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Frauenwahlrecht

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Vor dem Schaufenster der amerikanischen Organisation, die sich gegen das Frauenwahlrecht verwendete
Veranstaltungen in Berlin zur Forderung nach dem Frauenwahlrecht (ca. 1908)
Demonstrantinnen für das Frauenwahlrecht 1912 in New York
Datei:Frauenstimmrecht01.jpg
Plakat von 1920 gegen das Frauenstimmrecht in der Schweiz

Frauenwahlrecht bedeutet, dass die (volljährigen) Frauen eines Landes mindestens die Möglichkeit haben, an politischen Abstimmungen teilzunehmen, in erweitertem Sinn, dass sie das gleiche Wahlrecht haben wie Männer.

Geschichtsdaten

Dem Frauenwahlrecht ging ein langer Kampf der Frauenbewegung voraus, der bereits im 18. Jahrhundert begann. Die erste „moderne“ Kämpferin für Frauenwahlrecht war Olympe de Gouges, die für ihre im Laufe der französischen Revolution verfasste „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ geköpft wurde.

Wyoming, Bundesstaat der Vereinigten Staaten, führte als erster neuzeitlicher Staat das Frauenwahlrecht 1869 ein.

In Neuseeland, damals ein britisches Territorium mit begrenzter Selbstverwaltung, erhielten 1893 Frauen das aktive Wahlrecht. Das passive Wahlrecht erhielten sie erst 1919.

1902 folgte der Commonwealth of Australia, der ein Jahr zuvor von Großbritannien in die staatliche Selbständigkeit entlassen worden war. Damit ist Australien der erste moderne souveräne Staat, der das Frauenwahlrecht eingeführt hat.

Als erstes europäisches Land gewährte Finnland mit seiner Landtagsordnung vom 1. Juni 1906 Frauen das Wahlrecht. Finnland war damals ein russisches Großfürstentum.

Seit dem 12. November 1918 besteht auch in Österreich das allgemeine Wahlrecht für Frauen.

In Deutschland erlangten Frauen am 30. November 1918 mit der „Verordnung über die Wahlen zur Verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung (Reichswahlgesetz)“ aktives und passives Wahlrecht.

US-Frauen erhielten 1920 mit der Verabschiedung des 19. Verfassungszusatzes das vollständige Wahlrecht auf Bundesebene.

Großbritannien kam am 2. Juli 1928 hinzu, nachdem Frauen ab 1919 nur eingeschränkt wählen durften (Mindestalter 28 Jahre und nur, falls sie selbst oder ihre Ehegatten das an Besitz gebundene kommunale Stimmrecht besaßen).

In der Türkei haben die Frauen seit 1930 das aktive Wahlrecht und seit 1934 das passive.

Als Frankreich sich im Sommer 1944 mit Hilfe der Alliierten von der deutschen Besatzung befreit hatte, erhielten die französischen Frauen, 1946 dann die Belgierinnen und ebenfalls 1946 die Italienerinnen volles Wahlrecht.

Die Schweizerinnen mussten dafür auf Bundesebene bis zum 7. Februar 1971 warten. Der Kanton Appenzell Innerrhoden führte das Recht erst 1990 ein.

Liechtenstein kam 1984 dazu.

Afghanistan: 2003

Seit 2005 besitzen Frauen in Kuwait das aktive sowie das passive Wahlrecht.

Die Zeittafel Frauenwahlrecht dokumentiert die Einführung des Frauenwahlrechts während der letzten 230 Jahre in den verschiedenen Staaten der Welt.

Länder ohne Frauenwahlrecht

In folgenden Ländern wird Frauen das Wahlrecht noch heute ganz vorenthalten oder erschwert (die Liste enthält nicht die Länder, in denen weder Männer noch Frauen Wahlrecht besitzen):

  • Bhutan: Eingeschränktes Frauenwahlrecht. Jede Familie hat eine Stimme, was in der Praxis viele Frauen vom Wählen abhält.
  • Brunei: Kein Frauenwahlrecht.
  • Libanon: Eingeschränktes Frauenwahlrecht. Frauen müssen einen gewissen Bildungsgrad nachweisen, um wählen zu dürfen, Männer hingegen nicht. Männer unterliegen der Wahlpflicht, Frauen hingegen nicht.
  • Saudi Arabien: Kein Frauenwahlrecht. Männer haben lediglich ein kommunales Wahlrecht.
  • Staat Vatikanstadt: Keine Wahlen, da der Bischof von Rom ex officio Staatsoberhaupt des Staates der Vatikanstadt ist. Frauen sind bei der Kardinälen vorbehaltenen Wahl des Bischofs von Rom nicht zugelassen.