Staatsrat (Österreich)
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Einen Staatsrat als staatliche Organisationsform gab bzw. gibt es in verschiedenen Ländern und zu verschiedenen Zeiten.
In Österreich gibt es heute keinen Staatsrat. Allerdings gab es ihn zu verschiedenen früheren Zeiten:
- So wurde der Staatsrat unter Kaiserin Maria Theresia im Jahr 1760 errichtet. Er war die oberste Beratungsinstanz, der drei Staatsminister und drei Adelige angehörten. Der Staatsrat existierte bis 1848. Der Kremsierer Verfassungsentwurf sowie die Verfassung von 1849 sahen einen Reichsrat als neues Beratungsorgan vor; dieser wurde allerdings erst 1851 errichtet und bestand in dieser Form bis 1861. Der im selben Jahr wieder errichtete Staatsrat (sog. Jüngerer Staatsrat) wurde 1868 ersatzlos aufgehoben.
- Nach dem Ersten Weltkrieg wurde ein Staatsrat als Vollzugsausschuss der Provisorischen Nationalversammlung eingesetzt. Er bestand aus den drei Präsidenten der Nationalversammlung und 20 weiteren, von der Nationalversammlung gewählten Mitgliedern, von denen eines als Staats[rats]kanzler die Kanzlei leiten und ein weiters Mitglied als Notar die Ausfertigungen des Staatsrates beurkunden sollten. Bis 1919 kam diesen Kollektiv auch die Funktionen eines Staatsoberhauptes zu.
- In der Zeit des Ständestaates der ersten Republik bildeten 40 - 50 Personen, die vom Bundespräsidenten ernannt wurden, den Staatsrat, dessen Aufgabe die Vorbereitung von Gesetzen war.
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