Personenkraftwagen

Personenkraftwagen (abgekürzt Pkw oder PKW, in der Schweiz ist PW üblich) sind mehrspurige Fahrzeuge mit eigenem Antrieb zum vorwiegenden Zwecke der Personenbeförderung. Sie werden auch Automobil oder kurz Auto genannt. Personenkraftwagen sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mind. 4 Rädern nach 76/156/EWG
Personenkraftwagen sind nach der gesetzlichen Definition in § 4 Abs. 4 PBefG Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von nicht mehr als neun Personen (inkl. Fahrzeugführer) geeignet und bestimmt sind. --> Dies entspricht der Klasse M1 der 76/156/EWG
Die höchstzulässige Zahl der in einem Pkw zu befördernden Personen ist seit 2006 gesetzlich geregelt. Danach dürfen nur noch so viele Personen befördert werden, wie Sicherheitsgurte im Auto vorhanden sind. Bei Fahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (zum Beispiel Oldtimer) sind maximal so viele Mitfahrer erlaubt, wie es laut Fahrzeugpapieren Sitzplätze gibt!
Pkw-Modelle werden in verschiedene Fahrzeugklassen und Bauarten eingeteilt.
Der Abkürzung wird gemäß Duden im Plural ein s angehängt, obwohl die Langform Personenkraftwagen auch im Plural auf en endet: PKWs.
Notabene
In der Schweiz wird statt von Personenkraftwagen schlicht von Personenwagen gesprochen; die entsprechende Abkürzung heißt dann auch „PW“ statt „PKW“.
Die Bezeichnung Personenwagen findet auch im Bahnwesen Anwendung: siehe Personenwagen