Einparteiensystem
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Vorlage:Regierungsform Unter einem Einparteiensystem versteht man ein staatliches Parteiensystem, bei dem eine Partei langfristig die alleinige Regierungsgewalt inne hat. Oft wird ein solches System durch staatlichen Druck und/oder Gewalt gegenüber der Bevölkerung und eingeschränkten Bürgerrechten aufrechterhalten. Somit stehen solche Systeme den Diktaturen nahe. Einparteiensysteme sind insbesondere in sozialistischen, kommunistischen oder militaristischen Staaten üblich. Da Partei vom lateinischen Wort pars (übersetzt: Teil) abstammt, ist ein Einparteiensystem eigentlich ein Widerspruch in sich, ein Oxymoron.
Siehe auch: Autoritarismus, Totalitarismus, Militärdiktatur, Einheitspartei