Diskussion:Internationaler Strafgerichtshof
Link zum Max-Planck-Institut
Habe den Link zum Max-Planck-Institut Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht entfernt, erscheint mir zu unspezifisch. --213.54.220.147 18:27, 6. Apr 2005 (CEST)
Gleichgewicht von Pro und Contra
Meines Erachtens nach scheint die Neutralität in dem Artikel nicht ganz gewährleistet. Die Interessen der USA als stärkster Vertreter der Gegnerfraktion werden als scheinbar gut begründet dargestellt. Die Vorzüge des Gerichtshofes und seine wahre Bedeutung gehen dagegen praktisch unter. Befürwortungen werden als lediglich nationalstaatliche Interessen der EU-Staaten abgetan. Neben den Mitgliedsstaaten der EU haben schließlich auch 83 (!) weitere Staaten das Statut von Rom unterzeichnet. Liest man den Artikel in seiner jetzigen Form ohne weitere Vorkenntnisse bleibt ein deutlich negatives Bild des ICC hängen. Da man muss man nochmal ran!
Eine Sache, die bei mir ein Verständnisproblem auslöste, in Abschnitt 1 bei folgendem Satz "Zur Rechenschaft gezogen werden kann ein Täter grundsätzlich nur dann, wenn er einem Staat angehört, der das Statut ratifiziert hat oder wenn die Verbrechen auf dem Territorium eines solchen Vertragsstaates begangen wurden." Ich interpretiere diesen Satz so, dass ein Bürger der USA zwar an das ICC ausgeliefert werden könnte, dieses sich aber nicht für ihn zusändig fühlte. Nun steht in der Bergündung für den Nichtbeitritt der USA auch ein Textteil, in dem erklärt wird, dass die USA bilaterale Verträge zur Nichtauslieferung ihrer Staarsbürger geschlossen hat. Steht das nicht im Gegensatz zum oben zitierten Text. -mcdenges McDenges
Unterschied
Wie hängen Internationaler Strafgerichtshof und Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien und UN-Kriegsverbrechertribunal zusammen? Hier scheinen ein paar unklarheiten zu bestehen... --qwqch 12:17, 6. Jun 2005 (CEST)
- Es gibt den Internationalen Strafgerichtshof (ICC), der ab 2002 von sehr vielen Nationen mit Ausnahme der USA, Russlands, VR Chinas, Indiens, Israels und ein paar anderer Nationen in Den Haag eingerichtet wurde, dessen Wirksamkeit die USA durch bilaterale Verträge zu hintertreiben versuchen. Bereits vorher, 1993 wurden der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) ebenfalls mit Sitz in Den Haag und der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) mit Sitz in Arusha als UN-Kriegsverbrechertribunale nach dem Vorbild der Nürnberger Prozesse eingesetzt. Da allerdings alle Links in der deutschen Wikipedia, die bisher zu UN-Kriegsverbrechertribunal angelegt waren, eigentlich den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien meinten, habe ich den vorher bestehenden Redirect auf den Internationalen Strafgerichtshof auf das Tribunal gegen die Kriegsverbrecher des ehemaligen Jugoslawien umgebogen. Das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß das in Arusha tagende Gericht ebenfalls Kriegsverbrechen verhandelt. Dazu ist aber bisher kein Lemma vorhanden! Man kann also nicht von dem UN-Kriegsverbrechertribunal sprechen. --Rosa Lux 14:44, 15. Jun 2005 (CEST)
Kurz: IStGH beruht auf einem völkerrechtlichen Vertrag, ICTY und ICTR auf UN-Sicherheitsratsresolutionen.
Interessen der Akteure
Da alle Akteure (pro und contra) ihre Interessen verfolgen, bin ich für einen abschließenden Absatz, der die Interessen aller (Was wäre besser auf dieser Welt, wenn der Gerichtshof von allen Staaten ratifiziert würde?) berücksichtigt. Die einleitenden Sätze zur Befürwortung des Gerichtshofes gehen, sicher richtig, von Einzelinteressen der Staaten der EU aus. Das wird aber, gegenüber dem Text (ablehnende USA), für meinen Geschmack überbetont. Man sollte nüchtern die Interessen und Ängste auflisten, die beide Seiten haben. Dazu der vorgeschlagene Absatz, der hervorhebt, welches Interesse jeder Staat und Bürger an einem funktionierenden Gericht haben könnte.
Dazu sollte geklärt werden: Würde mit einer ausreichenden Legitimation die Zusammensetzung des richtenden Körpers (Berufsrichter oder Geschworene) hinfällig? Inwieweit ist der Spruchkörper von seinen Spendern abhängig?
Der Artikel ist zu wichtig, als das wir hier schon uns zurücklehnen. 212.248.126.222 09:53, 15. Dez 2005 (CET)eddyrebel
Kriegsverbrechertribunal???
"Oft wird er umgangssprachlich auch als „UN-Kriegsverbrechertribunal“ bezeichnet." < Dieser Satz ist nicht ganz den Tatsachen entsprechend. Die Bezeichung als "UN-Kriegsverbrechertribunal" wird nur für den Gerichtshof für das ehemalige Yugoslawien verwendet. Auch ist das Attribut "UN" hanebüschener Unsinn. Wie in dem Artikel schon richtig erwähnt wird ist der IStGH mit der UN lediglich assoziert. Der IStGH untersteht nicht den Vereinten Nationen. Deswegen plädiere ich für eine ersatzlose Streichung des Satzes. --Willicher 02:46, 12. Mär 2006 (CET)
- In dem Satz steht das Wort "umgangssprachlich". Eine umgangssprachlich gebräuchliche Bezeichnung ist oft nicht präzise oder vollständig korrekt, aber nichtsdestotrotz eben in Gebrauch. Und genau auf diesen Umstand weist der Satz hin. --Uwe 12:59, 12. Mär 2006 (CET)
- Meinen Wahrnehmungen zufolge ist die der IStGH in der Öffentlichkeit kaum präsent. Sondern eher der UN-Gerichtshof für das ehemalige Yugoslawien. Vor allem deckt sich die Aussage in dem IStGH-Artikel nicht mit dem über den "yugoslawischen" Gerichtshof. Daher sollte der Satz angepasst werden. Ich schlage folgende Fassung vor "Oft wird er fälschlicherweise umgangssprachlich auch als „UN-Kriegsverbrechertribunal“, die eigentliche Bezeichung für den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien, bezeichnet." --Willicher 17:05, 12. Mär 2006 (CET)
Verhältnis UNO - ICC
- "Fehlende demokratische Legitimation der Vereinten Nationen. Die weit überwiegende Mehrheit der Mitgliedstaaten setze sich aus totalitär geführten Staaten zusammen (Stand: November 2004), deren Regierungsmitglieder ohne freie, geheime und gleiche Wahl an die Macht gekommen sind. Wenn demokratische Staaten diesen totalitär geführten Staaten über das Instrumentatium der UNO Einflussmöglichkeiten auf ihre Justizapparate gewährten, beugten sich die Bürger der Demokratien damit dem Diktat ausländischer Machthaber zumindest teilweise und ließen damit auch Einfluss auf ihre Politik zu."
Über diesen Absatz müßte man nochmal nachdenken. Kritik an den Vereinten Nationen ist nicht per se auf den ICC anzuwenden. Dieser gründet sich - anders als etwa ICTY oder ICTR auf einen eigenständigen völkerrechtlichen Vertrag. Wie die Beziehungen zu den Vereinten Nationen aussehen läßt das Statut von Rom in Art. 2 (bewusst??) offen. Wenn man also die demokratische Legitimität bewerten will, muss man sich die Mühe machen, die Liste der Vertragsparteien durchzuschauen. Zudem kann es einen Durchgriff auf nationale Justizordnungen nur im Anwendungsbereich des ICC (Crimes of Humanity, Art. 7 und War Crimes, Art. 8) geben. Der Absatz erweckt den Eindruck, als könnten Diktaturen über den ICC die freie Welt unterjochen, das scheint mir doch sehr übertrieben, ist doch die Steuerungsmöglichkeit EINER Vertragspartei sehr begrenzt. Mein Vorschlag: Streichung der Vereinten Nationen (und eigentlich auch des ganzen Absatzes).Seecha 15:12, 26. Mär 2006 (CEST)
Meiner Meinung nach ist der Absatz vollkommen in Ordnung. Es ist zwar richtig, dass die Vertragsparteien nicht identisch sind mit den Mitgliedern der UNO, jedoch müssen die Entscheidungen des ICC ja durchgesetzt werden. Das würde letztendlich eben die UNO übernehmen. Beim ICC wird leider verkannt, dass die UNO ein rein politisches System ist, für das eigene Exekutivbefugnisse nicht vorgesehen sind. Exekutive bedarf nämlich einer parlamentarischen Kontrolle, die eben nicht vorhanden ist. Es würde also dazu kommen, dass die UNO als (umfunktioniertes Exekutivorgan) die Entscheidungen des ICC durchsetzen würde. Das ist aber nichts anderes als die schleichende Einführung einer Herrschaft der UNO, die ohne demokratische Legitimation wäre. -- Benutzer:84.138.240.127
- Der Passus ist nicht in Ordnung, weil er über eigene Prämissen stolpert, die naiv sind. Ein Staat braucht nicht demokratisch zu sein und dies hat außerdem mit der Kriegsverbrechen- und Völkermordthematik wenig zu tun. --CJB 17:40, 6. Aug 2006 (CEST)
Es ist nicht zutreffend, daß es bei der UNO keine Durchsetzungsmechanismen gibt - der Sicherheitsrat ist das Exekutivorgan der UN. Natürlich ein politisches Organ. Das Thema UN - ICC sollte unter diesem Aspekt: Kollision zwischen Politik / Streben nach Weltfrieden /UN) und der rule of law / Gerechtigkeit (ICC) betrachtet werden. "Einfluß" auf den ICC hat die UN nur nach Art. 13b) und 16 Rom - Statut und die sind der Überprüfbarkeit durch den ICC. Über Art. 5 vielleicht, wenn eine demetsprechende Regelung verabschiedet würde. Der oben zitierte Absatz ist daher inhaltlich falsch. corinna
Durchsetzungsmechanismen und Exekutivorgänge sind aber nicht das Gleiche. Der ICC würde eine fest installierte Exekutive sein. Soetwas braucht aber immer eine parlamentarische Kontrolle. Und die ist beim ICC eben nicht vorhanden.
Zusammenführen mit "Liste der Unterzeichnerstaaten des Rom-Statuts zum Internationalen Strafgerichtsho"
Ich hab den Inhalt des Artickels jetzt unter "Mitgliedstaaten" eingefügt, in einem nächstem Schritt werde ich die Überschrift zu "Unterzeichnerstaaten" ändern.
Hier der Changelog der alten Version:
- 10:55, 21. Dez. 2006 Pentiumforever (Diskussion | Beiträge) (Der Artickel existiert in der englischen Wikipedia nicht mehr, verweis entfernt)
- 09:38, 9. Nov. 2006 Pentiumforever (Diskussion | Beiträge) (Update Quelle: http://www.icc-cpi.int/statesparties.html)
- 16:00, 16. Sep. 2006 J. Patrick Fischer (Diskussion | Beiträge) (einheitliche Schreibweise)
- 15:53, 28. Jul. 2006 Pentiumforever (Diskussion | Beiträge) (Karte hinzugefügt)
- 15:51, 28. Jul. 2006 Pentiumforever (Diskussion | Beiträge) (Dominikanische Republik hinzugefügt)
- 15:48, 28. Jul. 2006 Pentiumforever (Diskussion | Beiträge) (Kenia hinzugefügt, datum aktualisiert)
- 10:38, 26. Jun. 2006 Peter200 (Diskussion | Beiträge) K (wikilink korrigiert)
- 08:07, 3. Jun. 2006 DerHexer (Diskussion | Beiträge) K (k)
- 15:52, 16. Mai. 2006 Rujadd (Diskussion | Beiträge) K
- 15:51, 16. Mai. 2006 Rujadd (Diskussion | Beiträge) K
- 17:46, 24. Apr. 2006 87.123.7.166 (Diskussion)
- 20:20, 15. Mär. 2006 Zwobot (Diskussion | Beiträge) K (Bot: Entferne Vorlage: stub; kosmetische Änderungen)
- 04:04, 13. Sep. 2005 212.144.148.95 (Diskussion)
- 10:51, 24. Apr. 2005 Stmult (Diskussion | Beiträge) K
- 03:41, 7. Apr. 2005 Zwobot (Diskussion | Beiträge) K (Katharina: Bot-unterstützte Begriffsklärung: Irland)
- 08:08, 6. Apr. 2005 Raymond (Diskussion | Beiträge) K (linkfix)
- 12:05, 6. Feb. 2005 Harro von Wuff (Diskussion | Beiträge) K (kat)
- 08:00, 19. Jan. 2005 Zwobot (Diskussion | Beiträge) K (Zwobot - Katharina - Bot-unterstützte Begriffsklärung: Amerika)
- 18:01, 12. Jan. 2005 Get-back-world-respect (Diskussion | Beiträge)
- 17:57, 12. Jan. 2005 Get-back-world-respect (Diskussion | Beiträge)
- 17:56, 12. Jan. 2005 Get-back-world-respect (Diskussion | Beiträge) K
- 17:54, 12. Jan. 2005 Get-back-world-respect (Diskussion | Beiträge) (aus der englischen Version übersetzt)
- 17:16, 12. Jan. 2005 Get-back-world-respect (Diskussion | Beiträge) K (hehe)
- 17:13, 12. Jan. 2005 Get-back-world-respect (Diskussion | Beiträge)
Und hier die Originalen Diskussionsbeiträge: Wird der Hauptartikel noch so groß, als das die Liste dort nicht auch noch Platz fände? Ist ein separater Artikel wirklich erforderlich? --Hagrid 01:17, 13. Jan 2005 (CET)
Ich bin auch dafür die Liste hier zu löschen und in den eigentlichen Artikel zu integrieren.--Calestyo 21:39, 19. Okt 2005 (CEST)
- Ich kümmere mich darum das umzusetzen, die Trennung gibt es zwar in mehreren Wikipedias ist aber relativ sinn-frei. --Pentiumforever 16:53, 21. Dez. 2006 (CET)
- Fertig, aber wie kann ich jetzt diesen Artikel löschen lassen? *lol*
Frage
Was bedeutet
42 andere Staaten unterzeichneten den Vertrag, ratifizierten ihn aber nicht
? Was bewirkt die Unterzeichnung ohne Ratifizierung?--StYxXx ⊗ 22:40, 29. Okt 2005 (CEST)
- Es beudete das ein repräsentierende Person (Kanzler, Premier-Minister, Minister, Präsident) den Vertrag Unterzeichnet hat, das Parlament ihn aber nicht bestätigt hat. Somit ist der Vertrag nicht gültig für das Betrefende Land. --Pentiumforever 22:43, 28. Jul 2006 (CEST)
- dh. dass ein Vertrag/ Abkommen auf völkerrechtlicher Basis geschlossen wurde. Damit dieser Vertrag aber gültigkeit erlangt im entsprechenden Land, muss er erst in nationalen Recht umgesetzt werden. ähnlich wie die Richtlinien auf EU Ebene. --Caijiao 21:12, 31. Jan. 2007 (CET)
- Es beudete das ein repräsentierende Person (Kanzler, Premier-Minister, Minister, Präsident) den Vertrag Unterzeichnet hat, das Parlament ihn aber nicht bestätigt hat. Somit ist der Vertrag nicht gültig für das Betrefende Land. --Pentiumforever 22:43, 28. Jul 2006 (CEST)
Verständinsfrage zu "Ablehnung des IStGH"
Gehört eigentlich nicht in Disku, aber trotzdem: Im letzten Punkt der Aufzählung heißt es: "In einem Rechtsstaat liege das Anklagemonopol bei der Staatsanwaltschaft, die in der Regel durch die Regierung kontrolliert werde. Gegen eine Weisung der Regierung könne die Staatsanwaltschaft nicht aktiv werden." Bin kein Jurist (nur Historiker und Politologe), aber in welchem Rechtsstaat wird die Staatsanwaltschaft von der Regierung kontrolliert? Das hebt doch die Gewaltenteilung auf und stellt die Regierung ausserhalb des Rechtsstaates.--Teddyboy 17:02, 31. Jan. 2007 (CET)
- Hast Recht. Das ist natürlich völliger Blödsinn. Staatsanwaltschaften unterliegen keiner solchen Kontrolle. Es ist allerdings denkbar, dass Regierungen bei einer Gefährdung des Bestandes des Staates Verfahrenseinstellungen anordnen können. Henning Blatt 17:28, 31. Jan. 2007 (CET)
- zumindest in Österreich unterliegen die Staatsanwälte Weisungen. Also der Oberstaatsanwalt kann den Staatsanwalt anweisen etc und eben in oberster ebene die Justizminister den Oberstaatsanwalt. Dies geschieht aber in der Praxis nur sehr selten bis gar nicht. Dass die ganze Regierung eine Weisung erteilen kann, habe ich noch nie gehört. --Caijiao 21:04, 31. Jan. 2007 (CET)
Ablehnung des IStGH überarbeitungsdürfitg
Bei diesem Unterpunkt benötigen einige Punkte meiner Ansicht nach einer Überarbeitung. Die Überschrift sollte finde ich überhaupt passender Kritik am IStGH lauten, da ja va. Kritikpunkte angeführt werden.
- die Umgehung der Kompetenzen des UN-Sicherheitsrates
Welche Kompetenzen werden da bitte umgangen? Gemeint ist, dass Tribunale von sich aus tätig werden können, eben in Form des ICC und nicht eines Beschlusses des Sicherheitsrates bedürfen. -> ich habe den Satz umformuliert in "dass der ICC von sich aus tätig werden kann, ohne dabei an eine Resolution des UN-Sicherheitsrates gebunden zu sein" --Caijiao 21:10, 31. Jan. 2007 (CET)
- die Untergrabung des Primats der Politik
ist damit gemeint, dass die Gewaltenteilung untergraben wird? dieser satz würde diesfalls für mich keinen sinn ergeben, weil die judikative ja unabhängig von legislative und exekutive ist. oder versehe ich den satz falsch. --Caijiao 21:31, 31. Jan. 2007 (CET)