Diskussion:Rechtskraft (Deutschland)
zur materiellen Rechtskraft
Dort steht: "Klagen mit identischem Inhalt sowie Klagen mit anderer Zielsetzung über einen identischen Streitgegenstand werden nach Eintritt der Rechtskraft ausgeschlossen."
Der Streitgegenstand besteht aus einem Lebenssachverhalt und einem Antrag. Daher verstehe ich nicht, wie eine Klage bei identischem Streitgegenstand eine andere Zielsetzung haben soll bzw. was mit Zielsetzung gemeint ist.
änderungen
hallo, nehme jetzt den letzten satz aus dem Abschnitt "materielle Rechtskraft raus", der meines Erachtens inhaltlich falsch ist. mfg Stefan --Lakesideboy 13:36, 20. Apr 2005 (CEST)
hab einige inhaltl. änderungen vorgenommen...
TODO: es fehlt noch ein Abschnitt zu folgendem: mit folgenden unterpunkten die IMHO auch hierher gehören:
- Grenzen der Rechtskraft (subj. /obj. /zeitlich)
- Durchbrechung der Rechtskraft *
- Wiedereinsetzung
- Abänderungsklage
- Wiederaufnahme
- Nichtigkeitsklage
- Restitutionsklage
- sittenwidrige Urteilserschleichung
- Verfassungsbeschwerde
- (evtl) Vollstreckungsabwehrklage
teilweise steht das schon im text angesprochen, ist aber etwas dünn... komme leider grad nicht dazu, es selbst zu ändern...
Lieben Gruß, --Lakesideboy 15:05, 20. Apr 2005 (CEST)