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Amir Zaidan

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Amir Zaidan (* 22. Juli 1964 in Ruhaibeh, Syrien), eigentlich Amir Muhammad Adib Zaidan, ist muslimischer Theologe, Koran-Übersetzer und Verfasser von deutschsprachigen Büchern zu islamischen Themen.

Leben

Amir Muhammad Adib Zaidan studierte zunächst in Syrien Medizin. Von 1983 bis 1992 studierte er Mathematik und Kunststofftechnik in Deutschland und von 1992 bis 2000 Islamologie (Islamische Wissenschaften auf Arabisch) mit Abschluß M.A.

1994 gründete er mit dem Vertretern der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche und der Islamischen Gemeinden die Islamisch-Christliche Arbeitsgemeinschaft in Hessen (ICA-Hessen), deren muslimischer Vorsitzender er bis 2003 war. In dieser Funktion nahm er an zahlreichen Dialog-Veranstaltungen teil und fungierte auch als Mediator bei interkulturellen Konflikten.

1997 gründete er die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen (IRH) mit, deren Vorsitzender er drei Jahre lang war.

Von 1997 bis 2003 war er Lehrbeauftragter im Fachbereich Vergleichende Religionswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt am Main.

1998 gründete er die erste deutschsprachige Zeitung von Muslimen in Hessen mit, das Freitagsblatt, bei welcher er bis 2000 als verantwortlicher Redakteur für Islam und Interreligiöses tätig war.

2001 gründete er das Islamologische Institut mit, dem er seither als wissenschaftlicher Direktor vorsteht. www.islamologie.info.

Seit 2003 ist er als Direktor des Islamischen Religionspädagogischen Instituts in Wien, einer Bildungsinstitution der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich mit Öffentlichkeitsrecht, zuständig für die Fort- und Weiterbildung der islamischen Religionslehrer in Österreich. www.irpi.at.

Seit 2006 ist Zaidan Chefredakteur der ersten deutschsprachigen Zeitung von Muslimen in Österreich, "die Muslimische - Muslimische Allgemeine Zeitung.

Kritik

Kritisiert wurde Zaidan in den deutschen Medien wegen einer Fatwa - einem islamischen Rechtsgutachten - aus dem Jahre 1998, die er in seiner Funktion als Vorsitzender des Fiqh-Rates der IRH unterzeichnet hatte. Die Fatwa wurde auf Anfrage mehrerer Oberstufenschülerinnen erstellt und bestätigt, dass eine mehrtägige Reise für muslimische Frauen ohne die Begleitung eines männlichen Verwandten (Mahram) nach Meinung aller Fiqh-Schulen den islamischen Geboten widerspricht, wenn die Sicherheit der Frau auf dem Reiseweg nicht gewährleistet ist. Nach Aussagen der IRH hatten sich die Schülerinnen vor Schikanen ihres Lehrers auf der geplanten zweiwöchigen Klassenfahrt nach Spanien gefürchtet. Da alle Mediationsversuche gescheitert waren, war die Sicherheit dieser jungen Frauen durch die aus ihrer Sicht ungeeignete Aufsichtsperson nicht gegeben. Deswegen musste in diesem speziellen Fall die Empfehlung des Nicht-Reisens gegeben werden.

Die Fatwa wurde von der IRH damals nur dem zuständigen Schulamt vorgelegt jedoch nie veröffentlicht. Es wurden vom IRH auch keine weiteren Fatwas in diesem Sinne erstellt.

Mehr als zwei Jahre nach Erstellung dieser Fatwa, kurz bevor das Kultusministerium über den Antrag der IRH auf Islamischen Religionsunterricht entschied, wurde die Fatwa den deutschen Medien zugespielt, die den Begriff „Kamel-Fatwa“ verwendeten, obwohl dieses Wort weder in der Fatwa noch in der Begründung auftaucht. In den Medien wurde die These aufgestellt, dass sich die Wegstrecke, die eine muslimische Frau ohne Begleitung zurücklegen darf, gleich der Strecke ist, die ein Kamel an einem Tag zurücklegt.

Zaidan hat die Darstellung der Medien zurückgewiesen und betont, dass diese Fatwa nur für einen konkreten Fall erstellt worden sei und nicht allgemein gültig ist.

2006 hat ein Wiener Stadtmagazin diese Vorwürfe erneut aufgegriffen und veröffentlicht. [1] Bekannte Personen aus Gesellschaft und Wissenschaft in Wien haben gegen diesen Artikel protestiert und Zaidan öffentlich ihr Vertrauen ausgesprochen und die aus Deutschland kolportierten Anschuldigungen als haltlos zurückgewiesen.

Quellen

  1. Falter-Artikel "Allah und er" vom 3.5.2006

Werke