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Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten

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Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) besteht aus den Leitern der Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten bei der EU. Oft wird auch die französische Abkürzung COREPER für den AStV verwendet.

Der Ausschuss wurde 1958 im Rahmen der Geschäftsordnung des Rates (GO) nach dem Modell der Koordinierungskommission (Cocor) im Bereich des EGKS-Vertrags eingesetzt. Durch Artikel 4 des Fusionsvertrags, in dem der AStV erstmals in den Verträgen genannt wird, wurden 1967 beide Gremien zusammengeführt.

Der AStV bereitet die Sitzungen des Rats der Union vor. Somit fällt ihm im gemeinschaftlichen Beschlussfassungsprozess eine zentrale Rolle zu, denn er ist sowohl ein Forum des Dialogs zwischen den Ständigen Vertretern sowie zwischen diesen und ihren Regierungen als auch ein politisches Kontrollgremium, das die Arbeit der Sachverständigengruppen lenkt und überwacht. Die Entscheidungen werden hier praktisch beschlussfähig gemacht.

Der AStV arbeitet auf zwei Ebenen:

  • im AStV I sind die stellvertretenden Ständigen Vertreter vereinigt;
  • im AStV II treten die Ständigen Vertreter zusammen.