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Römischer Ritus

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Als Römischer Ritus wird die seit der Spätantike in Rom gefeierte Liturgie bezeichnet, die Heilige Messe, die Feier der Sakramente und Sakramentalien sowie die Feier der Stundenliturgie, der Feste und geprägten Zeiten der römisch-katholischen (lateinischen) Kirche. Ebenfalls als Römisch wird das zur Messfeier gehörige Messbuch (Missale Romanum) bzw. die Ritusbücher (Pontificale Romanum, Rituale Romanum) und das Stundenbuch (Breviarium Romanum, siehe Brevier (Liturgie)) bezeichnet. Nachstehende Ausführungen beziehen sich hauptsächlich auf die Feier der heiligen Messe im Römischen Ritus.

Geschichte

Der Römische Ritus wurde anfangs nur in Rom gefeiert. Im Laufe der Jahrhunderte hat sich der römische Ritus auch in den Ländern ausgebreitet, die sich auf den Papst als Oberhaupt der Kirche bezogen. Daneben entstanden aber auch lokale Traditionen (z.B. in Frankreich: Gallikanischer Ritus, in England: Sarum rite, entstanden in Salisbury).

Frühes Christentum

Es ist unklar, wann genau Griechisch als Liturgiesprache abgeschafft und Latein anstelle der griechischen Sprache eingeführt wurde. Papst Viktor I. (190-202) könnte der erste Papst gewesen sein, der in Rom die heilige Messe in lateinischer Sprache feierte. Vermutlich fand der Wechsel der Liturgiesprache nach und nach statt und beide Sprachen wurden eine Weile nebeneinander verwendet.

Vor dem Pontifikat Gregor des Großen gab es viele Änderungen des Römischen Ritus, inbegriffen eine "komplette Umgestaltung des Kanons". Unter Papst Gregor dem Großen fand eine allgemeine Überarbeitung des Ritus statt, die "vieles entfernte, ein wenig änderte, einiges hinzufügte".

Mittelalter

Gegen Ende des achten Jahrhunderts befahl Karl der Große die Verwendung des römischen Messritus in seinem Herrschaftsbereich. Nördlich der Alpen wurden einige Elemente des vorher verwendeten Gallikanischen Ritus mit dem Römischen Ritus verbunden. Unter dem Einfluss der Nachfolger Karls des Großen wurde dieser römisch-fränkische Mischritus später in Rom eingeführt und somit für die lateinische Kirche maßgeblich.


Liturgiereform gemäß Beschluß des Konzils von Trient

Die Reformation zweifelte die überlieferte Lehre vom Messopfer an. Das machte aus Sicht des Papsttums eine Vereinheitlichung der Liturgie erforderlich, um die Gültigkeit der Zelebration zu sichern. In Folge des Konzils von Trient wurde unter Papst Pius V. 1570 das Missale Romanum veröffentlicht. Hierzu sollten, so die Bulle Quo primum tempore die ältesten damals verfügbaren Handschriften und Messbücher herangezogen werden, um Verfälschungen weitgehend auszuschließen und um eine möglichst originalgetreue Fassung aus der Zeit vor den Unruhen der Reformation zu gewinnen. Tatsächlich handelt es sich hierbei lediglich um eine leicht korrigierte Neufassung des Missale curiale von 1472. Dieses Messbuch, das nur insofern als Missale Pius` V. bezeichnet werden kann, als er es veröffentlichte, existierte damit bereits mindestens ein Jahrhundert zuvor. Es wurde in der ganzen Kirche für verbindlich erklärt, lediglich Diözesen und Orden, die seit wenigstens zwei Jahrhunderten eine eigene Liturgie hatten, durften diese weiter verwenden. Die Liturgieeform des Tridentinums unterscheidet sich von der des 20. Jahrhunderts vor allem durch (a) ihren geringen Umfang und Tiefgang sowie (b) weniger fortgeschrittene liturgiegeschichtliche Kenntnisse, besonders über den Gottesdienst der Alten Kirche und der Ostkirchen. Die liturgischen Bücher wurden von den nachfolgenden Päpsten mehrfach revidiert und verbessert sowie teilweise an die Erfordernisse der jeweiligen Zeit angepasst. Bedeutende Änderungen des Missale Romanum vor dem 2. Vatikanischen Konzil waren die unter Papst Pius XII. durchgeführte Neuordnung der Liturgie der Osternacht und der Karwoche sowie die durch Papst Johannes XXIII. vorgenommene Veröffentlichung des unter Pius XII. vorbereiteten Codex Rubricarum. Auf dieser Grundlage beruht die Editio typica des Missale Romanum von 1962 (siehe auch: Tridentinische Messe). Mit dem Motu proprio „Rubricarum Instructum“ schrieb Papst Johannes XXIII. die ausschließliche Verwendung dieses neugestalteten Missale Romanum vor und setzte die früheren Rubricae generales des Missale Romanum mit Wirkung vom 1. Januar 1961 ausser Kraft. Dabei widerrief er ausdrücklich jegliche entgegenstehenden Privilegien, Indulte und Bräuche etiam saecularia et immemorabilia (d. h., auch wenn seit Jahrhunderten oder seit unvordenklichen Zeiten bestehend).

Einer stärker werdende liturgische Erneuerungsbewegung, die im 19. Jahrhundert ihren Anfang nahm, forderte jedoch tiefgreifendere Reformen. Diese wurden erst durch das Zweite Vatikanische Konzil möglich (s. u.).

Liturgiereform gemäß Beschluß des Zweiten Vatikanischen Konzils

Am 04. Dezember 1963 verkündet das Zweite Vatikanische Konzil in seiner Konstitution über die heilige Liturgie (Sacrosanctum Concilium):

Der Meß-Ordo soll so überarbeitet werden, dass der eigentliche Sinn der einzelnen Teile und ihr wechselseitiger Zusammenhang deutlicher hervortreten und die fromme und tätige Teilnahme der Gläubigen erleichtert werde. Deshalb sollen die Riten unter treulicher Wahrung ihrer Substanz einfacher werden. Was im Lauf der Zeit verdoppelt oder weniger glücklich eingefügt wurde, soll wegfallen. Einiges dagegen, was durch die Ungunst der Zeit verlorengegangen ist, soll, soweit es angebracht oder nötig erscheint, nach der altehrwürdigen Norm der Väter wiederhergestellt werden. Auf dass den Gläubigen der Tisch des Gotteswortes reicher bereitet werde, soll die Schatzkammer der Bibel weiter aufgetan werden, so dass innerhalb einer bestimmten Anzahl von Jahren die wichtigsten Teile der Heiligen Schrift dem Volk vorgetragen werden.

Fast alle im Konzil versammelten Bischöfe erachteten eine Liturgiereform als dringend notwendig. Die wohl augenscheinlichste Änderung dieser Liturgiereform ist die Möglichkeit, die Messe in der Volkssprache zu feiern, und (nicht unmittelbar vom Konzil angeordnet) die Änderung der Zelebrationsrichtung des Priesters mit dem Gesicht zum Volk, generell beim Wortgottesdienst und meist auch bei der eigentlichen Eucharistiefeier.

Papst Paul VI. führte die Vorgaben des Konzils aus. Er ordnete am Gründonnerstag, dem 3. April 1969, die Veröffentlichung einer neuen Ausgabe des Römischen Messbuchs an, welche 1970 erschien und die Editio typica Johannes' XXIII. von 1962 ersetzte. In der Apostolischen Konstitution „Missale Romanum“ erklärte Paul VI.: „Unsere Anordnungen und Vorschriften sollen jetzt und in Zukunft gültig und rechtskräftig sein, unter Aufhebung jedweder entgegenstehender Konstitutionen und Verordnungen Unserer Vorgänger sowie aller übrigen Anweisungen, welcher Art sie auch seien.“ Seither benutzt der Römische Ritus mehrere Eucharistische Hochgebete neben dem überlieferten Römischen Messkanon, dessen Text nur überarbeitet wurde. Paul VI. redigierte überdies die Wandlungsworte, die einheitlich für jede gültige Messfeier vorgeschrieben sind. Neben der Feier der Eucharistie wurden auch die anderen Sakramente erneuert. Insgesamt umfasst die Liturgiereform eine Flut römischer Vorschriften, die noch durch weitere Regularien der nationalen Bischofskonferenzen und lokale, bischöfliche Anweisungen ergänzt werden. Gegenüber dieser Flut von Vorschriften hat sich die liturgische Praxis vieler Priester stark verselbstständigt. Kritiker erkennen darin die Tendenz zu einem Klerikalismus im modernen Gewand. Denn die tätige Mitfeier der Messe durch die Gläubigen, die schon Pius X. dringend empfahl, wird dadurch zumindest ebenso stark behindert wie in den alten Zeiten durch die auf die priesterlichen Verrichtungen am Altar konzentrierte, weithin stille Zelebration.

Näheres unter: Liturgiereform

Römischer Ritus heute

Die Ausgabe des Römischen Messbuchs von 1970 wurde, nach einer zweiten Ausgabe von 1975, von Papst Johannes Paul II. 2000 in dritter Fassung herausgegeben, aber nur geringfügig geändert. Es erschien in Buchform 2002 in lateinischer Fassung (Missale Romanum). Diesem Missale sind neben den vier 1968 gefassten Hochgebeten die zwei Hochgebete zur Versöhnung von 1975 sowie im Anhang Hochgebete für Messen mit Kindern und vier Varianten für Hochgebete in Messen zu besonderen Anliegen (so gen. "Schweizer Hochgebete") beigefügt worden. Die Übersetzung dieser neuen Ausgabe in die verschiedenen Muttersprachen, insbesondere ins Deutsche, steht noch aus.

Im Jahr 1988 promulgierte Papst Johannes Paul II. eine eigenen Variante des Römischen Ritus für die Diözesen des damaligen Zaïre - den sogenannten Zaïrischen Messritus.

Einige Priester und Priestervereinigungen dürfen unter bestimmten Bedingungen Indultmessen gemäß dem Römischen Messbuch von 1962 feiern (mehr dazu in Tridentinische Messe).

Aufbau (Die Feier der Gemeindemesse im heutigen Römischen Ritus)

Eröffnungsteil:

  • Lied (Introitus)
  • Eröffnung (mit Kreuzzeichen und dem alten christlichen Gruß des Priesters: "Der Herr (Bischof: Der Friede) sei mit euch." Alle: "Und mit deinem Geiste." Eine kurze Einführung in die Feier kann folgen.
  • Allgemeines Schuldbekenntnis (Confiteor). Möglich sind drei Formen: a) "Ich bekenne Gott, dem Allmächtigen ...", b) "Erbarme dich, Herr, unser Gott..." oder c) in Form der Kyrie-Litanei.
  • Falls Form c) nicht genommen wurde, folgt in allen Messen das Kyrie: "Herr, erbarme dich (unser)." "Christus, erbarme dich (unser)." "Herr, erbarme dich (unser)."
  • An Sonn- und Festtagen (außer Advent und Fastenzeit) wird das Gloria gesungen: "Ehre sei Gott in der Höhe..."
  • Nach der Gebetseinladung "Lasset uns beten" und einer kurzen Gebetsstille folgt das Tagesgebet, das mit dem „Amen“ der Gemeinde abgeschlossen wird.

Wortgottesdienst:

  • Erste Lesung (Bibel-Text aus dem Alten Testament, der Apostelgeschichte oder der Offenbarung; "Lesung aus ..." [...] Eventuell mit Schlußakklamation: "Wort des lebendigen Gottes." "Dank sei Gott.")
  • Antwortpsalm („wesentliches Element des Wortgottesdienstes“)
  • Zweite Lesung (Bibel-Text aus den Apostelbriefen; an gewöhnlichen Wochentagen ist nur eine Lesung vorgesehen; die deutsche Ausgabe des Messbuches gestattet auch am Sonntag „aus pastoralen Gründen“ nur eine Lesung vor dem Evangelium)
  • Hallelujaruf mit -vers bzw. anderer Ruf vor dem Evangelium (entfällt, wenn nicht gesungen)
  • Evangelium (Ein Abschnitt aus der Lebensgeschichte Jesu; "Aus dem heiligen Evangelium nach ..." [...] "Evangelium unseres Herrn Jesus Christus." "Lob sei dir Christus.")
  • Predigt ("Homilie": Auslegung der Bibeltexte oder liturgischer Texte und Handlungen)
  • Credo (Glaubensbekenntnis; "Ich glaube an Gott ..."; es gibt im deutschen Sprachraum zwei mögliche Formen, entweder das große, nizäno-konstantinopolitanische Credo oder das Apostolische Glaubensbekenntnis)
  • Fürbitten bzw. Allgemeines Gebet der Gläubigen

Eucharistiefeier:

  • Gabenbereitung:
    • Gabenprozession (meist nur symbolisch von Ministranten, die Brot und Wein zum Altar bringen). In der Gemeinde wird zeitgleich eine Kollekte durchgeführt. Die Gabenprozession wird durch einen Gesang der Gemeinde (Offertorium) begleitet.
    • Symbolische Händewaschung des Priesters ("Lavabo")
    • Gabengebet ("Betet, Brüder und Schwestern, daß mein und eurer Opfer ...")
  • Eucharistisches Hochgebet (Großes Dankgebet bzw. Kanon)
    • Präfation (lat. Vorrede, Einleitung; "Der Herr sei mit Euch." — "Und mit deinem Geiste." / "Erhebet die Herzen ..." — "Wir haben sie beim Herrn." / "Lasset uns danken dem Herrn, unserm Gott." — "Das ist würdig und recht." / "In Wahrheit ist es würdig und recht ...")
    • Sanctus (Ruf: "Heilig, heilig, heilig, Gott, Herr aller Mächte und Gewalten...")
    • Epiklese (Herabrufung des Heiligen Geistes auf die Gaben von Brot und Wein; "Sende deinen Geist auf diese Gaben, damit sie uns werden Leib und Blut deines geliebten Sohnes, unseres Herrn Jesus Christus ...") Mit der Epiklese beginnt bereits die Wandlung der Gaben von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi.
    • Konsekration und Anamnese ("Einsetzungsworte" als Nachvollzug des letzten Abendmahls, der Höhepunkt der Wandlung; "Nehmet und esset alle davon: Das ist mein Leib ..." "Nehmet und trinket alle daraus: Das ist mein Blut ...")
    • Akklamation der Gemeinde: "Geheimnis des Glaubens": "Deinen Tod o Herr, verkünden wir ..."
    • Interzessionen (Gebet für die Einheit der Kirche, ihre Verantwortlichen und alle Gläubigen, Gebet für die Verstorbenen, Bitte um Aufnahme in die Ewigkeit, wenn man selbst einmal sterben wird)
    • Schlussdoxologie: "Durch ihn und mit ihm und in ihm ist dir, Gott, allmächtiger Vater, in der Einheit des heiligen Geistes alle Herrlichkeit und Ehre jetzt und in Ewigkeit." Die Gemeinde bekräftigt das ganze Hochgebet mit ihrem "Amen".
  • Kommunion
    • Vater unser mit nach den Bitten angefügtem Embolismus ("Erlöse uns, Herr, allmächtiger Vater, vor allem Bösen und gib Frieden in unseren Tagen...") sowie der altkirchlichen Doxologie "Denn Dein ist das Reich...".
    • Gebet um den Frieden und Friedensgruß: "Der Friede des Herrn sei allezeit mit euch." "Und mit deinem Geiste."; nach dem liturgischen Friedensgruß lädt der Priester meist die Gemeinde zum persönlichen Friedensgruß ein: "Gebt einander ein Zeichen des Friedens und der Versöhnung", woraufhin sich die Gemeindemitglieder gegenseitig Frieden wünschen: „Der Friede sei mit dir.“
    • Brotbrechung und Begleitgesang (Agnus Dei): “Lamm Gottes, du nimmst hinweg die Sünde der Welt, erbarme dich unser (2x) / gib uns deinen Frieden.“)
    • Kommuniongang (wird eingeleitet mit "Seht das Lamm Gottes...", "Herr ich bin nicht würdig, daß du eingehst ...", daran schließt sich die Kommunion des Priesters in beiderlei Gestalten (Leib und Blut Christi) und die der Gemeinde an (meist nur - aus praktischen Gründen - die konsekrierte Hostie, der Leib Christi; die gemeindliche Kelchkommunion ist jedoch empfohlen). Der Kommuniongang wird durch einen Gesang der Gemeinde begleitet (Communio).
    • Im Anschluss oder nach der Messfeier findet die Purifikation (Reinigung von Kelch- und Hostienschale) statt.
    • Danksagung: Stille oder Lied.
    • Gebet nach der Kommunion (Schlussgebet)

Abschluss:

  • Verlautbarungen: Kurze Hinweise auf aktuelle Ereignisse in der Gemeinde
  • Segen und Entlassung: Feierlicher Schlußsegen, Gebet über das Volk oder einfacher Schlußsegen: "Es segne euch der allmächtige Gott, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist" mit Kreuzzeichen. "Amen." "Gehet hin in Frieden." "Dank sei Gott dem Herrn."
  • Auszug