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Diskussion:Pfefferspray

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Januar 2007 um 21:34 Uhr durch Heptarch (Diskussion | Beiträge) (Bitte um antwort). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Heptarch in Abschnitt Bitte um antwort

Pfefferspray "darf" auch im Rahmen der Notwehr nicht eingesetzt werden. Es wird nur dann nicht mehr bestraft; dürfen im Sinne von erlaubt sein, ist es dann noch nicht.

Außerdem der Grundsatz: "Recht braucht nicht Unrecht zu weichen", kann so nicht stehen bleiben. Er müsste noch ergänzt werden: "außer wenn das Unrecht von einem Kind ausgeht, dann muss das Recht im gewissen Rahmen doch dem Unrecht weichen und..."

Darf es wohl!

Der Satz Pfefferspray "darf" auch im Rahmen der Notwehr nicht eingesetzt werden. ist schlicht und ergreifend Blödsinn. In einer Notwehrsituation darf ich mich mit allem verteidigen was mir zur Verfügung steht, solange ich dabei angemessen auf den Angriff reagiere (Eine Tasse Kaffe ist auch nicht zum Einsatz gegen Menschen zugelassen, funktioniert aber wunderbar).

Pfefferspray wird in Deutschland nie zur Abwehr von Menschen zugelassen werden. 1. Weil die dazu vorgeschrieben Tierversuche inzwischen nach deutschem Recht verboten sind. 2. Weil das Spray dann nur noch an Personen über 18 Jahren verkauft werde dürfte, womit man wieder nichts hätte mit dem sich Kinder oder Teenager gegen Übergriffe wehren könnten.

Viele gute Infos, aber...

Dieser Absatz enthält viele (vielleicht zu viele?) Infos. Vielleicht kann man ihn auseinanderpflücken und die Teilinfos in den entsprechenden Abschnitten unterbringen :

Die polizeiliche Bezeichnung in Deutschland lautet Reizstoffsprühgerät (RSG-3, bzw. RSG-4). Für die Anwendung bei der deutschen Polizei wird ein 10-prozentiges OC-Wassergemisch in einer Sprühdose verwendet. Die Lösung lässt sich über eine Distanz von 3-5 Meter in einem feinen Strahl versprühen, dadurch ist eine zielgenaue Anwendung ohne Gefährdung anderer Personen möglich. Durch die Reichweite bis zu 5 Meter ergibt sich für die Polizei bei vielen klassischen Situationen mit gewalttätigen Personen ein Anwendungsbereich, der eine effektive Kontrolle des Gegners ermöglicht. In diesem Entfernungsbereich standen bisher keine vergleichbaren Möglichkeiten zur Verfügung; Ziel muss es schließlich sein, den Einsatz von Schusswaffen zu vermeiden (Verhältnismäßigkeit).

Rechtliches

Habe den rechtlichen Aspekt in Deutschland nach bestem Wissen und Gewissen mit Hilfe einschlägiger Literatur (nicht google und Diskussionsforen) aufgearbeitet. Verbesserungen mit Quellenangabe natürlich jederzeit willkommen. --TheHidden 21:08, 14. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Ich habe soeben den rechtlichen Aspekt (Deutschland) um einen Verweis auf das durch das VersammlG bedingte Unratsame am Führen von Tierabwehrspray auf "Versammlungen" ergänzt. Aufgrund der für den juristischen Laien etwas "anti-intuitiven" Natur der Bestimmung (so à la: "keine Waffe aber doch eine Waffe..."), habe ich mir erlaubt, das Ganze fett hervorzuheben. Bitte so belassen; die dämmliche Strafanzeige, die ich jetzt an der Backe kleben habe, möchte ich gerne anderen arglosen Menschen ersparen! --Der Jan, 6. August 2006.

Tödliche Wirkung von Pfefferspary

http://www.geocities.com/CapitolHill/6416/smith-ok.html

Bericht über die Gefährlichket von Pfefferspary, wonach auch richtiger Einsatz des Sprays für den besprühten tödlich sein können. Bericht ist auf englisch.

In fact, a number of reports have associated serious adverse sequelae, including death, with legitimate use, as well as misuse and abuse, of these sprays. --Heptarch 19:11, 7. Sep 2006 (CEST)

Wenn ich das richtig gelesen habe, haben die eine wesentlich höhere Konzentration als bei uns. Auch muss man natürlich sagen, as Asthmatiker oder ander Menschen mit Atemwegs erkrankungen natürlich wesentlich schlechter darauf reagieren können, z.B. indem es zur Atemnot kommt. Wird diese nicht rechtzeitig behandelt kann es auch zum Tode kommen. (Wobei das nicht tödlicher wäre als jede andere Atemwegsreizende Substanz wäre).

Falsche Behandlung!?

Ich habe mir ein ziemlich teures Pfefferspray zugelegt (Pro Secur von Walther, die auch Waffen herstellen). In der Gebrauchsinformation steht ausdrücklich "Im Falle von Körperkontakt betroffene Stellen gründlich mit Wasser spülen. Nicht reiben. KEINE SALBEN, ÖLE ODER CREMES auftragen..." Im Artikel steht aber, man soll Öl und Wasser und Seife abwaschen. Was stimmt denn nun? Wo gibt es Quellen über Tests? Oder gibt es Verrückte, die das ausprobiert haben?

Ich habe in der Ausbildung gelernt nur Wasser zu verwenden. "Verückte" die das ausprobiert haben sagen daselbe. Ob diese aber crems auch versucht haben bezweifle ich.--Chlempi 20:44, 14. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Warum man die Creme oder ähnliches wieder abwaschen soll steht im Artikel, das Fett zieht in die Haut ein und nimmt das Capsaicin mit. Das bei dem Spray selber keine ausführliche Behandlung beschrieben wird wundert mich nicht, das ist ein Abwehrspray und kein Erste Hilfe Buch. Die gehen halt davon aus, das mache Leute sich aus purer Blödheit selbst einsprühen (hab ich schon öfters gesehen). Evtl. wären sie auch juristisch zu belangen, wenn sie den Satzt nicht hinschreiben würden, aber das weiss ich nicht.
Das oft nur gelehrt wird mit Wasser zu spülen hat den Grund, das sich so der Laie nur diesen einen Schritt merken muss. Bei der Fett-Wasser-Seife Methode hätte er schon drei Sachen, die er in der Hitze des Gefechts vergessen könnte. Ausserdem ist Wasser allein im Notfall schneller aufgetrieben.
Hier mal ein Link: http://www.demosanitaeter.de/index.html --> Erste Hilfe lernen --> Bei Kampfstoffeinwirkung
Pfefferspray läßt sich tatsächlich gut mit Fetten aufnehmen. Die Autoren obiger Veröffentlichung verschweigen jedoch, daß dieses Fett auch unverzüglich wieder mit Alkohol oder Emulgatoren von der Haut entfernt werden muß, um nicht sogar das Eindringen des Kampfstoffes zu erleichtern. Einfache Sache: Babytücher usw. sollen die Haut u.a. mit Fetten versorgen. Wenn diese Fette nun Kampfstoffe gebunden haben, wo landet dann der Kampfstoff...? Tief in der Haut!
--Heptarch 00:34, 16. Nov. 2006 (CET)Beantworten
Dann ist der Text aber nicht so ganz das Wahre, mal ehrlich. Es wäre angebracht, zu schreiben, dass man in jedem Fall Wasser benutzen soll, und für den Fall, dass Seife und Fett zur Hand sind, sogar noch besser die nimmt. Leute, die so "doof" sind, das auszuprobieren, lesen vielleicht nicht weit genug.

Kann es außerdem sein, dass die Hersteller davon ausgehen, dass Pfefferspray in die Augen gesprüht wird und man da ohnehin nicht mit Cremes dran kann?

Altersbeschränkung

Also darf Pfefferspray an Minderjährige verkauft werden? Ja, oder?

Bitte um antwort

ich bitte um eine antwort auf die frage ob pfefferspray ohne altersbeschränkung ist.

Ja, Pfefferspray unterliegt keiner Altersbeschränkung. Find aber erstmal einen Händler der Pfefferspray auch an Personen unter 18 Jahren verkauft. --Heptarch 20:34, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten