Repressalie
Eine Repressalie (aus mittellat. reprensalia, das Sich-zurück-Nehmen von etwas Weggenommenem, später an pressen angelehnt) ist eine Gegenmaßnahme eines Staates gegen ein völkerrechtliches Unrecht, besonders auch als Akt der staatlichen Selbsthilfe. Eine Repressalie ist eine eigentlich völkerrechtswidrige Maßnahme und ist zulässig nur gegen eine völkerrechtswidrige Handlung, sofern keine andere Möglichkeit besteht, dem rechtswidrigen Verhalten des anderen Staates zu begegnen. Die Repressalie muss dabei bezüglich des erlittenen Unrechts dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen.
Repressalien im politisch/wirtschaftlichen Bereich
Typische Repressalien in diesem bereich sind sind z.B. Strafzölle und Verweigerungen von Zahlungen oder anderen Verpflichtungen. Die seit Mitte des 20. Jh. betriebene Forcierung der Internationalisierung von Konflikten hat unter anderem das Ziel, die Selbsthilfe zu beschränken. Dies führt zu einer Abnahme der Bedeutung von Repressalien zugunsten von Sanktionen internationaler Organisationen, insbesondere auch des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.
Repressalien im Kriegsvölkerrecht
- Rechtliche Situation nach 1950
Am 21.Oktober 1950 trat das Genfer Abkommen IV "über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten" in Kraft und wurde bis 1964 von 100 Vertragsparteien unterzeichnet. Es beinhaltet im Artikel 3 [1]folgende Verbote:
- Angriffe auf Leib und Leben, namentlich Mord jeglicher Art, Verstümmelung, grausame Behandlung und Folterung
- die Gefangennahme von Geiseln
- Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung
- Verurteilungen und Hinrichtungen ohne vorhergehendes Urteil eines ordnungsmässig bestellten Gerichtes, das die von den zivilisierten Völkern als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien bietet.
Anmerkungen
----