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Erzbischof

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Der Begriff Erzbischof' (v. griech.: arché erster episkopos Aufseher, auch Metropolit) bezeichnet

  • ursprünglich den in der Hauptstadt einer römischen Provinz residierenden Bischof. Er berief und leitete die Provinzialsynode, woraus sich die Oberaufsicht über die Bischöfe der Provinz entwickelte.
"Archiepiscopus" wurden seit karolingischer Zeit auch die angesehenen Bischöfe genannt. Zur Bestätigung empfingen sie das Pallium vom Papst bzw. Patriarchen. Ein Erzbischof hatte ein Landeskirche zu leiten und deren Bischöfe zu weihen. Der Erzbischof ist als Bischof eines Erzbistums den anderen Bischöfen gleichgeordnet.



siehe auch: Erzbischöfe von Salzburg