Softwarepatent
Ein Software-Patent ist ein Patent auf eine Erfindung implementiert in Software.
Software-Patente sind sehr umstritten. Lange Zeit waren sie nirgendwo zugelassen, bis die USA diese Praxis geändert hat.
In Deutschland wird diskutiert, ob diese Patente die Patentierbarkeitsvoraussetzungen verletzen, da nach §1 Abs. 2 Ziff. 3 PatG "Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen" nicht als Erfindungen gelten. Ebenso ist beim europäischen Patentamt Software als solche ("as such") von der Patentierbarkeit ausgeschlossen, siehe Article 52(3) European Patent Convention.
Hintergrund ist § 1 Abs. 1 PatG, der Patente nur für Erfindungen zulässt. Nach der Definition muss eine Erfindung jedoch technisch sein, was seinerseits bedeutet, dass zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges sich des Einsatzes von Naturkräften bedient wird. Nach nunmehr wohl als ständig zu bezeichnender Rechtsprechung des Bundespatentgerichtes und des Bundesgerichtshofes ist aber lediglich die bestimmungsgemäße Benutzung des Computers kein Einsatz von Elektrizität als Naturkraft. Technisch und damit patentierbar sind daher nur Software-Erfindungen, die entweder gleichzeitig eine Hardware-Erfindung bedeuten (etwa automatisch gesteuertes Garagentor) oder aber tatsächlich Hardware unmittelbar gesteuert wird (Speicherverwaltung, Druckwegoptimierung usw.).
Die derzeitige Patent-Erteilungs-Praxis ist international sehr uneinheitlich, obwohl sie einheitlich von der European Patent Convention geregelt ist. Eine Änderung der Gesetzeslage wird vom Europäischen Parlament vorangetrieben und sollte am 1. September 2003 zur Abstimmung gelangen. Aufgrund vieler Proteste wurde die Abstimmung jedoch auf vorraussichtlich Ende September verschoben. Dieser Tag wird voraussichtlich das Ende freier Software-Entwicklung, sowie den Niedergang einer eigenständigen europäischen Software-Entwicklung einleiten.
Da bereits 30.000 Patente auf einfache Algorithmen und Geschäftsmodelle vom europäischen Patentamt in München bewilligt wurden, ist davon auszugehen, dass zukünftig zusätzliche Milliarden an Lizenzzahlungen aus Europa gen USA fließen werden. Freiberufliche Entwickler ohne die Mittel für regelmäßige Checks ihrer Produkte auf Patentansprüche werden wohl auf andere Berufe umsatteln, beziehungsweise auf rein beratende Tätigkeiten für größere Softwareunternehmen umsteigen.
Kritik an Software-Patenten
Die Kritiker der Software-Patente führen an, dass besonders für Programmierer ohne starken finanziellen Hintergrund die Möglichkeiten der wirtschaftlichen Betätigung extrem eingeschränkt werden.
Da der Programmierer nach Veröffentlichung eines Produktes jederzeit mit Lizenzforderungen für einzelne Codebestandteile zu rechnen hat, ist es unabdingbar, vor jeder Veröffentlichung Patentanwälte mit einer Codeanalyse zu betrauen. Viele Stimmen befürchten langfristig ein Ende der freien Software (siehe auch SCO gegen Linux)
Hiervon formal nicht betroffen ist der Schutz von Software nach dem Urhebergesetz. Real bedeutet jedoch eine Ausweitung der Patentierbarkeit auf Software eine Einschränkung des Urheberschutzes:
- Ohne Software-Patente kann hat ein Urheber Rechtssicherheit darüber, dass er mit seiner selbst geschriebenen Software machen kann, was er will, also veröffentlichen, lizensieren, etc.
- Mit Software-Patenten fehlt dem Urheber Rechtssicherheit. Da Software in der Regel komplex ist (und wie ein Buch aus vielen Wörten) aus vielen Teil-Algorithmen besteht, ist die Wahrscheinlichkeit schon bei kleinen Software-Projekten sehr groß, dass diese ein Patent verletzen. Es gibt bei Software (anders als bei Büchern) keine automatisierte Möglichkeit zu überprüfen, ob alle enthaltenen Algorithmen (ob alle enthaltenen Wörter) in einer Liste von patentierten Algorithmen (patentierten Wörtern) enthalten ist. So ist es nicht einmal machbar, Software an bestehenden Patenten vorbeizuentwickeln, selbst wenn eine Software unter Umgehung dieser Patente geschrieben werden könnte.
Somit wird mit Software-Patenten praktisch der gesamte Urheberrechtsschutz, den Software genießt, unbrauchbar gemacht, selbst wenn er noch formal existiert.
Beispiele für Software-Patente
- Fortschrittsbalken, die den Fortschritt eines Prozesses anzeigen (z.B. beim Brennen einer CD) sind patentiert.
- Beim Musikkompressionsformat MP3 hat man auf Erkenntnisse der Gehörpsychologie zurückgegriffen: Man verzichtet bewußt auf einen Teil der Informationen, den man ohnehin nicht hören kann, um besser komprimieren zu können. Die Idee, diese bereits vorhandenen Erkenntnisse auf diese Weise zu nutzen, ist patentiert.
- GIF-Grafiken verwenden den patentierten Kompressionsalgorithmus Lempel-Ziv-Welch (LZW), um die Datenmengen zu verkleinern.
- Der Elektronische Einkaufswagen mit dem z.B beim Buchhändler Amazon Bestellungen aufgenommen werden können ist eine patentierte Kaufmethode.
- Jegliche Methode zur Versendung von Geschenken an Dritte durch einen Webshop ist durch die Firma Amazon patentiert.
Hinweis: Dieser Artikel stellt den Sachverhalt sehr einseitig dar. Der interessierte Leser sollte daher auch weitere Informationen aus anderen Interessengruppen suchen. Der obige Artikel und insbesondere die erwähnten Schlußfolgerungen sind sehr subjektiv und emotionslastig.
Weblinks
- Proteste gegen Softwarepatente in Europa
- http://petition.eurolinux.org, Petition gegen Software-Patente
- Der Kampf ums geistige Eigentum, Telepolis-Special zum Copyright
- Countdown zum 1. September, Artikel auf Telepolis
- http://www.ffii.org/index.de.html, Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur e.V.