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Beleihungsgrenze

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Die Beleihungsgrenze stellt den Prozentwert des Verkehrswerts bzw. Marktwerts einer Sicherheit dar, der vom Kreditgeber bei einer Finanzierung für die Sicherheitenbewertung höchstens herangezogen wird.

Die Höhe dieser Beleihungsgrenze hängt von der Art der Sicherheit und der Risikofreude des Kreditgebers ab.

Multipliziert man die Beleihungsgrenze mit dem Verkehrs- bzw. Marktwert, so erhält man den Beleihungswert. Die Differenz zwischen 100 % und der Beleihungsgrenze ist der Sicherheitsabschlag mit dem der Kreditgeber arbeitet.


Beleihungsgrenzen bei Immobilien

Hypothekenbanken finanzieren 60 % des Beleihungswerte. Bausparkassen finanzieren 80 % des Beleihungswertes. Geschäftsbanken finanzieren 80 - 90 % des Verkehrswertes. Bonität des Kunden vorausgesetzt sind auch Finanzierungen darüber hinaus möglich. Bei Finanzierungen oberhalb der Beleihungsgrenze bewertet die Bank die Sicherheit im Rahmen der Beleihungsgrenzen. Der darüber hinausgehende Betrag gilt als Blankokredit, der allein auf die Bonität des Kreditnehmers abgestellt ist.


Beleihungsgrenzen bei Wertpapieren

Beleihungsgrenzen bei Wertpapieren spielen insbesondere bei Effektenlombardkrediten eine Rolle. Die Beleihungsgrenzen werden dort vertraglich vereinbart. Mögliche Werte sind:

  • Aktien / Deutsche Standardwerte 60 % des Börsenwertes
  • Aktien / Nebenwerte 30 % des Börsenwertes
  • Aktien / Spekulative Werte 0 % des Börsenwertes
  • Staatsanleihen / bis 3 Jahre 80 % des Kurswertes
  • Staatsanleihen / bis 3 Jahre 80 % des Kurswertes

Beleihungsgrenzen bei anderen Sicherheiten

Mögliche Beleihungsgrenzen sind:

  • Kontoguthaben (z.B. Sparguthaben) 100 % des Kontostandes
  • Lebensversicherungen 90 % des Rückkaufswertes
  • Maschinen und Fahrzeuge 60% des aktuellen Wertes
  • Forderungen in der Regel 80% je nach Art und Wahrscheinlichkeit des Ausfalls auch geringer möglich