Briefzensur
Dieser Artikel will eine Übersicht über die Briefzensur bzw. Postzensur geben.
Briefzensur
Die Überwachung des Postverkehrs wird durch das Postgeheimnis grundsätzlich ausgeschlossen. Dennoch gab es Zeiten und Gründe dieses Grundrecht zu durchbrechen. Die Durchbrechungen waren nur auf Grund ausdrücklicher gesetzlicher Ermächtigungen zulässig oder kamen als Folge besondere Staatsrechtlicher Verhältnisse vor. So wurde in Kriegszeiten Überwachungsstellen zur Bekämpfung und Verhinderung feindlicher Spionage eingerichtet. Nach Beendigung der beiden Weltkriege haben die Alliierten Besatzer durch Überwachungsstellen die Briefzensur vorgenommen.
1918
Nach dem Ersten Weltkrieg fand eine Briefzensur im Rheinland und im Ruhrgebiet statt. Das von den Alliierten besetzte Rheinland und Luxemburg wird - betreffs Postzensur -in Zonen aufgeteilt, die mit den Besatzungszonen identisch sind, um eine einwandfrei funktionierende Verwaltung zu ermöglichen. Mit der Wiederaufnahme des Postbetriebs wurde der gesamte Schriftverkehr unter Zensur gestellt.

Belgische Zensur
In der ersten Phase war der jeweilige Kommandant des Verwaltungsbezirks für die Postzensur Zuständig. Die Zensur war in dem Postamt des Ortes durchzuführen, an dem sich die Kommandantur befand. Jedes Schreiben musste außen Name und Adresse des Absenders tragen. Briefe, die diese Angaben nicht tragen, werden vernichtet. Es ist untersagt, einen Decknamen als Absender zu gebrauchen. Er wird empfohlen, soweit eben möglich von Postkarten Gebrauch zu machen.
In der zweiten Phase waren selbständigen Feldpostabteilung mit festen Postkontroll-Kommissariaten zwischen den Zone gebildet und die Festlegung der Transitpunkte innerhalb der Rheinlande zwischen den Besatzungszonen, dem unbesetzten Deutschland und dem Ausland festgelegt worden.
Die belgische Zensurstelle in Aachen war am 12. Februar 1919 in der Hauptpost untergebracht. Am 22. April 1919 wurde in Aachen, in der Kaiserallee, eine Behörde für die Überwachung des postdienstlichen Briefverkehrs mit dem unbesetzten Deutschland eingerichtet. Hier mußte täglich die gesamte Dienstpost vorgelegt werden. Nach einer stichprobenhaften Überprüfung erhielt sie von Mitte 1919 bis Anfang 1920 einen Kontrollstempel. Weitere Kontrollstellen waren in Erkelenz, Eupen, Friemersheim, Geldern, Kempen, Kleve, Krefeld, Mönchen-Gladbach, Mörs, Neuß, Orsoy und Rheydt.

Britische Zensur
Mit der Aufhebung der anfänglichen Postsperre trat auch in der britischen Zone die Postzensur in Kraft, die in dieser Anfangsphase von den örtlichen Militärkommandanturen ausgeübt wurde.
Neben den vielen Vorschriften ist die folgende wichtig, betreffen sie doch die irrtümlich so genannten “Bürgermeister-Zensur”: “Briefe, die wichtige Geschäfte oder dringende private Angelegenheiten betreffen. Falls solche Mitteilungen in das von den Alliierten nicht besetzte deutsche Gebiet gerichtet werden, müssen sie über den Bürgermeister oder einen anderen örtlichen Beamten geleitet werden, der zu diesem Zweck ernannt wurde. Sie müssen seinen Stempel tragen zur Bestätigung, daß die Sendungen wichtige Geschäfte betreffen oder dringende private Angelegenheiten behandeln. Dieser Beamte ist auch für die Identität des Absenders verantwortlich.”
Von allen vier Besatzungsmächten kam die Britische Postzensur mit der geringsten Anzahl an Stempeltypen aus: Nur zwei verschiedene Typen kamen zum Einsatz.
U.S. amerikanische Zensur
Diese Besatzungszone umfasste im Wesentlichen das Tal der Mosel, nämlich den Regierungsbezirk Trier sowie die Landkreise Koblenz, Mayen und Cochem. Hinzu kamen noch das Tal der Ahr mit Ahrweiler und Adenau sowie im Brückenkopf auf dem rechten Rheinufer gegenüber Koblenz Teile der Landkreise Neuwied, Altenkirchen und Montabaur. Das Hauptquartier der amerikanischen Besatzungsarmee, das zunächst in Luxemburg verblieben war, rückte am 12. Dezember nach Trier vor. Von dort wurde es am 1. Juni 1919 nach Koblenz verlegt, wo es dann bis zum Ende der amerikanischen Besatzungszeit im Rheinland verblieb. Nach der Unterzeichnung des Versailler Vertrages durch Deutschland am 28. Juni 1919 wurden die amerikanischen Besatzungstruppen im Rheinland erheblich reduziert.

Am 2. Juli 1919 hörte die Dritte Armee offiziell auf zu bestehen. An ihre Stelle traten ab dem 03. Juli die "Amerikanischen Streitkräfte in Deutschland" (A.F.G.). Aufgrund der Verringerung der Truppenstärke entschied man sich nun für eine kleinere Besatzungszone und räumte im September 1919 den Regierungsbezirk Trier. Anstelle der Amerikaner rückte dort die französische 38. Division nach, das Gebiet wurde der französischen Besatzungszone zugeschlagen.
Am 10. Januar 1920 traten der Versailler Vertrag und das Rheinlandabkommen in Kraft. Inzwischen war jedoch in den Vereinigten Staaten ein politischer Klimawechsel erfolgt. Außenpolitisch verstärkten sich isolationistische Tendenzen, nicht zuletzt hervorgerufen durch den Versailler Vertrag mit seinen Auswirkungen. Dementsprechend verweigerte der Senat am 19. März die Ratifizierung des Versailler Vertrags, was am 25. August 1920 zum Abschluß eines Separatfriedens mit Deutschland führte. Immer lauter wurden im Senat die Stimmen, die ein Ende des Engagements in Europa und einen völligen Rückzug der Truppen aus Deutschland forderten.
Aus Protest gegen das französisch-belgische Vorgehen an der Ruhr im Januar 1923 wurden die amerikanischen Truppen aus dem Rheinland abgezogen. Am 24. Januar wurde zum letzten Mal die amerikanische Flagge auf der Festung Ehrenbreitstein eingeholt. Bis zum Ende des Monats hatten auch die letzten Soldaten Deutschland verlassen. Die amerikanische Besatzungszone wurde von französischen Einheiten übernommen.
Im Gegensatz zur französischen und belgischen Postzensur in der Zeit der Rheinlandbesetzung sind von den amerikanischen Zensurstellen nur wenige verschiedene Stempeltypen benutzt worden.

Französische Zensur
Frankreich stellte mit seiner 8. und 10. Armee den Hauptteil der alliierten Besatzungstruppen im Rheinland. Den Franzosen war als ihre Besatzungszone das gesamte linksrheinische Gebiet südlich des Moseltales mit dem rechtsrheinischen Brückenkopf um Mainz zugewiesen worden. Darüber hinaus hatte Marschall Foch als Oberkommandierender der alliierten Armee angeordnet, daß französische Einheiten auch in den Besatzungszonen der Amerikaner, Belgier und Briten stationiert wurden, um die französische Dominanz deutlich zu machen.
Die schon vor dem Krieg beiderseitig geschürte Propaganda von der "Erbfeindschaft", mehr aber noch die Schrecken des Krieges selbst, hatten dazu geführt, daß das Verhältnis zwischen den französischen Besatzern und der einheimischen Bevölkerung von Anfang an sehr angespannt war. Auf beiden Seiten herrschten Mißtrauen und Vorurteile. Von daher gab es nicht wenige Stimmen in Frankreich, die forderten, die Deutschen die Besetzung in aller Härte fühlen zu lassen, wo ihnen doch diese Zerstörungen erspart geblieben waren. Ursprünglich hatte Frankreich sogar die Annektion linksrheinischer Gebiete geplant, stieß bei diesem Vorhaben jedoch auf den entschiedenen Widerstand seiner amerikanischen und britischen Alliierten. Frankreich hielt diese Forderungen nicht nur für völlig gerechtfertigt, sondern auch für durchaus erfüllbar. Von daher war man auch nicht bereit, den Deutschen irgendwie entgegen zukommen. Peinlich genau achtete man auf die Einhaltung sämtlicher Vertragsbestimmungen und reagierte sofort mit Sanktionen, sah man den Vertrag als verletzt an. Diese Sanktionspolitik, die zumeist in der Ausdehnung des Besatzungsgebiets bestand, erreichte ihren Höhepunkt schließlich mit der Besetzung des Ruhrgebiets im Januar 1923.
1945
Nach dem zweiten Weltkrieg erließen die Besatzungsmächte das Gesetz Nr. 76 (Zensurbestimmungen für die Zivilbevölkerung unter der Herrschaft der Militärregierung) wonach eine Zensur zulässig war. Nachdem das Gesetz in der amerikanischen und französischen Besatzungszone wieder aufgehoben war wurde die Postkontrolle unter Berufung auf die Gewährleistung der Sicherheit der Besatzungstruppen (Besatzungsstatut) fortgesetzt. In der britischen Zone erlaubten die noch in Kraft gebliebenen §§ 8 und 10 des Gesetzes eine Einsichtnahme in den Postverkehr.
Zusätzlich gab es eine Überwachung des Postverkehrs zur Verhinderung des Devisenschmuggels.
Literatur
- Riemer, Karl-Heinz: “Die Postüberwachung im Deutschen Reich 1914 - 1918 durch Postüberwachungsstellen”, Verlag Neue Handbuch der Briefmarkekunde, Soest, kein Jahr.
- Riemer, Karl-Heinz: “Die Überwachung des Auslandsbriefverkehrs währen des zweiten Weltkrieges durch deutsche Dienststellen”, Verlag Neue Handbuch der Briefmarkekunde, Soest, kein Jahr.
- Riemer, Karl-Heinz: “Devisenkontrolle im Auslandsbrief- und Paketverkehr im Deutschen Reich 1933 bis 1939”, Verlag Neue Handbuch der Briefmarkekunde, Soest, kein Jahr.
- Steven,Werner, Mayer,Konrad: “Postzensur während der Besatzungszeit des Rheinlandes und des Ruhrgebiets nach dem ersten Weltkrieg” Eigenverlag, Braunschweig, 1991.
- Riemer, Karl-Heinz: “Die Postzensur der Alliierten im besetzten Deutschland nach dem II. Weltkrieg”, Verlag Neue Handbuch der Briefmarkekunde, Soest, kein Jahr.
- Richter, Hans-J.: “Briefzensur in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Ostsektor von Berlin”, Braunschweig, 1994
- Strobel, Wolfgang und Walch, Hans-Joachim: “Sowjetische regionale Postzensur in Deutschland 1945 bis 1950", Handbuch und Katalog
- Telegut, Mircea, Thielk, Horst: “Postzensur in Rumänien 1913 - 1950”, Kiel, 1995.
- Thielk, Horst: “Zivilpost-Zensuren in Österreich/Ungarn 1914-1918", Kiel, ohne Jahr.
- Visacki, Vijn: “Die Zensur der Post in Kroatien 1941 - 1945", Düsseldorf, ohne Jahr.