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EU-Verordnung

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Im Gegensatz zur EU-Richlinie ist die EU-Vorschrift eine zurückhaltender gebrauchte Art und Weise, europäisches Recht in den einzelnen Mitgliedsstaaten umzusetzen.

Die EU-Vorschrift besitzt unmittelbare Geltung in allen Mitgliedsstaaten, auch in privatrechtlich geregelten Rechtbeziehungen und lässt daher keine Gestaltungsmöglichkeit in den einzelnen Staaten.

Das Instrument EU-Verordnung wird daher seltener genutzt.