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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

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Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat verkündet, und trat am 24. Mai 1949 in Kraft.

Das Grundgesetz legt fest, welche uneingeschränkten Rechte jeder Bürger hat, und es schreibt die Staats- und Regierungsform vor.

Es besteht aus Artikeln, die immer wieder geändert wurden. Dabei besteht allerdings die Maßgabe, daß der Sinngehalt der ersten 20 Artikel, der sog. Grundrechtskatalog, nicht geändert werden darf.

Über die Einhaltung und Auslegung des GG wacht das Bundesverfassungsgericht.

Um angesichts des nach dem 2. Weltkrieg geteilten Deutschlands (Ostzone, Westzonen bzw. DDR, BRD) den provisorischen Charakter dieser Verfassung zu betonen, wurde die Bezeichnung Grundgesetz gewählt und die Wiedervereinigung zur Bedingung einer endgültigen Verfassung gemacht.

Es erwuchs aus den Erfahrungen der labilen Demokratie der Weimarer Republik...

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