Nordschleswig
Nordschleswig (dän.: Nordslesvig heute: Sønderjylland = Südjütland) bezeichnet den nördlichen Landesteil des historischen Herzogtums Schleswig (Teil der späteren preußischen Provinz Schleswig-Holstein), welcher nach der Volksabstimmung von 1920 an Dänemark fiel.
Nordschleswig ist außerdem die heute noch gebräuchliche Eigenbezeichnung dieses Gebiets bei der deutschen Minderheit in Dänemark. Historischer wie heutiger Hauptort ist Åbenrå (deutsch: Apenrade). Andere wichtige Städte sind Tondern (dänisch: Tønder) und Sonderburg (dänisch: Sønderborg). Mit Alsen (dänisch: Als) hatte das Deutsche Reich einst seine größte Ostseeinsel.
Nordschleswig liegt am kleinen Belt, und daher kommt auch die Passage im Deutschlandlied von der Etsch bis an den Belt (1. Strophe).
Die Bevölkerungsmehrheit war immer dänisch, und sie verwendet heute den Begriff Nordschleswig (bzw. sein dänisches Äquivalent Nordslesvig) nicht mehr, sondern spricht immer von Sønderjylland bzw. im deutschen Sprachkontext von Südjütland.
Südlich der Grenze, in Südschleswig, sprechen die deutschsprachigen Einheimischen häufig von Nordschleswig, wenn sie Südjütland meinen, und die deutschen Ortsnamen dort sind allgemein gebräuchlich.
Die Tageszeitung der deutschen Minderheit heißt Der Nordschleswiger und erscheint in Apenrade.
Volksabstimmung
Nach der Niederlage Deutschlands im 1. Weltkrieg wurde in den Artikeln 109 bis 114 des Versailler Vertrages festgelegt, dass die Bevölkerung Nordschleswigs im Rahmen einer Volksabstimmung über die Festsetzung der Grenze zwischen dem Deutschen Reich und Dänemark zu entscheiden habe. Das Plebiszit wurde in zwei Abstimmungszonen abgehalten.
Die 1. Abstimmungszone umfasste ein Gebiet von der Nordgrenze Schleswigs, der Königsau, bis zur sog. “Clausen-Linie“ südlich von Tondern und nördlich von Flensburg, die den heutigen deutsch-dänischen Grenzverlauf markiert. Stimmberechtigt waren sämtliche vor dem 1. Januar 1900 geborene Personen, die entweder aus dem Plebiszitgebiet stammten oder dort zumindest seit 1900 ihren Wohnsitz unterhielten oder, vor 1900 dort wohnhaft, von deutschen Behörden ausgewiesen worden waren. Dies setzte entsprechende Aktivitäten beider Volksgruppen zur Mobilisierung von Landsleuten außerhalb der Abstimmungszonen in Gang. Die 2. Abstimmungszone erstreckte sich auf ein Territorium südlich der Clausen-Linie.
Die Modalitäten der Abstimmung führten zu heftigen Kontroversen. Dänemark setzte durch, dass in der 1. Abstimmungszone en bloc abgestimmt wurde, d.h. alle Stimmen gemeinsam ausgezählt wurden. Dieses Verfahren benachteiligte vor allem Dörfer und Städte mit einem überwiegend deutschen Bevölkerungsanteil wie Tondern (Tønder), Apenrade ( Åbenrå), Hadersleben (Haderslev) und Sonderburg (Sønderborg). In der 2. Abstimmungszone wurde dagegen Stadt für Stadt und Gemeinde für Gemeinde abgestimmt.
Bei der Abstimmung in der 1. Zone am 10. Februar 1920 votierten 74,9 Prozent der Stimmberechtigten für Dänemark. Am 14. März 1920 stimmten 80,2 Prozent der Städte und Gemeinden in der 2. Abstimmungszone für einen Verbleib im Deutschen Reich.