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Union von Lublin

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Die Adelsrepublik im Jahr 1569

Die Lubliner Union begründete die polnisch-litauische Adelsrepublik (auch Republik Beider Nationen oder Rzeczpospolita genannt). Vom 10. Januar bis zum 12. August 1569 tagte der vom polnischen König Sigismund II. August einberufene Sejm in Lublin.

Nach zahlreichen recht stürmischen Sitzungen wurde vom polnischen und litauischen Adel, in Anbetracht des absehbaren Erlöschens der Herrscherdynastie der Jagiellonen und der außenpolitischen Lage, die Umwandlung der bis dahin in Personalunion miteinander verbundenen Staaten, Königreich Polen und Großfürstentum Litauen, in einem einheitlichen Staat (Realunion) beschlossen: in die so genannte Adelsrepublik - mit einheitlicher Gesetzgebung, Amtssprache (Polnisch und Latein) und Währung, sowie einem Parlament und Monarchen.

Eingeführt wurde die Wahlmonarchie, fortan lag die Macht im Staat zum überwiegenden Teil in den Händen des polnischen Adels und Hochadels, sowie einiger litauischer Magnaten, die sich jedoch mit der Zeit polonisierten.

In der Adelsrepublik wurde der größere polnische Landesteil im allgemeinen die Krone (Korona) genannt, während der kleinere, litauische Teil Litauen (Litwa) hieß. Die bis dahin in Litauen geltende Amtssprache, das Ruthenische, wurde in manchen Domänen immer mehr vom Polnischen verdrängt.


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