Zum Inhalt springen

Diskussion:Handelsrichter

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 22. Januar 2007 um 01:34 Uhr durch 82.135.82.18 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von 82.135.82.18

Löschung wegen Urheberrechtsverletzung

Bitte den Text unter Handelsrichter wieder einstellen. Ich bin Webmaster der Seite: handelsrichter.de Es liegt keine Urheberrechtsverletzung vor.

Alles klar, dass gehe ich mal davon aus, dass der Text hiermit von dem Autor unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation freigegeben wurde. Was aber nichts daran ändert, dass der Text noch nicht enzyklopädie-mäßig aufbereitet wurde. Das kann ich aber auch irgendwann mal machen. --Alkibiades 08:43, 5. Dez 2005 (CET)


"Er ist zu absoluter Neutralität verpflichtet und darf zur Rechtsfindung sein Gewissen nicht den Interessen einer bestimmten Gruppe oder Partei unterordnen, wie dies etwa bei Arbeitsgerichtsprozessen der Fall ist, bei denen jeweils ein Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter als Beisitzer teilnehmen." ---> Das ist - tut mir leid, das sagen zu müssen - grober Unfug. Die ehrenamtlichen Richter an den Arbeitsgerichten sind ebenso unabhängig und zur strikten Neutralität verpflichtet, wie alle anderen Richter auch. Zwar werden diese Richter auf Vorschlag der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften ernannt, das heißt aber nicht, dass sie die Interessen ihrer Verbände vertreten!--82.135.82.18 00:34, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten