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Erweiterter Sekundarabschluss I

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Den Erweiterten Sekundarabschluss ("Erweiterter Sek.-Abschluss", "Erweiterter") erwirbt ein Schüler an einem Gymnasium, einer Realschule oder an einer Hauptschule nach Vollendung der Sekundarstufe I, also nach der 10. Klasse, in Niedersachsen. Unter Umständen auch an einer Berufsschule ('Höhere Handelsschule'), wenn bestimmte Leistungen erfüllt werden. Er berechtigt zum Besuch der Qualifizierungsphase der Sekundarstufe II, z.B. der gymnasialen Oberstufe oder aber auch zu einer Berufsausbildung.

An Gymnasien und den gymnasialen Zweigen kooperativer Gesamtschulen erreicht man den Abschluss automatisch mit Versetzung in die elfte Klasse, an Realschulen, Hauptschulen und integrativen Gesamtschulen muss zunächst der "Sekundarabschluss - Realschulabschluss" erworben werden, den "erweiterten Abschluss" erhält man dann unter bestimmten Voraussetzungen an die Noten (und da insbesondere auch an die Fremdsprachennoten) zuerkannt.

Vom Schuljahr 2007/2008 an ist das Erreichen des Sekundarabschlusses - Realschulabschlusses in Niedersachsen an eine zentrale Abschlussprüfung in Klasse 10 gebunden. Von dieser Prüfung ausgenommen sind nur Gymnasiasten und Schüler des Gymnasialzweiges der kooperativen Gesamtschulen.

siehe auch: Mittlere Reife