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Karl Binding

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Karl Binding

Karl Binding (* 4. Juni 1841 in Frankfurt am Main; † 7. April 1920 in Freiburg im Breisgau) war ein deutscher Strafrechtler und Führer der an der Vergeltungstheorie festhaltenden klassischen Schule im Strafrecht.

Leben

Binding entstammte einer Juristenfamilie. Er studierte 1860 - 1863 in Göttingen Rechtswissenschaft. Er wurde 1863 promoviert und habilitierte sich 1864. Von 1865 bis 1913 war er in Heidelberg, Basel, Freiburg im Breisgau und Leipzig Professor für Straf-, Strafprozess- und Staatsrecht. Die Stadt Leipzig ernannte ihn 1913 anlässlich seiner Emeritierung zum Ehrenbürger; die Turnerschaft im VC Istaevonia ernannte ihn zum Ehrenmitglied.

Werke

Zu seinen Werken gehören die Schriften Die Normen und ihre Uebertretung (1872-1919), Die Schuld im deutschen Strafrecht (1919) sowie die 1920 zusammen mit Alfred Hoche verfasste, posthum erschienene Schrift Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens, in der sich die Autoren unter Berufung auf wirtschaftliche Interessen des Staates für Euthanasie (siehe auch "Rassenhygiene") an sogenannten "Ballastexistenzen" und "geistig Toten" aussprachen und somit die Mordaktionen der Nationalsozialisten an Kranken und Behinderten vordachten.

Literatur

  • Kaufmann, Arnim: Lebendiges und Totes in Bindings Normentheorie, Schwartz 1954