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Immobilie

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Eine Immobilie ist eine nicht bewegliche Sache, nämlichGrundstücke und deren Zubehör (z. B. Gebäude). Aufgrund ihrer Unbeweglichkeit unterliegen Immobilien anderen gesetzlichen Bestimmungen als bewegliche Güter bezüglich Eigentumserwerb, Gebrauch usw. So erfordern Kauf und Eigentumsübergang eines Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag und einen entsprechenden Eintrag im Grundbuch.
Grundstücke können wie Fahrnisse mit einem Recht belastet sein. Da ein Grundstück stets von seiner Oberfläche von seinen Grenzen bis zum Erdmittelpunkt reicht, können beispielsweise Dienstbarkeiten wie Leitungen das Grundstück "belasten"; auch Wegerechte müssen ggf. eingeräumt werden. All diese Rechte sind in der Regel in der zweiten oder dritten Abteilung des Grundbuchs eingetragen.
Für Grundstücke fällt die Grundsteuer an. Sie ist eine Gemeindesteuer; Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten für Grundstücke, die öffentlich-rechtlichen, mildtätigen, religiösen und wissenschaftlichen Zwecken dienen (vgl. §§ 3, 4 GrStG).

Siehe auch: Grundstückskauf, Auflassung, Grundsteuer