den historischen Gegenpäpsten, als sie keine Unterstützung in der kirchlichen Hierarchie genießen und nur einige Tausend Anhänger mit starker regionaler Begrenzung haben.