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Lotse

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Der Begriff Lotse kommt ursprünglich aus der Seefahrt (engl. loadsman = Geleitsmann). In der Luftfahrt werden die Spezialisten, die Flugzeugführer leiten, als Fluglotsen bezeichnet.

Ein Lotse ist in der Seefahrt meist ein erfahrener Nautiker (z. B. ein Kapitän) mit mehrjähriger praktischer Erfahrung, der die Gewässer einer Küste, eines Kanals oder eines Flusses so gut kennt, dass er die Führer von Schiffen sicher durch Untiefen vorbei an Schifffahrtshindernissen und den übrigen Schiffsverkehr geleiten kann. Diese Lotsen sind hoch spezialisiert in der Führung von Seeschiffen in engen Fahrwassern. In aller Regel üben sie ihre Tätigkeit als Berater des Kapitäns eines Schiffes aus. Mit Lotsenbooten werden sie von einem Schiff zum anderen gebracht.

Durch Tideströmungen und von Flüssen eingebrachte Sedimente ändern sich die Tiefenverhältnisse von Flüssen und Kanälen ständig. Wind, stetig wechselnde Strömungen, andere Ereignisse wie z. B. Nebel sowie die übrigen Verkehrsteilnehmer beeinflussen die sichere Führung eines Schiffes zu jeder Zeit unterschiedlich. Da die Hauptaufgabe der Lotsen der Schutz von Menschen, Schiff und Umwelt sowie die Unterstützung einer effizienten Verkehrsführung auf den Wasserstraßen und in den Häfen ist, wird in vielen Gewässern der Welt die Unterstützung durch einen Lotsen auch vorgeschrieben (Lotsenannahmepflicht). Die hierfür fällige Gebühr richtet sich häufig nach der Tonnage des Schiffes. Im Bereich der Ems, Unterweser und Unterelbe gilt die Lotsenannahmepflicht seit 2003 insbesondere für Gefahrguttransporte, also beispielsweise Tanker. Für weitere Reviere, wie in der westlichen Ostsee werden international weitere Regelungen zur Lotsenpflicht international angestrebt.

In Deutschland gibt es See- und Hafenlotsen, welche sich in neun Lotsenbrüderschaften (Körperschaften öffentlichen Rechts) selbst organisieren und die Lotsendienste auf dem jeweiligen Revier für die internationale Seeschifffahrt rund um die Uhr sicherstellen. Diese Lotsen werden von der zuständigen staatlichen Behörde für das bestimmte Revier, für welches sie ausgebildet wurden, nach erfolgreicher Prüfung zugelassen. Grundlage sind die See- und Hafenlotsgesetze. Dem Bund unterstehen die Seelotsen an Ems, Weser, Elbe, auf dem Nord-Ostsee-Kanal sowie in der Ostsee nach Flensburg, Kiel, Lübeck, Wismar, Rostock und Stralsund. Für Bremerhaven und den Hamburger Hafen gibt es dem jeweiligen Bundesland unterstehende Hafenlotsen.

Neben diesen See- und Hafenlotsen findet man den Begriff des Lotsen in der Seeschifffahrt noch für den Überseelotsen sowie in der Binnenschifffahrt für den so genannten Hilfsschiffsführer. Die Überseelotsen unterstützen den Kapitän eines Seeschiffes in der Navigation im freien Seeraum. Die Lotsen in der Binnenschifffahrt übernehmen die Funktion eines Schiffsführers für eine begrenzte Zeit und Wegstrecke auf einer bestimmten Binnenwasserstraße (z. B. auf dem Rhein).

Im überkommenen lokalen Sprachgebrauch findet man noch die Begriffe Böschlotsen oder Flusslotsen z. B. für die Seelotsen auf der Strecke von Brunsbüttel bis Hamburg oder Bremerhaven bis Bremen.