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Diskussion:Liste der Amtssprachen

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. Februar 2007 um 01:44 Uhr durch Prolinesurfer (Diskussion | Beiträge) (offizielle Amtssprache = Pleonasmus?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Prolinesurfer in Abschnitt offizielle Amtssprache = Pleonasmus?

Bitte um Hilfe

ACHTUNG Diese Liste benoetigt Eure Hilfe! Ich habe sie aus der englischen Wikipedia uebersetzt, aber es sind noch viele Fehler enthalten. Bitte helft beim Ubersetzen. Danke Benutzer:Gerald

Danke soweit. Fehler sind nie auszuscließen ;) Um welche englische Liste handelt es sich denn? Diese sollte mit [[en:...list...]] zu Beginn des Artikels verlinkt werden.
Zudem wäre es gut, die ISO 639-Codes anzugeben. --Keichwa 07:22, 8. Mär 2003 (CET)
Ich denke nicht, dass die Leute allgemein an ISO-Codes interessiert sind. --zeno 16:21, 7. Mai 2003 (CEST)Beantworten

Was bitte ist eine "offizielle" Sprache? Kann es sein, dass hier "Amtssprache" gemeint ist? --- Uli 09:51, 8. Mär 2003 (CET)1

Oh, ja klar ist Amtssprache gemeint. Ich glaube ich bin schon zu lange in einem englischsprachigem Land (8 Monate). Und, ich bin ja wirklich begeistert von dem Wiki-Prinzip. Seit gestern haben schon so viele Helfer die Liste der Amtssprachen verbessert, ich bin baff. Gerald

Aranesisch

Zu Aranesisch: Habe es gelöscht, da es keine Amtssprache ist. Es wird seit 1984 in den Schulen des Val d'Aran gelehrt. Nach dem katalanischen Autonomiestatut ist sie "... in besonderer Weise geachtet und geschützt".

--zeno 16:21, 7. Mai 2003 (CEST)Beantworten

Zu Aranesisch: Ich füge es wieder ein, da es doch Amtssprache ist.

Durch das Gesetz 16/1990 vom 13.Juli 1990 über den Sonderstatus der Val d'Aran wurde es als Amtssprache (zusammen mit dem Katalanischen und dem Spanischen) anerkannt.

vgl (auf katalan.): http://cultura.gencat.net/llengcat/aran/marclegal.htm

134.100.172.24 13:56, 9. Mär 2004 (CET)

Russland

Die Liste erweckt an einigen Stellen den Eindruck, das es neben Russisch noch andere allgemeine Amtssprachen gibt. Ich glaube jedoch kaum, das ich damit in St.Petersburg oder Moskau durchkommen würde. Das sollte klarer zum Ausdruck kommen.
Genauso mit Deutsch - das ist keine Amtssprache in Italien, sondern nur in den genannten Gebieten. --212.202.113.214 15:28, 13. Jan 2006 (CET)

Eigentlich sind in der Liste Fälle, in denen eine Sprache auf dem gesamten Gebiet eines Staates Amtssprache ist, und solche, wo dies nur für ein Teilgebiet gilt, typographisch unterschieden. Im ersten Falle steht einfach
  • Staat X (in Klammern gegebenfalls weitere Amtssprachen)
im zweiten Falle steht:
  • Staat X: [Doppelpunkt]
    • Teilgebiet X (wo die betreffende Sprache Amtssprache ist)
    • Teilgebiet Y (idem)
Bei Russland und Italien ist dies in den betreffenden Fällen auch so gehandhabt. Es fehlt lediglich eine Erläuterung der Funktion von Doppelpunkt und Einrückung. -- 1001 03:40, 4. Feb 2006 (CET)

Europäische Union

Einige Sprachen sind Amtssprache in der Europäischen Union, z.B. Maltesisch, andere sind es nicht, z.B. Luxemburgisch. Wenn jemand Zeit, Lust und Wissen hat, wäre es schön, die EU überall dort mit aufzunehmen, wo es zutrifft. -- NichtWirklich 23:48, 8. Dez. 2006 (CET)Beantworten

offizielle Amtssprache = Pleonasmus?

"offizielle Amtssprache" ist kein Pleonasmus, sondern bedeutet, dass die Behörden nicht nur de facto eine Spr. verwenden, sondern dies auch (jurist.) festgeschrieben ist

ich möchte zur Diskussion geben, ob "offizielle Amtssprache" ein Pleonasmus ist. Dafür spricht die ursprüngliche Wortbedeutung (lat. officium = Amt). Danach wäre es eine "amtliche Amtssprache". Oder der Begriff "Amtssprache" in anderen Sprachen: engl. "official language" oder frz. "langue officielle". Da steckt das "offiziell" schon drin.

Wenn es auch kein Pleonasmus sein mag, so doch in gewisser Weise problematisch, da der Begriff "offiziell" recht unscharf ist. Auch deswegen, weil er zunehmend für privatrechtliche Sachverhalte verwendet wird (zB "die offizielle Homepage von Band bzw. Unternehmen XYZ"). Vielleicht wäre "gesetzliche Amtssprache" besser.

Man muss außerdem bedenken, dass der Begriff "Amtssprache" unterschiedlich ausgelegt werden kann. Im engeren Sinn meint es die Sprache der Exekutive, im weitesten Sinne die Sprache aller drei Gewalten.

--Prolinesurfer 00:44, 5. Feb. 2007 (CET)Beantworten