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Diskussion:Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Forevermore in Abschnitt Leistungsverweigerungsrecht

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Quellenloser Abschnitt

Hansele, du solltest Rechtsquellen zitieren. Urteile, Urteile, Urteile. Und solange dieses AGG-Hopping nicht belegt ist, kann man so etwas auch nicht in den Artikel reinschreiben. Mich wundert nur, dass du hier Änderungen vornimmt ohne belastbare Quellen zu haben, wo du doch sonst von Gott und der Welt eben solche fordert.

belegt dürften die Fälle schon sein als Bearbeitungskommentar ist mehr als eindeutig. Dieser Konjunktiv zeigt ja schon, wie belastbar deine Quellenlage ist. --BabyNeumann 16:49, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Die Bundestagsdrucksache nennt keinen einzigen belegten Fall und spricht nur diffus von "Berichten aus der Praxis". Belegbare Fakten sehen anders aus. Aber damit kann Hansele offensichtlich nicht dienen. --BabyNeumann 20:56, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Die ist ja auch von der FDP, die zu den prominenten Gegnern des Gesetzes gehören. Bin auf die Antwort der Bundesregierung gespannt.--Bhuck 20:58, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Noch dazu, da sich die Große Anfrage direkt auf den Weltbericht bezieht, somit also keine weiterführenden Informationen enthält. Jetzt müsste die Welt über die große Anfrage berichten und fertig wäre eine Endlosschleife. --BabyNeumann 21:00, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Offensichtlich will er mal wieder mit dem Kopf durch die Wand, ohne auch nur einen Satz auf der Diskussionsseite zu verlieren. Naja, wird ja mal wieder Zeit für eine VS-Meldung. --BabyNeumann 21:07, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Die Große Anfrage spricht eindeutig von Berichten - und bezieht sich nicht nur auf die Welt, sondern auch auf den Spiegel. Ich werde den mal als zusätzliche Quelle mit hineinnehmen, außerdem solltest du nicht dauernd die Große Anfrage als Quelle löschen. --Hansele (Diskussion) 21:12, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Den Spiegel-Artikel kannst du gerne verlinken. Die große Anfrage liefert aber keine weiterführenden Informationen, weil sie sich ausschließlich auf den Spiegel und die Welt bezieht. Aber schön, dass du doch noch den Weg auf die Diskussionsseite gefunden hast. --BabyNeumann 21:15, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Die Große Anfrage ist eine erneute politische Auseinandersetzung mit dem Gesetz. Das hat einen wichtigen Informationswert zusätzlich zu den Presseberichten und gehört damit auch in den Artikel. --Hansele (Diskussion) 21:19, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Dann aber so dass man im Kritik-Abschniit etwas schreibt wie "Die FDP hat sich immer noch nicht mit dem Gesetz abgefunden, und stellt Anfragen, in denen sie unterstellt, es gäbe Probleme..." (aber vermutlich findest Du eine andere Formulierung--ich gebe zu, das war leicht POV). Aber man kann die Anfrage nicht als Beweis für etwas anderes nehmen, als dass die FDP Fragen hat.--Bhuck 21:30, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Die große Anfrage liefert keinerlei weiterführende Informationen und ist daher als Quelle unbrauchbar. Die Suche nach großen Anfragen führt zu 5350 Quellen auf bundestag.de allein für die letzten 6 Monate. Eine große Anfrage ist also an sich nichts berichtenswertes. Insgesamt ist das Unsinn und daher keine Erwähnung im Artikel wert. rv. --BabyNeumann 21:28, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Noch dazu, da die FDP in die Anfrage reinschreiben kann was sie möchte. Sie kann also keineswegs herhalten um irgend etwas zu belegen. Mutmaßungen, Behauptungen, Tratsch und Klatsch. Keine Partei muss in eine solche Anfrage die Wahrheit schreiben. --BabyNeumann 21:38, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Sag mal. Willst du ernsthaft aufgrund von Hörensagen den Spiegel-Artikel als Quelle listen. Du bist echt nicht zu überbieten! --BabyNeumann 21:33, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Den Spiegel-Artikel schmeiße ich dann auch erstmal wieder raus: WP:BNS --BabyNeumann 21:40, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Was hat das mit Hörensagen zu tun? Und warum löschst du die Quellen immer wieder? mit WP:BNS hat das absolut nichts zu tun. --Hansele (Diskussion) 21:49, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Natürlich hat es das. Die FDP behauptet, es gäbe einen Spiegel-Artikel und du willst daraus tatsächlich eine Wikipedia-Quelle machen. Wenn ich sowas in einem Ex-Gay-Artikel machen würde, würdest du mir das wochenlang um die Ohren schlagen. Und ich habe nicht vor, dir auch nur ein wenig nachzustehen. --BabyNeumann 21:54, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Hast Du die Ausgabe vorliegen? Was steht denn auf S. 36? Es könnte sein, dass die FDP interpretiert die Berichte anders als manche andere.--Bhuck 22:02, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Ein Artikel mit dem Titel: Bürokratie: Das Gleichbehandlungsgesetz wirkt - aber ganz anders als gedacht. Du erwartest jetzt nicht, dass ich dir den kompletten Artikel zitiere, oder? --Hansele (Diskussion) 22:05, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
Den kompletten Artikel nicht, aber es ist ja schon ein Vertrauensvorschuß, wenn ich glauben soll, dass etwas dort nachgewiesen sein soll. Aber vielleicht bist Du ja vertrauenswürdiger als die FDP? :-) --Bhuck 22:11, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten
http://service.spiegel.de/digas/servlet/find/DID=49533620 zeigt, dass Spiegel wohl was in die Richtung berichtet haben soll...--Bhuck 22:22, 14. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Der streitige Spiegel-Artikel findet sich hier. Dort ist von einem AGG-Hopper namens „Michael H.“ die Rede und über Unternehmen, die über Abzocker klagen. Zahlen nennt der Artikel nicht; es er ist recht allgemein gehalten. Meiner unmaßgeblichen Meinung nach taugt dieser Artikel nicht als Nachweis für ein flächendeckendes AGG-Hopping oder einen sprunghaften Anstieg von missbräuchlichen Bewerbungen. --Forevermore 17:32, 27. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Und noch ein Weblinks, diesmal zur einer Meldung des "Tagesspiegel" vom 5. Januar 2007. Danach sieht das Bundefamilienministerium keine Hinweise auf einen Missbrauch des Gesetzes durch AGG-Hopper. Von Seiten des BDA wird hingegen von Missbrauchsfällen berichtet. Konkrete Zahlen oder Fakten liefert keine der beiden Seiten. --Forevermore 18:13, 7. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Vielleicht ist die Antwort der Bundesregierung auf der FDP-Anfrage inzwischen veröffentlicht?--Bhuck 00:05, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Du überschätzt die Leistungsfähigkeit des Bundesfamilienministeriums: Di Große Anfrage ist dermaßen umfangreich, dass sie sicherlich nicht so schnell beantwortet werden kann. --Forevermore 06:02, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Es gibt vermutlich Fristen, die in der Geschäftsordnung des Bundestags geregelt sein dürften. Beim rheinland-pfälzischen Landtag waren sie 3 Wochen für kleine Anfragen, 6 Wochen für große Anfragen. Feiertage zählten aber nicht mit.--Bhuck 10:34, 9. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Linktipp

Bitte Link auf Altersdiskriminierung anbringen.

HDeinert2002 20:23, 15. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Leistungsverweigerungsrecht

Es sollte dringend darauf hingewiesen werden, dass das Leistungsverweigerungsrecht lediglich bei Belästigungen und sexuellen Belästigungen gilt. So sagt es jedenfalls § 14 AGG. Das Leistungsverweigerungsrecht gilt also nicht bei unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligungen. Interessant zu erwähnen wäre auch, dass hier äußerste Vorsicht geboten ist, denn wenn der Beschäftigte die Arbeit niederlegt, weil er glaubt, der AG hätte ungeeignete Maßnahmen ergriffen, so riskiert er eine Kündigung.

Danke für den Hinweis. Ich habe den Abschnitt entsprechend korrigiert. --Forevermore 18:16, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten