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Pille danach

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Die Pille danach ist ein hormonelles Mittel zur Verhütung ungewollter Schwangerschaften, wenn eine Empfängnis durch nicht ausreichend geschützen Geschlechtsverkehr stattgefunden haben kann (z.B. durch ein gerissenes Kondom). Sie muss je nach Präparat innerhalb 48 oder 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden.

Die Pille danach blockiert, je nach Zyklusphase, entweder den Eisprung oder eventuell die Einnistung eines befruchteten Eis in der Gebärmutter. Aufgrund der hohen Hormondosen ist die Pille danach nur als Notlösung zu verwenden, sie kann eine vernünftige Empfängnisverhütung (z.B. durch die Antibabypille, Kondom, Diaphragma) nicht ersetzen.

Die Pille danach ist in Deutschland verschreibungspflichtig.

Die Einnahme der Pille danach gilt entsprechend dem § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) nicht als Abtreibung, da sie nicht zum Abbruch einer bereits bestehenden Schwangerschaft führt. Mit der Pille danach ist also keine Abtreibung möglich.

Aus ethischen Gründen wird die Pille danach unter anderem von den christlichen Kirchen, im Islam und im Judentum abgelehnt, da für sie das menschliche Leben mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle beginnt, und somit der Einsatz der Pille danach die Tötung menschlichen Lebens darstellt.

Die Pille danach wird manchmal mit der so genannten Abtreibungspille verwechselt, die eine bereits eingetretene Schwangerschaft beendet.