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Aktuar (Versicherungswirtschaft)

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Aktuare bearbeiten Fragestellungen aus den Bereichen Versicherung (Kollektiv) und Bausparwesen mit mathematischen Methoden der Wahrscheinlichkeitstheorie und der Finanzmathematik, Kapitalanlage und Altersversorgung und entwickeln dafür Lösungen unter Berücksichtigung des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes. Ziel aktuarieller Tätigkeit ist die Einschätzung und Bewertung von Risiken wie den Versicherungsrisiken, Anlagerisiken und Liquiditätsrisiken.

Allgemein ausgedrückt beschäftigt sich ein Aktuar mit Wirtschaftsprozessen, in denen mathematische oder statistische Methoden verwendet werden. Neben der Versicherungsmathematik gehören dazu unter anderem die Bausparmathematik und Finanzmathematik.

Aktuare arbeiten vor allem bei Versicherern. Die mathematische Abteilung einer Versicherungsgesellschaft wird auch Aktuariat genannt.

Aktuare sind national und international in Berufsvereinigungen organisiert, zum Beispiel in der Deutschen Aktuarvereinigung, der Schweizerischen Aktuarvereinigung oder der Aktuarvereinigung Österreichs. Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft ist im Regelfall der Besuch qualifizierender Veranstaltungen sowie das Absolvieren einer Reihe von schriftlichen Prüfungen.

Die internationale Aktuarsorganisation ist die IAA (International Actuarial Association).

Die Ausbildung und Zulassung zum Abschluss Aktuar (DAV), Aktuar (AVÖ) bzw. Aktuar (SAV) obliegt den jeweiligen Aktuarvereinigungen. Die IAA, als Vertretung fast aller Aktuarvereinigungen, koordiniert die Anforderungen an Ausbildung, Weiterbildung, Standesregeln und gegenseitige Anerkennung. Sie erlässt, wie auch die nationalen Aktuarvereinigen, Standards zur aktuariellen Tätigkeit.

Situation in Deutschland

Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) müssen Lebens-, Kranken- und Rückversicherer, so genannte Vollversicherungen, einen Verantwortlichen Aktuar bestellen. Dieser hat besondere gesetzliche Aufgaben bei der Sicherung der finanziellen Solidität des Versicherers und dem Schutz der Belange der Versicherungsnehmer. Die Aufgaben eines verantwortlichen Aktuars sind in § 11 a VAG und der Aktuarverordnung festgelegt. Für die Bestellung als Verantwortlicher Aktuar sind besondere gesetzlich bestimmte persönliche und fachliche Voraussetzungen zu erfüllen.

Siehe auch: Verantwortlicher Aktuar

Qualifizierung zum Aktuar

Die Ausbildung wird von der deutschen Aktuarvereinigung (DAV) geregelt.

Die Mitgliedschaft in dieser Organisation, die zur Führung des Titels "Aktuar (DAV)" berechtigt, setzt acht Prüfungen voraus, und zwar in:

  • Personenversicherungsmathematik
  • Versicherungswirtschaftslehre
  • Schadenversicherungsmathematik sowie Statistische Methoden/Risikotheorie
  • Finanzmathematik (dies umfasst Kenntnisse in den Bereichen "Grundprinzipien der Versicherungs- und Finanzmathematik" sowie "Finanzmathematik und Investmentmanagement")
  • Rechnungslegung für Aktuare
  • Modellierung und Informationsverarbeitung
  • Wert- und risiko-orientierte Unternehmensteuerung
  • Rechtsgrundlagen

Außerdem werden Grundkenntnisse in Wahrscheinlichkeitstheorie und Statistik sowie ein Kurs in "Berufskunde" verlangt und zusätzlich muss (nach dreijähriger Berufspraxis) eine Vertiefungsprüfung (Spezialwissen) abgelegt werden.

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