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Lkw-Maut in Deutschland

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Die LKW-Maut ist eine Gebühr, die ab 2003 für das Befahren der deutschen Autobahnen mit Lastkraftwagen erhoben werden soll.

Argumente für die LKW-Maut

Um Lagerkapazitäten einzusparen, setzen viele Firmen darauf, Waren bzw. Zwischenprodukte erst dann liefern zu lassen, wenn sie vor Ort benötigt werden (business on demand). Da die Eisenbahn, obwohl preisgünstiger und umweltschonender, die dazu notwendige Flexibilität nicht bieten kann, verlagern sich immer größere Teile des Gütertransports von der Schiene auf die Straße.

Kritisiert wird auch, dass Waren im Verlauf ihrer Produktion oft quer durch die EU gefahren werden. Stattdessen solle etwa ein Supermarkt seine Waren von ortsansässigen Herstellern beziehen.

Auch wird argumentiert, dass Lastwagen die Straßen stärker abnutzen als Pkws und Speditionen deshalb auch entsprechende Abgaben zu zahlen hätten.

Argumente gegen die LKW-Maut

Deutsche Spediteure befürchten einen Wettbewerbsnachteil gegenüber ihren europäischen Konkurrenten. Sie machen auch darauf aufmerksam, dass für Ausbau und Reparatur des Straßennetzes bereits Kfz-Steuern und Mineralölsteuern entrichtet werden.

Denkbar ist auch, dass es zu einer Überlastung des restlichen Straßennetzes kommt, weil LKW-Fahrer auf Bundesstraßen ausweichen.

Autofahrer befürchten, dass auch sie in Zukunft eine Maut zahlen sollen.

Auftragsvergabe

In einer Ausschreibung setzte sich die Toll Collect GmbH (ETC), ein Joint Venture der Deutschen Telekom, der Daimler-Chrysler-Tochter Telematics Gateway und der französischen Cofiroute, gegen Konsortien um den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone und um die schweizerische Fela Management AG durch.

Der ursprüngliche Starttermin für die LKW-Maut war der 1. Januar 2003. Jedoch kam es zu Streitigkeiten über die Auftragsvergabe, aufgrund derer der Termin verschoben wurde.

Technische Umsetzung

Anders als etwa in Frankreich, wo die Péage an Schaltern bezahlt wird, die an Autoroute-Abfahrten stehen und mit Kassierern besetzt sind, soll in Deutschland ein modernes, satellitengestütztes System aufgebaut werden. In die Führerhäuser der LKWs soll dazu ein On-Board-Unit (OBU) genanntes Gerät eingebaut werden.

LKW-Fahrern, die über kein solches Gerät verfügen, soll es möglich sein, die Gebühr etwa an Raststätten an Automaten zu entrichten. Diese Möglichkeit ist vor allem für ausländische LKWs vorgesehen, für die sich der Einbau einer teuren On-Board-Unit nicht lohnen würde.

An den Autobahnen werden Messbrücken gebaut, mit denen LKWs entdeckt werden sollen, für die die Gebühr nicht gezahlt worden ist. Spediteure bemängeln, dass diese zu niedrig seien, um sie mit Schwertransportern zu unterqueren. Zudem kam es zu einer Reihe von Auffahrunfällen, da Autofahrer die Messbrücken für Radarfallen hielten.

Technische Schwierigkeiten

Auch zum als neuer Starttermin festgesetzten 31. August 2003 konnte die Erfassung der Gebühr nicht beginnen, da es zu Verzögerungen beim Aufbau des Systems kam. Es konnten nicht genug On-Board-Units geliefert werden, die Messbrücken wurden nicht rechtzeitig fertiggestellt, und die Automaten stürzten aufgrund von Software-Fehlern ständig ab.

Als neuer Termin wurde von Verkehrsminister Manfred Stolpe der 2. November festgesetzt, bis dann soll eine nicht gebührenpflichtige Testphase stattfinden. Dem Bund entgehen aufgrund der Verschiebung Einnahmen in Millionenhöhe.

Ob das System am 2. November einsatzbereit sein wird, ist fraglich.