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Diskussion:Unrechtsbewusstsein

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Waugsberg

Zur wieder eingefügten Fußnote "§§ ohne Gesetzesangabe im folgenden Text beziehen sich ebenfalls auf das StGB ": - Es mag ja sein, dass ein junger Rechtsfreund dann Nestwärme spürt und vielleicht auch die Gepflogenheiten in den ersten Semestern für das Maß aller Dinge hält. Aber wir schreiben keine Klausur, sondern eine Enzyklopädie. Schon unter erwachsenen Juristen, die schon mehr Gesetze kennen gelernt haben, hört die Gewohnheit, die Gesetzesbezeichnung einzusparen, bald auf. Was man dem korrigierenden Professor zumuten kann, muss nicht das Richtige für eine Enzyklopädie sein, zumal nicht jeder alle Fußnoten lesen wird. Auch halbstarke Flegeleien ("hier ausnahmsweise richtig der BGH") haben selbst als Anmerkung im Quelltext nichts verloren. --wau > 18:56, 1. Feb. 2007 (CET)Beantworten