Freistaat Sachsen-Gotha
Freistaat Sachsen-Gotha 1920 | ||
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Landeshauptstadt: | Gotha | |
Fläche: | 1415 km² | |
Einwohner: | 189.200 | |
Bevölkerungsdichte: | 134 Einwohner/km² | |
Karte | ||
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Der Freistaat Sachsen-Gotha entstand nach dem Ersten Weltkrieg aus dem Herzogtum Sachsen-Gotha. Er existierte vom November 1918 bis zu seiner Vereinigung am 1. Mai 1920 mit sechs weiteren Frei- und Volksstaaten zum Land Thüringen.
Geschichte
Am 9. November 1918 proklamierte der Gothaer Reichstagsabgeordnete Wilhelm Bock (USPD) auf dem Gothaer Hauptmarkt die Gothaer Republik und erklärte Herzog Carl Eduard für abgesetzt. Fünf Tage später hatte am 14. November letztmalig der gemeinschaftliche Landtag von Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha in Gotha eine Sitzung. Auf dieser ließ seinen Rücktritt bekannt geben. Abschließend hat sich der Landtag selbst aufgelöst. Die beiden ehemaligen Herzogtümer gingen getrennte Wege bei den folgenden politischen Entwicklungen. Der Vollzugsausschuss des Arbeiter- und Soldatenrates Gotha übernahm die Zuständigkeiten des Herzogs in Gotha. Nach einer Delegiertenkonferenz der Arbeiter- und Soldatenräte am 30. November wurde die Exekutive durch drei „Volksbeauftragte für den Staat Gotha“, die mit „Staatsministerium, Die Volksbeauftragten“ zeichneten, übernommen. Am 23. Januar 1919 setzten sie den 23. Februar als Wahltag für die Landesversammlung Gothas fest, bei der die USPD die absolute Mehrheit errang. Überschattet wurde der Wahlkampf durch die Besetzung Gothas von Reichswehreinheiten des Generals Maercker am 18. Februar 1919. Auslöser waren militärische Vorbereitungen gegen den Zusammentritt der Nationalversammlung in Weimar. Die Besetzung beantwortete die Arbeiterbewegung mit einem Generalstreik, der seinerseits einen Bürgerstreik auslöste.
Am 12. April 1919 wurde mit dem „Staatsvertrag über die Verwaltung der gemeinschaftlichen Angelegenheiten“ die Trennung von Sachsen-Gotha und Sachen-Coburg vollzogen. Nachdem Carl Eduard ein Abfindungsangebot in Höhe von 15 Millionen Mark für den Verlust seiner Besitztümer abgelehnt hatte, wurde am 31. Juli 1919 das „Gesetz über die Einziehung des Gothaischen Hausfideikommiß, des Lichtenbeger Fideikommiß, des Ernst-Albert-Fideikommiß, der Schmalkaldener Forsten und des Hausallods“ von der Landesversammlung verabschiedet. Es war die einzige Fürstenenteignung in Deutschland und wurde später durch ein Urteil des Reichsgerichts vom 18. Juni 1925 aufgehoben.
Wahl zum ersten Landesversammlung
- Wahltermin: 23. Februar 1919
- Sitze im Landtag: 19
Partei | Ergebnis | Sitze im Landtag |
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Landbund | 4 % | 1 |
DDP | 21,0 % | 4 |
DNVP und DVP | 15,0 % | 3 |
SPD | 9,3 % | 1 |
USPD | 50,7 % | 10 |
- Landesregierung/Rat der Volksbeauftragten: USPD mit Emil Grabow, Adolf Schauder, Albin Tenner
Literatur
- Jörg Siegmund: Zwischen Konsens und Blockadepolitik: Die Übergangsparlamente in Sachsen-Gotha und Sachsen-Coburg. Die vergessenen Parlamente. Schriften zur Geschichte des Parlamentarismus in Thüringen, Band 19. ISBN 3-89807-038-7