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Kyoto-Protokoll

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Das Kyoto-Protokoll ist ein internationales Abkommen der UN Organisation UNFCCC zum Klimaschutz. Es schreibt verbindliche Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von so genannten Treibhausgasen fest, welche als Auslöser der globalen Erwärmung gelten. Die Zunahme dieser Spurengase, zu denen vor allem Kohlendioxid (CO2), Methan und die Ozon zersetzenden FCKW (Fluorchlor-Kohlenwasserstoffe) zählen, wird großteils auf menschliche Aktivitäten zurückgeführt.

Das Protokoll sieht vor, dass die meisten Industrieländer ihre Emissionen bis zum Jahre 2012 um 6 bis 8% unter das Niveau von 1990 senken müssen. Russland und die Ukraine sollen sich dazu verpflichten, das Emissionsniveau von 1990 nicht zu überschreiten. Für China und andere Entwicklungsländer sind keine Beschränkungen vorgesehen.

Das Protokoll wurde in der japanischen Präfekturstadt Kyoto verhandelt und 1997 verabschiedet. Das Abkommen tritt jedoch erst in Kraft, wenn 55 Staaten, welche zusammen mehr als 55 % der Kohlenstoffdioxid-Emissionen (bezogen auf 1990) der Industrieländer verursachen, das Abkommen ratifiziert haben.


Aktueller Status des Protokolls

Deutschland hat das Protokoll endgültig am 26. April 2003 ratifiziert, alle anderen EU-Staaten folgten bis spätestens zum gemeinsamen Termin am 31. Mai 2003. Derzeit (Stand 16. Dezember 2003) liegt die Zahl der Staaten, die das Protokoll ratifiziert haben, bei 120. Deren Einwohner machen zwar zwei Drittel der Weltbevölkerung aus, aber trotzdem entspricht die Summe ihrer Emissionen gerade mal 44,2%. Das Kyoto-Protokoll kann also nur in Kraft treten, wenn auch Russland (17% der Emissionen von 1990) oder die USA (36% der Emissionen von 1990) beitreten.

Die USA haben unter Clinton das Kyoto-Protokoll zwar unterschrieben, aber nicht ratifiziert. Die Unterschrift wurde 2001 von Clintons Nachfolger Bush widerrufen. Unter dem gegenwärtigen Präsidenten Bush ist ein (Wieder-)Beitritt der USA undenkbar, aber auch unter einem eventuellen demokratischen Nachfolge alles andere als sicher. Russland hat, nicht zuletzt aus Rücksicht auf die diplomatischen Beziehungen zu den USA, sehr lange mit einer Entscheidung gezögert. Aus russischer Sicht spricht für eine Ratifizierung der aus dem Emissionsrechtehandel zu erwartende Gewinn: In den Jahren nach dem Bezugsjahr 1990 sind in Russland zahlreiche umweltverschmutzende Fabriken aus Rentabilitätsgründen stillgelegt worden. Daher liegen die aktuellen Emissionen unter den von 1990, sodass Russland, wäre das Kyoto-Protokoll bereits in Kraft, "Verschmutzungsrechte" gegen Devisen an andere Industrieländer verkaufen könnte. Andererseits erwirtschaftet Russland ca. die Hälfte seiner Devisen durch den Verkauf fossiler Energieträger wie Kohle, Holz oder Erdöl. Dadurch ist das Interesse an Maßnahmen, die Energieeinsparungen verursachen würden, gering. Schliesslich versucht Russland seine Schlüsselrolle als Druckmittel für Zugeständnisse in anderen Bereichen der Diplomatie zu nutzen (Zum Beispiel WTO-Beitritt oder Abnahmeverpflichtungen für Emissionszertifikate). Am 30. September 2004 hat die russische Regierung das Kyoto-Protokoll dem russischen Parlament zur Ratifizierung vorgelegt.

Um sich diesem politischen Kalkül nicht unterwerfen zu müssen und aufgrund der Dringlichkeit des Klimaproblems hat sich die EU zusammen mit einigen anderen Staaten, darunter Kanada und Japan auf ein "Kyoto light" geeinigt. Auch ohne Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls wollen diese Länder ihre zugesagten CO2-Minderungsziele bis 2012 erreichen. Hierzu wird z.B. derzeit ein Emissionsrechtehandel in Europa etabliert. Der Emissionsrechtehandel ist eines der wesentlichen Emissionssenkungs-Instrumente, die im Kyoto-Protokoll verankert sind. Daneben gibt es zwei weitere wesentliche Instrumente, sog. flexible Mechanismen zur Durchführung der Maßnahmen zur Bekämpfung des Treibhauseffektes. Als "Joint Implementation" werden kooperative Maßnahmen zweier (oder mehrer)Industrieländer bezeichnet, die sich beide anrechnen lassen können. Von "Clean Development Mechanism" spricht man, wenn ein Industrieland Maßnahmen zur CO2-Reduktion in einem Entwicklungsland durchführt. Da der Ort der Emissionsreduktion weitgehend unerheblich ist und jegliche Reduktion einen positiven Einfluss auf die Weltklimaentwicklung hat, können so kostengünstigere Lösungen verwirklicht werden, die damit meist auch politisch leichter durchsetzbar sind.

Deutschland hat sich verpflichtet, seinen Ausstoß an den betreffenden Gasen von 2008 bis 2012 um 21 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Zwar ist schon einiges geschehen - doch der restliche Weg zu diesem Ziel kostet die Wirtschaft wesentlich mehr als bisher und auch die Politik mehr Mut und Überzeugungskraft. Um den dazu vorhandenen Willen vieler Ratifikationsstaaten zu nützen, müssten die wirtschaftlichen Nachteile von einseitigen Maßnahmen wenigstens teilweise ausgeglichen werden.

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