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Schifffahrtspolizei

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Schifffahrtspolizei


Die Schifffahrtspolizei, eine nautisch geschulte Verwaltungspolizei, sichert im Sinne der Donaukonvention die einheitliche Schifffahrtsverwaltung auf der internationalen Wasserstraße.


Ihre Aufgaben sind im Wesentlichen

die Überwachung der Einhaltung aller die Schifffahrt betreffenden Verwaltungsvorschriften, die Erteilung von Anordnungen an Benützer der Wasserstraße, die Regelung der Schifffahrt einschließlich der Bezeichnung des Fahrwassers und der Bedienung der Donauschleusen sowie die Hilfeleistung für beschädigte Fahrzeuge. Die Schifffahrtspolizei hat keine Agenden der öffentlichen Sicherheit wie die Bundespolizei und die Gendarmerie. Die Spezifika der Schifffahrt verlangen eine Spezialisierung des Verwaltungsorgans, des sogenannten Strommeisters.

Um bei - großen bewegten Massen, - Strömungsgeschwindigkeiten des Gebirgsstroms Donau und - Windeinfluss Sachverhalte beurteilen zu können, bedarf es jahrelanger Erfahrung.