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Freiheit

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Freiheit bezeichnet die Möglichkeit, unter mehreren Optionen wählen zu können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.

Man unterscheidet zwischen Freiheit von und Freiheit zu.

Freiheit von bedeutet hier, dass etwas nicht vorhanden ist, z.B. Freiheit von Behördenwillkür, oder Freiheit von Repressionen.

Freiheit zu bedeutet die Erlaubnis, etwas ohne unnötige Einschränkungen zu tun oder zu vertreten. Beispielsweise ist die Meinungsfreiheit eine Freiheit zu: Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung.
Eine Interpretation als Freiheit von ("Ausdruck einer eigenen Meinung ist unerwünscht") entspräche gerade dem Gegenteil dessen, was man unter Meinungsfreiheit versteht.

In bestimmten Bereichen gibt es keine Übereinstimmung der Interpretation. Beispiel ist die Religionsfreiheit. Manche verstehen darunter die Freiheit von Religion in dem Sinne, dass außerhalb des privaten und des explizit religiösen Bereichs die Religion nicht ausgedrückt werden sollte (z.B. Moslems keine Kopftücher in der Schule tragen sollen), während andere darunter die Freiheit zu verstehen (im Beispiel also die Freiheit der Moslems, auch in der Schule Kopftücher zu tragen).