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Journalismus

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Journalismus ist die Bezeichnung für die berufliche Tätigkeit und die Wissenschaft, die sich mit der Erstellung und Verbreitung von Informationen aller Art in öffentlichen und privaten Medien beschäftigt. Mit ihren Artikeln und Beiträgen ermöglichen Journalisten eine öffentliche Diskussion, die Grundlage jedes demokratischen Zusammenlebens ist. Man spricht in diesem Zusammenhang oft vom Journalismus bzw. den Medien als vierte Gewalt im Staat. Sie übernehmen eine wichtige Funktion bei der Kontrolle staatlicher und gesellschaftlicher Institutionen.

Ein nahezu deckungsgleicher Begriff ist Journalistik. Beide Begriffe werden nicht generell sauber getrennt, prinzipiell betont "Journalismus" eher die berufliche Tätigkeit und "Journalistik" eher die Wissenschaft und Lehre.

Journalisten verwenden die informierenden Darstellungsformen Nachricht, Bericht, Reportage oder auch Foto und Info-Grafiken, sowie die meinungsäußernden Stilformen Kommentar, Glosse, Karikatur. Mittlerweile gibt es verschiedene journalistische Spezialdisziplinen: TV-Journalismus, Radio-Journalismus, Bild-Journalismus, Online-Journalismus, Infobroker, etc..

Rechtliche Grundlage der journalistischen Tätigkeit ist neben zahlreichen gesetzlich bindenden Bestimmungen der so genannte Pressecodex. Journalisten und Verleger haben 1973 durch ihre Verbände publizistischen Grundsätzen zugestimmt, die der Deutsche Presserat damals in Form des Pressecodex erstmals vorgelegt hat.

In Österreich existiert der vom Österreichischen Presserat verabschiedete Ehrenkodex für die österreichische Presse, der ähnliche Aufgaben verfolgt, wie der Deutsche Presserat.

Siehe auch: Journalist, Journaille, Paparazzo, Journalismustheorien