GmbH & Co. KG
Die GmbH und Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren Komplementär (der Leiter der Kommanditgesellschaft und gleichzeitig der unbeschränkt haftende Gesellschafter) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. So lässt sich die Haftung der Kommanditgesellschaft letztendlich beschränken, ohne die Rechtsform der Kommanditgesellschaft aufgeben zu müssen.
steuerliche Behandlung
Ob diese Form (steuerlich) günstiger ist als zum Beispiel gleich eine GmbH zu gründen ist spätestens seit der Körperschaftssteuerreform nur im Einzelfall zu entscheiden. Vielfach werden GmbH & Co. KG auf der Basis mangelhafter Beratung sowie von Vorurteilen (hinsichtlich der Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften) gegründet. Später ergeben sich dann eine Vielzahl von Fragen/Problemen, die bei besserer Beratung im Vorfeld bereits geklärt hätten werden können.