Einkommensteuererklärung
Die Einkommensteuererklärung (bei Arbeitnehmern auch "Lohnsteuer-Jahresausgleich" genannt) ist die schriftliche Erklärung eines Steuerpflichtigen über seine Einkommensverhältnisse. Sie dient als Grundlage für die Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer.
Sie wird von dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten (meist ein Steuerberater) gegenüber dem Finanzamt abgegeben. Dort wird sie geprüft und die zu entrichtende Einkommensteuer sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag festgesetzt und in Gestalt eines Steuerbescheids geltendgemacht.
Für die Einkommensteuererklärung ist eine bestimmte Struktur vorgeschrieben. Selbst wenn sie also nicht durch das Ausfüllen der amtlichen (Papier-)Vordrucke erfolgt, sondern z.B. über ein Softwareprogramm, wird letzten Endes ein Dokument mit folgendem Aufbau erstellt:
- Mantelbogen (Formular "ESt 1A") mit allgemeinen Angaben zur Person, einer Aufstellung der Sonderausgaben sowie der außergewöhnlichen Belastungen
- Anlagen für verschiedene Einkunftsarten und Anträge:
- Anlage "Kind": Angaben zu den Kindern
- Anlage "N": Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage "R": Renteneinkünfte
- Anlage "GSE": Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit
- Anlage "EÜR": Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG)
- Anlage "V": Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage "FW": Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug
- Anlage "KAP": Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Anlage "AUS": Ausländische Einkünfte
- Anlage "L": Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage "SO": Sonstige Einkünfte und private Veräußerungsgeschäfte
- Anlage "AV": Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10e EStG
- Anlage "VL": Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
- Spezielle formlose Aufstellungen / Anlagen / Nebenrechnungen
- Belege (z.B. Steuerbescheinigungen, Spendenquittungen, Nachweise für Werbungskosten)
Fristen für die Abgabe in Österreich
Die Einkommenssteuererklärung muss in Österreich prinzipiell bis spätestens 30. April des Folgejahres abgegeben werden. Wird sie elektronisch über FinanzOnline eingereicht so verlängert sich diese Frist bis 30. Juni des Folgejahres. Wird die Erklärung von einem gesetzlichen Vertreter, zum Beispiel einem Steuerberater eingereicht verlängern sich diese Fristen nochmals. [1]
Software für die Erstellung und Abgabe der Einkommensteuererklärung
- ElsterFormular (Finanzverwaltung, kostenlos, Windows)
- WISO-Sparbuch (Buhl, 30-100 €, Windows)
- t@x (Buhl, 13-100 €, Windows)
- TAXMAN (Lexware, 40 €, Windows)
- QuickSteuer (Lexware, 15-35 €, Windows)
- Steuer-Spar-Erklärung (Akademische Arbeitsgemeinschaft, 20-88 €, Windows)
- SteuerFuchs (Hartwerk, 15 €, Web-Anwendung)