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Waldbrandgefährdung (Deutschland)

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Zum Schutz vor Bränden in Wäldern wurden in Deutschland so genannte Waldbrandwarnstufen eingeführt. Sie gelten jeweils nur in begrenzten Regionen und können somit auch überall unterschiedlich sein.

Nach der internationalen Gefährdungseinteilung gibt es fünf Stufen. Die aktuelle Gefährdungsstufe ist bei der örtlichen Feuerwehr zu erfahren. Die zuständigen Behörden, zumeist die Forstämter, legen die aktuelle Warnstufe fest.

Alle Verbote und einschränkenden Bestimmungen einer Gefährdungsstufe gelten automatisch auch für die höheren Stufen.

Gefährdungsstufe 1 - sehr geringe Gefahr

Gefährdungsstufe 2 - geringe Gefahr

  • Arbeiten im Wald sind mindestens zwei Tage zuvor beim zuständigen Revierförster anzumelden.
  • Die Durchfahrt für Waldbesitzer und Jäger für durchzuführende Arbeiten ist gestattet.
  • Schweißarbeiten sind nur mit Genehmigung und unter Einhaltung aller Sicherheitsbestimmungen durchführbar.
  • Es dürfen keine Sprengarbeiten durchgeführt werden.
  • Es dürfen keine chlorhaltigen oder brennbaren Flüssigkeiten ausgebracht werden.
  • Für das Verbrennen von Sägeabfall und Reisig ist eine Genehmigung erforderlich.

Gefährdungsstufe 3 - mittlere Gefahr

  • Sägeabfälle und Reisig dürfen nicht mehr verbrannt werden. Etwaige Genehmigungen entfallen.

Gefährdungsstufe 4 - hohe Gefahr

  • Schweißarbeiten sind generell verboten. Ausnahmen gelten nur für Bahngleise und den Bahnbetrieb.
  • Öffentliche Wege und Straßen, die durch Wälder führen, dürfen nicht verlassen werden.
  • Parkplätze in Wäldern und ähnliches können für Besucher gesperrt werden.

Gefährdungsstufe 5 - sehr hohe Gefahr

  • Das Betreten des Waldes ist verboten. Ausnahmen gelten für Besitzer, die notwendige Arbeiten durchführen.
  • Das Parken an Waldparkplätzen ist verboten. Die zuständige Verwaltungsbehörde hat für eine Kennzeichnung zu sorgen.

Berechnung

Der Deutsche Wetterdienst berechnet die Gefährdungslage von Waldbränden aufgrund des Waldbrandindex M-68.

Alte Einteilung nach dem M-68-Modell

Nach dem M-68-Modell waren eigentlich die Stufen 0 bis 4 vorgesehen, wobei die Stufe 0 der Gefährdungsstufe 1 der internationalen Gefährdungseinteilung entspricht (Stufe 1 entspricht Gefährdungsstufe 2 usw.). Diese Einteilung ist in Teilen auch jetzt noch geläufig.

Siehe auch Brand in der Lüneburger Heide, Portal Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr; GLFI