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Diskussion:Artikel 301 (türkisches Strafgesetzbuch)

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. Januar 2007 um 21:26 Uhr durch Don Vincenzo (Diskussion | Beiträge) (nur eine einzige verurteilung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Don Vincenzo in Abschnitt nur eine einzige verurteilung

Dikussionsbeginn

zum im Juni 2006 in Kraft getretenen Strafgesetzbuch - gab es denn diesen Paragraphen schon zuvor???? Der armenische Intellektuelle wurde jedenfalls bereits 2005 deshalb angeklagt - und wie schaut es in anderen Ländern aus? --Vostei 21:02, 19. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Dieser Artikel ist sehr kurz und bedarf daher sicher einer Erweiterung. Das Thema ist aber extrem wichtig für die Beurteilung, ob es sinnvoll ist, die Türkei in die EU aufzunehmen. Der Artikel darf daher auf keinen Fall gelöscht werden. Ich hoffe, dass sich bald Leute finden, die den Mut und das Wissen haben, diesen wichtigen Artikel zu erweitern und, falls erforderlich, zu berichtigen! Wenn der Artikel gelöscht wird, wird es vielleicht lange dauern, bis wieder jemand den Mut hat, einen Artikel zu diesem Thema zu schreiben. Einen bereits bestehenden Artikel zu verbessern ist ein leichterer Entschluss als das Aufsetzen eines neuen Artikels zu diesem heiklen Thema, vor allem wenn der Autor ein Türke ist, der befürchten muss, wegen Verunglimpfung des Türkentums bestraft zu werden, weil er es wagt, einen Artikel über Verunglimpfung des Türkentums zu schreiben! (nicht signierter Beitrag von Benutzer:88.72.5.15 (Diskussion | Beiträge) -- KRanseier 20:00, 20. Jan. 2007 (CET))Beantworten

??? -- FRaGWüRDiG ?! 18:07, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Es gibt den Artikel auch auf türkisch, siehe tr:TCK 301. Allerdings verstehe ich kein türkisch und kann deshalb nicht sagen, was drinsteht. Hier in Mitteleuropa brauchen wir keine Angst zu haben, noch ist die Türkei mit ihren bizarren Gesetzen nicht in der EU. Grüße --Magadan  ?! 21:50, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Im Artikel steht "Wenn die Verunglimpfung des Türkentums durch einen türkischen Staatsbürger im Ausland begangen wurde, wird die Strafe um ein Drittel erhöht." Und wie wollen die das verfolgen , wenn z.B. ein Türke in Deutschland antitürkische Artikel schreibt wird der ja sicher nicht zwangsweise in die Türkei müssen oder ? Ist das nur ein symbolische Bestimmung oder was? Hanabambl 21:52, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Auch wir Türken haben einen Geheimdienst - und außerdem ist Europa durchsetzt mit türkischen Netzwerken (alles Privatleute natürlich). Und es kommt ja schon mal vor, dass man in der Türkei Urlaub machen möchte. --Ferdi 09:59, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Lemma

Der Artikel wurde vor kurzem von Beleidigung des Türkentums in Beleidigung des Türkentums, der Republik, der Staatsinstitutionen und Organe umbenannt. Das mag zwar der korrekte Übersetzung des türkischen Paragraphentitel Türklüğü, Cumhuriyeti, Devletin kurum ve organlarını aşağılama sein (wobei: müsste es nicht [...] der Staatsinstitutionen und -organe bzw. [...] der Institutionen und Organe des Staates heißen?), allerdings würde ich doch vorschlagen, das Lemma wieder auf Beleidigung des Türkentums zurückzusetzen, da dies die Formulierung ist, die in den deutschsprachigen Medien in der Regel Verwendung zu finden scheint. Als grober Anhaltspunkt: Google hat immerhin rund 18.800 Treffer für "Beleidigung des Türkentums", für die Variante "Beleidigung des Türkentums, der Republik" dagegen nur eine Handvoll, für den vollen Text dementspreched auch nicht mehr. -- FRaGWüRDiG ?! 22:44, 23. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Hallo, man könnte den Namen des Artikels wieder umändern, aber die richtige Bezeichnung des Gesetzes erwähnen, sonst wäre es unvollständig, da das Gesetz nicht nur die Beleidigung des Türkentums unter Strafe stellt. Also: Beleidigung des Türkentums, der Republik und der Institutionen und Organe des Staates ergebenst, --Général Bum Bum 10:21, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Hallo, bei anderen Paragraphen wie zb Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen ist die korrekte Bezeichnung auch als Lemma verwendet worden, wenn der Titel so stimmt, dann lassen... --Vostei 12:13, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
GBB, mit der (korrigierten) Langform Beleidigung des Türkentums, der Republik und der Institutionen und Organe des Staates kann ich leben. Das mit der Kurzform war nur so ein Gedanke. Außerdem gibt es ja einen Redirect von kurz nach lang. Also dann, verschiebst du? -- FRaGWüRDiG ?! 13:08, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Hab's erledigt. -- FRaGWüRDiG ?! 21:46, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Vorschlag

Die EU ist ja gegen diesen Paragraphen, bzw wie er verwendet wird, also könnte man ja auch einen Vergleich mit anderen Staaten einfügen, hier in Deutschland gibt es den Begriff des Staatsfeinds, worunter die Verunglimpfung des Bundespräsidenten und / oder die Beschimpfung der BRD und Verunglimpfung von Verfassungsorganen fällt - auch wenn es in seiner Anwendung nicht vergleichbar ist - zumindest ähnliche Straftatsbestände gibt es zumindest - wäre was für Spezialisten, sprich Juristen --Vostei 12:17, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Hallo, ich fände einen Vergleich ebenfalls als hilfreich. Die CHP widersetzt sich gegen die Änderung des § 301 ja deshalb, weil sie der Ansicht ist, dass es auch in europäischen Ländern zumindest ähnliche Gesetzte gibt. Leider kenne ich mich nicht mit diesen juristischen Dingen aus, also wäre es die Arbeit von einem Benutzer der sich darüber auskennt, ähnliche Gesetze hier zu zitierten. ergebenst, --Général Bum Bum 12:26, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

CHP = Cumhuriyet Halk Partisi zur Info ;) --Vostei 12:32, 24. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ist es denkbar, dass die oben diskutierte Änderung insbesondere die Einfügung des Absatzes 4 meint? Dann würde das Sinn ergeben, der Gesetzgeber also versucht haben, eine ausufernde Rechtsprechung wieder einzufangen. In der Auslegung entspräche der § dann denen, die andere Länder auch kennen, das Problem wäre dann eher die praktische Auslegung und Anwendung. Kennt sich jemand mit der genannten Gesetzesänderung aus und kann die Vermutung bestätigen? --103II 23:03, 25. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Hallo, deine Vermutung klingt plausibel, aber leider habe ich Momentan keine Informatinen über die Gesetzesänderung. Ich werde aber mal sehen ob ich etwas finde. ergebenst, --Général Bum Bum 10:51, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Loschung

Ich schlage die loschung des Artikels vor, da es einen ahnlichen Strafparagraphen in Osterreich gibt und niemand etwas dazu sagt! Es ist offensichtlich das dieser Artikel einfach nur rassistisch und anti-turkisch motiviert ist. Hier der Paragraph in Osterreich: "§ 248 (österr) StGB: "Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole: (1)Wer auf eine Art, daß die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer in der im Abs. 1 bezeichneten Art in gehässiger Weise eine aus einem öffentlichen Anlaß oder bei einer allgemein zugänglichen Veranstaltung gezeigte Fahne der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer, ein von einer österreichischen Behörde angebrachtes Hoheitszeichen, die Bundeshymne oder eine Landeshymne beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." Aquilion 00:30, 25.Jan. 2007 (CET)

Der Artikel geht um Fakten der türk. Rechtssprechung, die Positionen von türk, Politikern etwas ändern zu wollen sind ebenfalls erwähnt, der Vergleich mit der Rechtspraxis anderer Staaten wurde ja von mir bereits zuvor angeregt, ob so etwas hier in den Artikel passt, müsste noch ausdiskutiert werden. Antitürkisches oder gar Rassistisches kann ich wirklich nicht entdecken. (ich war so frei, Deinen Beitrag nach hiert uneten zu verschieben, um den Disk-Fluss nicht durcheinanderzubringen, hoffe, dass war auch in Deinem Sinne ;)) --Vostei 10:16, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Hallo, nein der Artikel sollte nicht gelöscht werden. Es sollte eben vielmehr die rechtliche Situation in anderen Ländern hier eingrebracht werden. Also ähnlich Gestze, die es ja geben soll, sollten hier erwähnt werden. Nur das muss jemand machen der sich mit Jus auskennt. ergebenst, --Général Bum Bum 10:47, 26. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Danke vielmals Vostei fur die Verschiebung. Der Artikel ist anti-turkisch motiviert weil er erst nachdem Orhan Pamuk angeklagt wurde ins Scheinwerferlicht gekommen ist. Diese "Ausschmuckung" um zu zeigen wie ach so rassistisch die Turkei doch sei ist offensichtlich. Ja, man sollte den Artikel nicht loschen, aber in etwas wie "Beleidigung des Volkstums" umandern und andere lander mit einbeziehen. Aquilion

Vergleichbares in Deutschland

§ 90a Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) 1.die Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ihre verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht oder 2.die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar. (3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt. § 90b Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen (1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) ein Gesetzgebungsorgan, die Regierung oder das Verfassungsgericht des Bundes oder eines Landes oder eines ihrer Mitglieder in dieser Eigenschaft in einer das Ansehen des Staates gefährdenden Weise verunglimpft und sich dadurch absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.--Danyalova 16:43, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Wie ich oben schon geschrieben habe: die Frage ist, wie die Rechtsprechung solche Vorschriften auslegt. "Beschimpfen" und "böswillig verächtlich machen" erfasst in Deutschland nur extreme Äußerungen, nicht aber (sogar auf Tatsachen gestützte) Kritik. Ich habe oben bereits die Vermutung geäußert, dass deshalb der Absatz mit der "Kritik" eingefügt wurde, um das auch für die Türkei klarzustellen. --103II 18:14, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Vergleichbare Gesetze

Hallo,

laut dem türkischen Justizminister gibt es in Deutschland, Italien und den Niederlanden ähnliche Gesetze.

Anzahl der Verurteilungen und Gerichtsverfahren nach Ländern:

  • Verurteilungen in Deutschland 2004: 72
  • Verurteilungen in Italien 2000: 21; 2001: 31; 2002: 22; 2003: 5; 2004: 28;
  • Gerichtsverfahren in den Niederanden 2004: 240; 2005: 274; 2006: 287
  • Verurteilungen in den Niederlanden: 2004: 134; 2005: 146; 2006: 139 Verurteilungen


Quelle: zaman.com.tr


ergebenst, --Général Bum Bum 23:43, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Datierung des Gesetzes

Hallo, dieses Gesetz gibt es schon länger. Das Gesetz gibt es seit 1936 und es wurde bis heute insegsamt 8 mal geändert, die letzen beiden Änderungen widerfuhren dem Gesetz unter der aktuellen Regierung. Quelle: [1] ergebenst, --Général Bum Bum 23:43, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

nur eine einzige verurteilung

und dazu die begründung: meines erachtens gab es nur diese eine verurteilung ist ja wohl nicht ernst gemeint. entweder es gibt belastbare quellen dafür, dass nur ein einziger mensch jemals verurteilt wurde, dann kannst du das gerne reinschreiben. oder du hast keine belastbaren quellen, dann hör bitte damit auf, deine persönliches halbwissen im artikel wiederzugeben.
3ecken1elfer 19:54, 29. Jan. 2007 (CET)Beantworten

würde das evtl. auch weniger aggressiv gehen? -- Achim Raschka 20:15, 29. Jan. 2007 (CET)Beantworten
oder ein wenig zynischer [2]? Wer gibt dir, 3ecken1elfer, eigentlich das Recht, Beiträge von mir zu entfernen, wenn sie keine Beleidigung enthalten? Im Übrigen, du hast den Edit-War nicht mit Argumenten begründetet. -- Don Vincenzo Suderecke Senf 20:19, 29. Jan. 2007 (CET)Beantworten
nach BK: Was denn allerdings nicht korrekt ist: Er fragt nach belastbaren Quellen und die hast du bislang nicht liefern können, mit Ausnahme eines m.E. Im Fall einer nicht verifizierbaren und zugleich kritischen Aussage sollte selbige entfernt und diskutiert werden - ein Editwar ist denn aber tatsächlich mal wieder der verkehrteste Weg, von beiden -- Achim Raschka 20:23, 29. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Es geht aber ums Prinzip. 3ecken hat keinen Recht mich garstig zu beschimpfen und Beiträge von mir zu entfernen. -- Don Vincenzo Suderecke Senf 20:26, 29. Jan. 2007 (CET)Beantworten

WP:QA, WP:WQ, dann wird alles gut. --G. ~~ 20:22, 29. Jan. 2007 (CET)Beantworten